darf man das einfach so machen oder braucht man eine Baugenehmigung?

7 Antworten

Die Bebaubarkeit eines Grundstückes festzustellen erfordert vor Abschluss des Grundstückkaufvertrages in der Regel eine planungs- und bauordnungsrechtliche Beurteilung. Wenn Sie nicht beurteilen können, ob Ihr Grundstück bebaubar ist, sollten Sie dies unbedingt mit einem Architekten oder den zuständigen Ämtern (Gemeinde, Bauamt, untere Wasserbehörde etc.) klären.

Die Gemeinde kann für bebaute Bereiche im Außenbereich, die nicht überwiegend landwirtschaftlich geprägt sind und in denen eine Wohnbebauung von einigem Gewicht vorhanden ist, durch Satzung bestimmen, dass Wohnzwecken dienenden Vorhaben im Sinne des Absatzes 2 nicht entgegengehalten werden kann, dass sie einer Darstellung im Flächennutzungsplan über Flächen für die Landwirtschaft oder Wald widersprechen oder die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen. Die Satzung kann auch auf Vorhaben erstreckt werden, die kleineren Handwerks- und Gewerbebetrieben dienen.

Fazit: Definitiv (versuchen) eine Genehmigung einholen.

Kommt auf den Zweck und die Langlebigkeit "der Hütte" an . 

Am besten erkundige Dich beim zuständigen Bauamt ob Du eine Baugenehmigung brauchst, oder nicht .Ansonsten baust Du sie als "Schwarzbau" zurück - das heißt Du musst sie - abreißen....

Ergänzend zu den anderen Antworten - meine erste Frage wäre, wo sich Euer Grundstück überhaupt befindet, hier ist ja das Wort "Außenbereich" schon gefallen. Oder ist es in einer Schrebergartensiedlung, ein Freizeitgrundstück (dafür gibt es auch extra Regelungen) ... wie ist das Ganze offiziell tituliert? Wald, Grünland, Ackerland ... (ergibt sich u.a. aus dem Grundbuch).

Daraus ergibt sich, ob Ihr überhaupt irgendetwas bauen oder aufstellen dürft. Selbst das Abstellen eines Wohnwagens ist z.B. im Außenbereich zunächst nicht zulässig. Wie "Luftkutscher" ja schon bemerkt hat, darf man noch nicht mal einen Zaun ziehen, außer es handelt sich um einen gesteckten Weidezaun.

Wenn es sich um eine landwirtschaftliche Fläche handelt, z.B. Grünland oder eine Obstwiese, könnte man einen Unterstand für landwirtschaftliche Geräte / Maschinen bauen, der u.U. genehmigungsfrei ist, bzw. mit Genehmigung eine so genannte Pflückerhütte.

Genaueres erfährt man im zuständigen Landratsamt bzw. bei der unteren Naturschutzbehörde.

Eine Baugenehmigung ist grundsätzlich zu beantragen. Falls das Bauvorhaben genehmigungsfrei sein sollte, wird man das Euch schon mitteilen. Ansonsten gehe ich mal davon aus, dass Euere Hütte kein privilegiertes Bauvorhaben im Sinne des BauGB darstellt und somit wohl kaum genehmigungsfähig sein dürfte.

erkundige Dich beim zuständigen Bauamt es gibt bestimmte Raumgrößen (cbm umbauter Raum )  die man ohne Genehmigung aufstellen darf