gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ

Vielen Dank an die gutefrage.net-Community für 1 Million hilfreiche Antworten - auch im Namen aller Fragesteller und Ratsuchenden. Weiter so!

Darf man gleich im frisch gestrichenen Zimmer schlafen?

gefragt von diebiene am 14.01.2008 um 15:50 Uhr

Wir haben gerade das Kinderzimmer mit einer "Schöner wohnen"-Farbe gestrichen. Sieht toll aus, aber es reicht doch ganz schön nach Farbe. Kann unsere Tochter heute schon in ihrem Zimmer schlafen oder soll man das erst mal ein paar Tage durchlüften?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Gesundheit (15475)
Wohnen (2769)
Wandfarbe (41)
ähnliche Fragen

Reply


anonym
beantwortet von Mimixs2 am 14. Januar 2008 15:50
5x
Thumb_up

Ich würde erstmal lüften!!! Auch wenn die Fraben gut verträglich sind, kann das schaden!!!


Shira
beantwortet von Shira am 14. Januar 2008 15:59
3x
Thumb_up

Würde ich dir gerade bei einem Kind, das ja noch viel empfindlicher reagiert als ein Erwachsener, nicht raten. Bei Mama und Papa im Bett kann es doch auch ganz schön sein.


Elster79
beantwortet von Elster79 am 14. Januar 2008 15:54
2x
Thumb_up

Ich würde auch ein zwei tage ordentlich durchlüften ... Mal abgesehen, das die Farben vielleicht gut verträglich sind, allein der Geruch kann schon zu Kopfschmerzen führen.


♥ Sender
beantwortet von ♥ Sender am 14. Januar 2008 16:21
2x
Thumb_up

Schöner-wohnen Farben sind nicht besser oder schlechter als andere Farben auch.

Das Polarweiß von Schöne-wohnen wurde beispielsweise 2003 mit eine ÖkoTest-Ergebnis 'gut' bewertet. 2007 bekam es das ÖkoTest-Ergebnis 'sehr gut'.

Das heißt also: die damalige Farbe war verbesserungsfähig (oder die Tests wurden geändert).

Lange Rede - kurzer Sinn: ich gehe davon aus, dass es als Vorsichtsmaßnahme sinnvoll ist, 2-3 Tage regelmäßig zu lüften, bevor ein Kind wieder ins Zimmer zieht.

Das ist um so wichtiger, wenn auch noch Lacke verarbeitet wurden.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 14. Januar 2008 16:04
1x
Thumb_up

Es gibt raumfarben, die Lösemittelfrei sind, schnell trocknen und nicht ausdünsten. Da könnte man sich im anschluss ans streichen gleich schlafen legen. Aber es gibt auch andere Farben und ich weiß nicht, welche du hast. Grundsätzlich mach mal so: Geh aus der Wohnung raus und komm anschließend gleich in das gestrichene Zimmer. Merkst Du einen komischen Geruch, dann lieber anderswo schlafen. Riecht es dagegen nicht oder neutral, dann kann man es u.U. wagen. Außerdem stehen solche Details auf den Farbeimern drauf!





medicangel
beantwortet von medicangel am 14. Januar 2008 16:07
1x
Thumb_up

wenn die Farbe Emissions-und Lösemittelfrei ist,kann sie dort bedenkenlos schlafen,auch wenn man anfangs einen leichten Geruch feststellt.1-2 Stunden gut lüften,dann sehe ich keine Probleme.

Kommentar von 86c61d2597857a96ae3a6048b5e7c5a7small♥ Sender am 14. Januar 2008 17:17

Wenn die Farbe Emissionsfrei wäre, dann würde es sich wohl eher um Buntstifte, aber nicht um Wandfarben handeln? Wasser und die darin enthaltenen Konservierungsmittel emittieren doch in jedem Fall?

Kommentar von 72075b1b6b5bb66c1deb13d0c67156ffsmallmedicangel am 14. Januar 2008 18:59

dann könnte man sich den Stempel auf den Farben sparen wenn sie trotzdem emittieren würden.


anonym
beantwortet von Klabauter am 14. Januar 2008 17:34
1x
Thumb_up

Letztens war ein Bericht im Radio, in dem gesagt wurde, daß vom 6. Schwangerschaftmonat an bis zum 6. Lebensjahr alle Wohngifte beim Kind schwere gesundheitliche Störungen auslösen können, wobei Asthma und Allergien, Neurodermitis bis hin zum Autismus die häufigsten sind.

Ich würde ein Kinderzimmer mit hübschen, alten Sachen ausstatten, auch Vorhänge und Bodenbeläge nicht brandneu nehmen, allen modernen Gepflogenheiten zum Trotz. Die Gesundheit ist schützenswert.




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Wie lang hält Wandfarbe?

    Hat jemand Erfahrung mit abwaschbarer Wandfarbe?

    Kann man farbige Wandfarbe selbst anmischen?

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.