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Darf man sein Fahrrad in der Wohnung abstellen?

gefragt von peterplastikpeterplastik am 01.12.2008 um 21:38 Uhr

Ein Kumpel hat gerade Theater mit seinem Vermieter, weil der gesehen hat, dass er sein Fahrrad in der Wohnung abstellen wollte. Der Vermieter sagte, das ginge nicht. Aber in dem Haus wurde schon viel geklaut und mein Kumpel möchte sein Fahrrad nicht im Flur abstellen. Ist es wirklich allgemein verboten, dass man sein Rad in der Wohnung abstellt? Also ich versteh das nicht. Da geht doch nichts kaputt von.

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Recht x 35.363 Wohnung x 4.653 Mietrecht x 3.904 Fahrrad x 2.883 Diebstahl x 679 abstellen x 31 Hausflur x 24 Diebstahlgefahr x 1

andreas48
beantwortet von andreas48 am 1. Dezember 2008 21:39
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das kann niemand verbieten und darf auch keiner, da es sich um kein Gefahrgut handelt oder ein lebendes Tier

Kommentar von 255a61dca803698aa671477dcda916f9smalljobo22 am 1. Dezember 2008 21:41

...immer die Vermieter... warum tun die sowas??? DH

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 1. Dezember 2008 21:45

gib einem deutschen Bürger etwas Macht...:-))

Kommentar von 255a61dca803698aa671477dcda916f9smalljobo22 am 1. Dezember 2008 21:47

Ja... ...das muss scheinbar unheimlich Spass machen...


Baiana
beantwortet von Baiana am 1. Dezember 2008 21:44
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Mein "richtiges" Fahrrad würde ich nirgendwo anders als bei mir im Flur abstellen. Dasselbe gilt für das Rad meines Freundes.

Da kann niemand etwas gegen haben. Schließlich wirst Du etwaige Schäden an Bodenbelag und Wand eh beim Auszug ausbesser müssen. (bzw. Dein Freund)

.

Der Vermieter kann durchaus untersagen, dass das Rad im Hausflur steht - aber nicht, dass es in der Wohnung steht.


Soeckibaerli
beantwortet von Soeckibaerli am 1. Dezember 2008 21:42
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Selbstverständlich darf man sein Fahrrad in der Wohnung abstellen. Die Wohnung ist eine Mietsache, das Fahrrad gehört zum Hausrat und deshalb auch in die Wohnung. Der Vermieter darf so nicht in die Privatspähre des Mieters eingreifen.


Malkia
beantwortet von Malkia am 1. Dezember 2008 22:08
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Dazu mal folgendes: Fahrräder darf der Mieter sowohl in seiner Wohnung als auch in seinem Keller unterstellen, weil von einem Fahrrad keine Gefahr für die gemieteten Räume ausgeht. Im Hausflur, Kellergang usw. darf ein Fahrrad grundsätzlich nur mit Einwilligung des Vermieters abgestellt werden, es sei denn, dass anderweitiger Abstellraum nicht vorhanden ist. Dies gilt auch für das Abstellen auf dem Hof (AG Charlottenburg GE 82, 87). Wesentlich ist aber, dass die übrigen Hausbewohner nicht in unzumutbarer Weise belästigt werden (LG Hamburg WM 92, 188).

Das kann er seinem Vermieter ja mal unter die Nase halten.


Urbanessa
beantwortet von Urbanessa am 1. Dezember 2008 21:51
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Selbstverständlich darf das Fahrrad in die Wohnung mitgenommen werden, es gehört schließlich zum Hausrat. Dein Freund muss zwar die Wohnung pfleglich behandeln, aber er kann ja am "Fahrradparkplatz" eine Plastikfolie unterlegen. Ich habe meine Fahrräder auch immer in der Wohnung geparkt (habe eine Hängevorrichtung dafür und habe eine Gummimatte untergelegt). Bei guten/teuren Fahrrädern ist das der einzige Weg, um sie verlässlich vor Diebstahl zu schützen. Und da Fahrräder kein Gefahrengut darstellen und auch nicht bellen oder in die Ecken urinieren, kann der Vermieter nichts dagegen sagen.


fabienne1997
beantwortet von fabienne1997 am 1. Dezember 2008 21:40
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Er kann in seiner Wohnung abstellen was er will sofern es nicht gegen den Mietvertrag (Tiere zB.) verstößt...


