Kann uns bitte jemand helfen, wir werden uns nicht einig: normal ist es ja verboten, auf der Autobahn auszusteigen. Wie ist das in einem Stau, wenn man mal muss und der Stau bewegt sich wirklich null? Ist es dann legal, wenn man kurz aussteigt und zum Standstreifen geht, nur um seine Notdurft zu verrichten? Oder ist das rein theoretisch jetzt auch verboten?
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Bei stundenlangem Stau ist das NICHT strafbar! Hab das auch mal erlebt, hatte auch noch Enkelkind auf dem Schoß und drückte fürchterlich auf die Blase. Im letzten Moment bin ich raus, obwohl kein Baum und Strauch in der Nähe! Ich mußte fürchterlich lachen, alle Türen der anderen Autos im Stau sprangen auf und es gab ein "fröhliches Pinkeln"
theoretisch ist es verboten, weil du auf ner autobahn nicht laufen darfst und zu dem es verboten ist, seine notdurft im freien zu erledigen (kostet 15 €, kenn ich aus erfahrung)
das ist nicht erlaubt. Stelle dir auch mal vor der Stau löst sich auf und dein Auto steht noch auf der Spur und du bist noch nicht zurück!! Da hab ich auch mal geflucht, weil mein Fordermann mal nicht mehr zurückkam und die Spur ganz links belegte
Vermutlich hätte da jeder Richter Erbarmen und Verständnis, wenn es wirklich dringend war. Aber du solltest erkennen lassen, dass du den größtmöglichen Sichtschutz gesucht hast, damit man dir nicht Exhibitionismus vorwerfen kann.
Sieh es mal andersherum: Jeder, der Dich zwingt, in die Hosen zu pi... macht sich strafbar. Versuch macht schlau... Hab aber noch nicht gehört, dass dort abkassiert wird. Die Polizei interessiert das nicht so wirklich und das Ordungsamt ist da nicht unterwegs.

Grundsätzlich ist das Verlassen des Fahrzeugs verboten. Die Benutzung des Pannenstreifens (nicht Standspur) ist nur im Falle einer Panne gestattet. Wohl dem, der ein Wohnmobil oder einen LKW hat. ;o)

Es ist zwar verboten ,aber solange du dadurch niemanden behinderst oder aufhälst wird da so schnell keiner was sagen.