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Darf man bei Stau auf der Autobahn zur Notdurft zum Standstreifen gehen?

gefragt von Harris20 am 22.06.2009 um 20:55 Uhr

Kann uns bitte jemand helfen, wir werden uns nicht einig: normal ist es ja verboten, auf der Autobahn auszusteigen. Wie ist das in einem Stau, wenn man mal muss und der Stau bewegt sich wirklich null? Ist es dann legal, wenn man kurz aussteigt und zum Standstreifen geht, nur um seine Notdurft zu verrichten? Oder ist das rein theoretisch jetzt auch verboten?


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anonym
beantwortet von WilliPahl am 23. Juni 2009 14:28
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Bei stundenlangem Stau ist das NICHT strafbar! Hab das auch mal erlebt, hatte auch noch Enkelkind auf dem Schoß und drückte fürchterlich auf die Blase. Im letzten Moment bin ich raus, obwohl kein Baum und Strauch in der Nähe! Ich mußte fürchterlich lachen, alle Türen der anderen Autos im Stau sprangen auf und es gab ein "fröhliches Pinkeln"


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albundysohn
beantwortet von albundysohn am 22. Juni 2009 20:55
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Ich würde es machen ob verboten oder nicht


anonym
beantwortet von pase00 am 22. Juni 2009 20:56
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theoretisch ist es verboten, weil du auf ner autobahn nicht laufen darfst und zu dem es verboten ist, seine notdurft im freien zu erledigen (kostet 15 €, kenn ich aus erfahrung)


anonym
beantwortet von lejoti am 22. Juni 2009 20:57
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Na, wenns drückt!!!!


Mismid
beantwortet von Mismid am 22. Juni 2009 20:58
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das ist nicht erlaubt. Stelle dir auch mal vor der Stau löst sich auf und dein Auto steht noch auf der Spur und du bist noch nicht zurück!! Da hab ich auch mal geflucht, weil mein Fordermann mal nicht mehr zurückkam und die Spur ganz links belegte


Katie68
beantwortet von Katie68 am 22. Juni 2009 21:00
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was muss,muss:))) gesetz hin oder her


anonym
beantwortet von hansschorsch am 22. Juni 2009 21:00
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Vermutlich hätte da jeder Richter Erbarmen und Verständnis, wenn es wirklich dringend war. Aber du solltest erkennen lassen, dass du den größtmöglichen Sichtschutz gesucht hast, damit man dir nicht Exhibitionismus vorwerfen kann.


anonym
beantwortet von MGMGMG am 22. Juni 2009 21:42
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Sieh es mal andersherum: Jeder, der Dich zwingt, in die Hosen zu pi... macht sich strafbar. Versuch macht schlau... Hab aber noch nicht gehört, dass dort abkassiert wird. Die Polizei interessiert das nicht so wirklich und das Ordungsamt ist da nicht unterwegs.


Benjy
beantwortet von Benjy am 23. Juni 2009 09:31
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Grundsätzlich ist das Verlassen des Fahrzeugs verboten. Die Benutzung des Pannenstreifens (nicht Standspur) ist nur im Falle einer Panne gestattet. Wohl dem, der ein Wohnmobil oder einen LKW hat. ;o)


truckdriver
beantwortet von truckdriver am 23. Juni 2009 18:11
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Es ist zwar verboten ,aber solange du dadurch niemanden behinderst oder aufhälst wird da so schnell keiner was sagen.


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