Marcels04
beantwortet von Marcels04 am 5. Januar 2009 16:47
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Er kann es nur nachträglich dann verbieten lassen wobei ich nicht weiß wer dem dann zustimmen muss, aber das ist ja eigentlich schwachsinn^^


anonym
beantwortet von wernerlein am 23. Dezember 2008 18:34
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Das kann dir/mir/euch keiner Verbieten-Mein Rad hat sogar ein eigenes Zimmer.Gruß und schönes Fest W.

Ehem.Haus und Grund-Verwalter a.D.


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 2. Dezember 2008 10:13
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Jeder Standartmietvertrag, den ein Mieter unterschreibt, enthält in der Hausordnung, die Bestandteil des Mietvertrages ist und damit auch für den Mieter verbindlichen Charakter hat, den Hinweis, dass Fahrräder nicht mit in die Wohnung genommen werden dürfen. Ich würde einfach mal meinen Mietvertrag mit Verstand aufmerksam lesen, dann erübrigen sich manche Fragen und fruchtlose Diskussionen.


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 2. Dezember 2008 06:39
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Grundsätzlich ja,aber es käme darauf an in welcher Etage er wohnt, sich andere durch denTransport im Treppenhaus behindert fühlen dann ginge das Theater los !


anonym
beantwortet von Obelhicks am 1. Dezember 2008 23:10
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meist ist eine hausordnung bestandteil des mietvertrages. sieh dir die mal genau an. wenn nämlich ein vermieter die unterbringung in der wohnung verbietet, weil z.b. schon früher bei solchen gelegenheiten der hausflur beschädigt wurde hast du wenn es hart auf hart kommt schlechte karten - trotz der hier einhelligen meinung, daß du es darfst. erst recht natürlich wenn es detailliert im mietvertrag geregelt ist.

sorry, leute aber stellt euch vor ihr seid ein richter und der vermieter sagt es gibt ständig unfälle im engen treppenhaus wenn man sein fahrrad über die treppe trägt. wie würdet ihr entscheiden? schließlich bedeutet jeder unfall im treppenhaus für einen ordentlichen hauswirt nachbesserungsarbeiten, in jeder eigentümergemeinschaft ein muß. und meist will es dann keiner gewesen sein.


PepsiMaster
beantwortet von PepsiMaster am 1. Dezember 2008 21:50
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Man darf soviele Fahrräder in seiner Wohnung lagern wie man möchte.

Natürlich vorausgesetzt, man ist rechtmäßig im Besitz der Fahrräder und man passt beim Transport in die Wohnung auf, dass im Treppenhaus kein Dreck verteilt wird (z.B. an der Wand).


anonym
beantwortet von carlotac1 am 1. Dezember 2008 21:47
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Das geht die Vermieterin nichts an.


angie760
beantwortet von angie760 am 1. Dezember 2008 21:40
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Im allgemeinen gehören die Fahrräder in den Keller.Bei uns im Haus wird auch so manches geklaut,trotzdem müssen wir die Räder im Fahrradkeller stehen lassen.

Kommentar von D48e2ba0d2b968305a5b46bb1887a5a9smallUrbanessa am 1. Dezember 2008 21:48

"Müssen" müsst Ihr gar nichts. Fahrradkeller sind eine Einladung zum Fahrraddiebstahl bzw. zum Vandalismus an Fahrrädern, und ich würde mein Rad da nie im Leben reinstellen. Allerdings habe ich auch gute Fahrräder und keine rostigen Tretmühlen. Letztere würde ich da vielleicht hinstellen, aber nur, wenn draußen keine Möglichkeit wäre, das Rad anzuschließen.


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