Darf man Screenshots, von z.B. YouTube Videos, auf seinem (privaten) Instagram Account posten?
2 Antworten
Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Urheberrecht
Die meisten Videos sind - Bild für Bild - urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne von UrhG § 2 (googeln!). Diese Werke darf man in Ausnahmefällen zitieren in seinem eigenen Werk. Siehe dazu http://www.initiative-tageszeitung.de/lexika/ol-presserecht/olp-artikel.html?LeitfadenID=159
Freier darfst du verfahren, wenn dein Account nur von engen persönlichen Bekannten eingesehen werden kann. Siehe dazu UrhG § 15 Absatz 3 (googeln!).
Gruß aus Berlin, Gerd
Nein, da könntest du Probleme wegen einer Urheberrechtsverletzung bekommen.