Darf man Hausdurchsuchungen auch am Sonntag vollziehen?

4 Antworten

Ja, darf man..........mit dem entsprechenden Hausdurchsuchungsbefehl.

Angel1907  13.03.2016, 17:48

Beschluss*

mit einem richterlichen beschluss schon, ja

Bitterkraut  13.03.2016, 18:13

auch ohne, bei Gefahr im Verzug.

Mit einem Richterbeschluss oder ausreichendem Tatverdacht, ja.

Man darf, aber nur bei Gefahr im Verzuge. Ansonsten siehe § 104 StPO.

Szwab  13.03.2016, 21:50

§104 StPO regelt aber nicht die Wochentage daher ist dieser Kommentar hier nicht hilfreich.

Artus01  14.03.2016, 07:37
@Szwab

Du darfst diesen § getrost auch auf Wochenenden und Feiertage beziehen.