Darf man Menschen anfahren die mit absicht vorm Auto stehen?

11 Antworten

Das darfst du logischerweise nicht. So etwas zäht als nötigung, versuchte bzw. richtige körperverletzung. Mit so einem Quatsch riskierst du sogar deinen Führerschein. Eine MPU (idiotentest) ist die Folge, da die Polizei deine Fahrteuglichkeit anzweifeln wird und darf.

Wenn sie nicht aus dem weg gehen, kannst du ihnen drohen die Polizei zu rufen, da es sich hierbei um eine Verkehrsbehinderung und Nötigung handelt. Ein Beweisphoto bzw. Video ist hierbei ebenfalls legal.


Nein, du darfst niemanden anfahren, auch in dem Fall nicht.

Das OLG Sachsen-Anhalt hat es für zulässig erklärt, dass man einen Fußgänger, der einen Parkplatz besetzt hält, langsam und vorsichtig mit dem Auto abdrängt. Im Umkehrschluss sollte dann eigentlich auch das Ausfahren aus einem blockierten Parkplatz auf diese Weise erzwingbar sein.

OLG Sachsen-Anhalt, DAR 1998, 28-29

Leider findet man keinen frei zugänglichen Volltext des Urteils.

Nein, Du darfst sie nicht anfahren. Das wäre Körperverletzung. Im Grunde müsstest Du die Polizei benachrichtigen und diese Leute wegen Nötigung (sie nötigen Dich dazu, dort zu verbleiben, bzw. hindern Dich daran, Dein Auto zu benutzen um z.B. nach Hause zu kommen) anzeigen (hört sich albern an, ist aber so.....)