Darf man in Bayern als Landwirt einen Folientunnel (112 m2) auf Grünland bauen, muss man Antragstellen (Grünlandumbruch), wenn Gesamtfläche nur ca. 5 ha sind?
Ich habe schon einen Tunnel auf Ackerland gebaut, der Aufgrund der Länge ca. 20-25 m2 in anliegendes Grünland reicht. Einzige Folge war, dass die paar Quadratmeter von der Grünlandprämie abgezogen wurden. Mein Problem ist jetzt, dass die einzige gerade Fläche, die sich für die Aufstellung eines Folientunnels eignet, Grünland ist. Einen Schlechtwetter-Auslauf für Pferde habe ich der am Hangliegt (=Matsch/offener Boden), der war für den Mehrfachantrag zu klein oder so ähnlich, sonst hätte mein Vater das auch noch zu "verdammten" Grünland gemacht. Von diesem könnte ich leicht 112 m2 als "Ersatzfläche" verwenden, aber ob das geht? Die Fläche ist dreieckig: von 2 Seiten Straße, eine Seite Gebäude, max. 1500m2. Sonst hab ich momentan leider keine Fläche die ich als Ersatz nehmen kann.
2 Antworten
Der richtige Ansprechpartner ist natürlich nicht das "Bauamt" sondern das Landwirtschaftsamt. Dort gibt es einen spezialisierten Umbruch-Sachbearbeiter.
Kläre erst mal, ob ihr Euch zum Kleinerzeuger erklärt habt, dann geht es skurrilerweise ohne Umbruchgenehmigung.
Es wird schwierig sein, zu belegen, daß Deine Ersatzfläche Ackerstatus hat. Wenn sie bisher in keinem Mehrfachantrag aufgetaucht ist und gar noch Koppel-Zwecke hatte, dann wird das als Dauergrünland gesehen.
Du willst ja 0,011 ha anbauen. Das ist im Rahmen der Rundung (0,01 ha) auf jedenfall relevant. Bei der damaligen Vor-Ort-Kontrolle war ja kein Folientunnel vorhanden. Und es wird da auch eine Meßtoleranz angewendet, darum ist da nichts passiert.
Aber jeder Nutzungsschlag ab 0,01 ha ist EDV-mäßig zu erfassen. Und ein Folientunnel ist definitiv kein Dauergrünland. Das AELF führt genau Buch über den Umfang an DG in Deinem Antrag. Wenn ein Nutzungsschlag "Feldgemüse" auf dem DG erfasst wird, gibt die EDV solange keine Ruhe bis dort ein DG-Umbruch erfaßt wird. Und wenn Du keine Umbruchgenehmigung hast, bekommst Du solange CC-Sanktionen bis die Wiese wieder angesät ist.
Auf Geringfügigkeit und Schlampigkeit kannst Du da nicht bauen. Die EDV ist unbestechlich und Deine Prämien können nicht ausgezahlt werden bis die Sache sauber abgearbeitet ist.
P.S. Der weiße (?) Folientunnel wird auf dem Luftbild höchst auffällig zu sehen sein. Er wird jedem Sachbearbeiter am PC sofort auffallen, auch wenn er ohne Kontrollabsicht was an Deinem Antrag fummelt. D.h. besser gleich zu dem Umbruchsachbearbeiter gehen und die Möglichkeiten ausloten.
Du mußt beim zuständigen Bauamt nachfragen, wenn du eine richtige Antwort haben willst. Verlasse dich nicht auf Laien im Internet.
Baugenehmigung braucht man keine, weil die Höhe von x Meter (je nach Bundesland) nicht über schritten ist und ohne Fundament...
Die Fläche für den Tunnel ist bestimmt Dauergrünland, aber die evtl "Ersatzfläche" ist so "grün" wie ein frisch gepflügter Acker... Wie soll ich schreiben?!: Stört das überhaupt jemanden vom Amt wenn ich 1/100 ha bebaue/umbreche. Es war mal wer zur Kontrolle da und hat auch einfach nur paar m2 von der Prämie abgezogen, weil ein steiles Stück mit paar kleinen Bäumen und Unkraut bewachsen war. Sonst ist nix passiert.
Aber das mit dem Kleinerzeuger muss ich abklären...