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Darf man an Feiertagen Rasenmähen???

Frage von thewave thewave

Heute ist ja ein gesetzlicher Feiertag. Darf ich heute Rasenmähen oder ist das Verboten? Wenn ja wo steht das geschrieben???

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Antworten (13)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Akka2323 Akka2323

    Lass es, es gibt sonst Ärger mit den Nachbarn, außer Du hast in einem Umkreis von einem Kilometer keine. Es ist verboten. Feiertagsruhe.

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    Antwort von CrazyDaisy CrazyDaisy

    Das ist in jeder Gemeinde unterschiedlich, die Gemeindesatzung regelt das.

    Kommentar von Tux31 Tux31Tux31

    Was soll der Quatsch, die Sonntagsruhe gilt bundesweit

    Kommentar von thewave thewavethewave

    heute ist aber ja nicht Sonntag?!

    Kommentar von Tux31 Tux31Tux31

    Oh Mann . Sonn und Feiertagsruhe

    Kommentar von CrazyDaisy CrazyDaisyCrazyDaisy

    Ist denn der 1. Januar kein Feiertag? Warum kann ich mich am 1. Januar nicht auf das Lärmemissionsgesetz berufen?

    Kommentar von Tux31 Tux31Tux31

    @CrazyDaisy

    Sonderregelung. Laut Gesetz darf von 31.12 ab 18:00 Uhr bis 01.01. 01:00 Uhr Feuerwerk abgebrannt werden. Alles davor und danach ist verboten

    Kommentar von CrazyDaisy CrazyDaisyCrazyDaisy

    Tja, nur es hält sich kaum einer dran...

    Kommentar von RecPron RecPronRecPron

    Richtig: Sonn- und Feiertagsruhe

  • 1
    Antwort von thewave thewave

    An Sonn- und Feiertagen ist das Rasenmähen und der Einsatz der o.g. Geräte verboten.

    Eine Mittagspause ist entgegen landläufiger Auffassung nicht vorgeschrieben, wird aber aus gegenseitiger Rücksichtnahme in vielen Nachbarschaften eingehalten.

    Das Gesetz über Sonn- und Feiertage verbietet an diesen Tagen generell öffentlich bemerkbare Arbeiten oder Handlungen, die die äußere Ruhe beeinträchtigen oder dem Wesen der Sonn- und Feiertage widersprechen. Zulässig ist lediglich eine nicht gewerbsmäßige leichtere Betätigung in Haus und Garten, wenn dadurch keine unmittelbare Störung des Gottesdienstes verursacht wird.

    Verstöße gegen die genannten Bestimmungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.

    Kommentar von thewave thewavethewave

    hab es gerade gefunden. Danke aber für eure antworten...

    Kommentar von CrazyDaisy CrazyDaisyCrazyDaisy

    "Handlungen, die die äußere Ruhe beeinträchtigen" - wie zum Beispiel Autofahren? Wesentlich lauter als z.B. ein Spindelmäher...

    Und "öffentlich bemerkbare Arbeiten " - darunter müsste ja auch das Kellnern fallen, oder?

    Inkonsequent, das Ganze...

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    Antwort von redroses redroses

    Nicht mit einem Elektro- oder Motorrasenmäher, mit einem mechanischen dürfte es keine Probleme geben.

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    Antwort von Fotografin1958 Fotografin1958

    Nein, wenn es sich um einen Elektro- oder Motorrasenmäher handelt; ja, wenn es sich um einen reinen manuellen handelt. Grund ist die Geräuschbelästigung.

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    Antwort von xynatura xynatura

    Nein darf man nicht, weil es gesetzlich so vorgeschrieben ist. Ein Rasenmäher mit Motor macht Lärm und das stört die Nachbarn und die Umgebung. Außerdem ist der Feiertag nicht zum arbeiten da - Ausnahmen natürlich berufbedingt wie Feuerwehr, Polizei, Krankenhäuser usw. Öffentliche Dienste eben. Aber ein Rasenmäher gehört nicht in diese Kategorie.

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    Antwort von RecPron RecPron

    Hier steht's GANZ KLAR: verboten! http://db.flensburg.de/buergerinfo/public/produktdetail.cfm?ProduktID=182 Den Rasen kannst Du ja auch morgen mähen, oder?

    Kommentar von CrazyDaisy CrazyDaisyCrazyDaisy

    Betrifft das denn auch die Spindelmäher? Oder gar die Ponies, Pferde und Schafe, wenn sie Rasen mähen?

    Kommentar von thewave thewavethewave

    Solange die nicht nach dem mähen furtzen ist das wohl noch tragbar...

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    Antwort von traurigeGFuser traurigeGFuser

    eigentlich ist es verboden ^^

    aber es gibt manche Leute die es trotzem tuen...

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    Antwort von marbeja marbeja

    Eigentlich nicht, aber wenn der Rasen nicht zu groß ist und der Nachbar kulant ist- dann müßte es doch gehen.

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    Antwort von Smaragt Smaragt

    hmm... also ich hab noch nie ein rasenmäher an feiertagen gehört Ö.ö wo das geschrieben ist? na ich würde mal sagen im gesetz oder so ;) geb die frage doch in google ein ;)

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    Antwort von Muecke Muecke

    ist verboten, wegen der Lärmbelästigung

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    Antwort von Lana8756 Lana8756

    Ja klar, wenn es den Rasen nicht stört. :)

    Kommentar von WeVau WeVauWeVau

    Schon einmal etwas von Sonn-, und Feiertagsruhe gehört?

    Kommentar von Lana8756 Lana8756Lana8756

    Juck mich genauso wenig wie andere.

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    Antwort von Tux31 Tux31

    Verboten, Sonn und Feiertagsruhe.

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