Heute ist ja ein gesetzlicher Feiertag. Darf ich heute Rasenmähen oder ist das Verboten? Wenn ja wo steht das geschrieben???
Antworten (13)
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Akka2323Akka2323
Lass es, es gibt sonst Ärger mit den Nachbarn, außer Du hast in einem Umkreis von einem Kilometer keine. Es ist verboten. Feiertagsruhe.
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CrazyDaisyCrazyDaisy
Das ist in jeder Gemeinde unterschiedlich, die Gemeindesatzung regelt das.
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1Antwort von
thewavethewave
An Sonn- und Feiertagen ist das Rasenmähen und der Einsatz der o.g. Geräte verboten.
Eine Mittagspause ist entgegen landläufiger Auffassung nicht vorgeschrieben, wird aber aus gegenseitiger Rücksichtnahme in vielen Nachbarschaften eingehalten.
Das Gesetz über Sonn- und Feiertage verbietet an diesen Tagen generell öffentlich bemerkbare Arbeiten oder Handlungen, die die äußere Ruhe beeinträchtigen oder dem Wesen der Sonn- und Feiertage widersprechen. Zulässig ist lediglich eine nicht gewerbsmäßige leichtere Betätigung in Haus und Garten, wenn dadurch keine unmittelbare Störung des Gottesdienstes verursacht wird.
Verstöße gegen die genannten Bestimmungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
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thewavethewave hab es gerade gefunden. Danke aber für eure antworten...
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CrazyDaisyCrazyDaisy "Handlungen, die die äußere Ruhe beeinträchtigen" - wie zum Beispiel Autofahren? Wesentlich lauter als z.B. ein Spindelmäher...
Und "öffentlich bemerkbare Arbeiten " - darunter müsste ja auch das Kellnern fallen, oder?
Inkonsequent, das Ganze...
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redrosesredroses
Nicht mit einem Elektro- oder Motorrasenmäher, mit einem mechanischen dürfte es keine Probleme geben.
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Fotografin1958Fotografin1958
Nein, wenn es sich um einen Elektro- oder Motorrasenmäher handelt; ja, wenn es sich um einen reinen manuellen handelt. Grund ist die Geräuschbelästigung.
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xynaturaxynatura
Nein darf man nicht, weil es gesetzlich so vorgeschrieben ist. Ein Rasenmäher mit Motor macht Lärm und das stört die Nachbarn und die Umgebung. Außerdem ist der Feiertag nicht zum arbeiten da - Ausnahmen natürlich berufbedingt wie Feuerwehr, Polizei, Krankenhäuser usw. Öffentliche Dienste eben. Aber ein Rasenmäher gehört nicht in diese Kategorie.
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RecPronRecPron
Hier steht's GANZ KLAR: verboten! http://db.flensburg.de/buergerinfo/public/produktdetail.cfm?ProduktID=182 Den Rasen kannst Du ja auch morgen mähen, oder?
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CrazyDaisyCrazyDaisy Betrifft das denn auch die Spindelmäher? Oder gar die Ponies, Pferde und Schafe, wenn sie Rasen mähen?
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thewavethewave Solange die nicht nach dem mähen furtzen ist das wohl noch tragbar...
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traurigeGFusertraurigeGFuser
eigentlich ist es verboden ^^
aber es gibt manche Leute die es trotzem tuen...
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marbejamarbeja
Eigentlich nicht, aber wenn der Rasen nicht zu groß ist und der Nachbar kulant ist- dann müßte es doch gehen.
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SmaragtSmaragt
hmm... also ich hab noch nie ein rasenmäher an feiertagen gehört Ö.ö wo das geschrieben ist? na ich würde mal sagen im gesetz oder so ;) geb die frage doch in google ein ;)
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Lana8756Lana8756
Ja klar, wenn es den Rasen nicht stört. :)
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WeVauWeVau Schon einmal etwas von Sonn-, und Feiertagsruhe gehört?
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Lana8756Lana8756 Juck mich genauso wenig wie andere.
Was soll der Quatsch, die Sonntagsruhe gilt bundesweit
heute ist aber ja nicht Sonntag?!
Oh Mann . Sonn und Feiertagsruhe
Ist denn der 1. Januar kein Feiertag? Warum kann ich mich am 1. Januar nicht auf das Lärmemissionsgesetz berufen?
@CrazyDaisy
Sonderregelung. Laut Gesetz darf von 31.12 ab 18:00 Uhr bis 01.01. 01:00 Uhr Feuerwerk abgebrannt werden. Alles davor und danach ist verboten
Tja, nur es hält sich kaum einer dran...
Richtig: Sonn- und Feiertagsruhe