Darf man Briefe an verstorbene Menschen öffnen? (Familie)

10 Antworten

Tja, also ich bin in beinahe gleicher Situation wie du und ich bin der Meinung du darfst ihn öffnen! Denen der Rentenversicherung sollte es doch hinlänglich bekannt sein, dass dein Opa nicht mehr einen Empfänger darstellen kann. Wenn du dir allerdings so unsicher bist, dann rufe dort an und frage direkt nach, sie werden dir eine Antwort geben können.

Vermutlich ist dir das bewusst, aber du bekommst die Halbwaisenrente sogar bis zu deinem 27. Lebensjahr, solange du dich in einer Ausbildung befindest!?

Viel Glück mit dieser Sache und auch weiterhin ! :)

Wenn der Brief an deine Adresse verschickt worden ist (vermutlich weil du mit deinem jetzt verstorbenen Opa dieselbe Adresse geteilt hast ... und wenn du einer der Erben bist, dann darfst du ... was die gesetzliche Seite anbelangt, diesen Brief auch öffnen.

Wenn du weißt ... oder vermutest, dass der Brief sich auf deine Rente bezieht, dann darfst du den Brief ... von der moralischen Seite betrachtet ... auch dann öffnen, wenn du keiner der Erben sein solltest.

Ich würde dir raten, öffne den Brief ganz vorsichtig ... damit du ihn eventuell mit demselben Kuvert wieder an den Absender retournieren kannst, wenn aus dem Schreiben hervorgehen sollte, dass eine Antwort/Reaktion des Adressaten - das wäre dein Opa - erwartet wird.

Auf das Kuvert kannst du schreiben:

Adressat verstorben ... Brief retour an den Absender

derdorfbengel  23.09.2013, 03:34

Keine schlechten Lösungsideen!

Grundsätzlich gilt das Briefgeheimnis sowie das Persönlichkeitsrecht fort - jedoch sind jeweils die Umstände zu berücksichtigen...es handelt sich hier jedoch um ein mehr oder weniger amtliches Schreiben und nicht um einen Brief, der die intime Privatsphäre des Verstorbenen berühren würde...

Du kannst den Brief also öffnen, da Du ein naher Angehöriger bist - die Deutsche Rentenversicherung ist allerdings vom Ableben zu informieren...

Zudem ist das ein Antragsdelikt - und dahingehend ist ja nichts mehr zu befürchten...

Briefgeheimnis: Man ist nur berechtigt einen Brief zu öffnen, wenn man der Empfänger, der Erbe oder der Nachlassverwalter eines Verstorbenen ist. Ist dies nicht der Fall, sollte man den Brief ungeöffnet mit dem Vermerk "Empfänger verstorben" an den Absender zurücksenden. Als direkter Familienangehöriger kann man sich jedoch schriftlich (hier bei der Rentenversicherung) nach dem Inhalt der Benachrichtigung erkundigen, sofern man eine glaubhafte Begründung (hier Waisenrente) angibt.

Wenn Du der nächste in der Erbfolge bist : JA, auch als ninderjähriger mit beschränkter Geschäftsfähigkeit. Wenn Dei Opa Dei Erziehungsberechtigter war, hätte nach seinem Tod ein neuer Erziehungsberechtigter eingesetzt werden müssen, es sei denn, man ht dich von Jugendamt/Familieamt für so reif eingestuft, dass das nicht nötig war.