Darf man als Mieter Alufloie ans Fenster kleben?

9 Antworten

Nun meine frage lautet, hat der Vermieter das Recht dazu , mir dieses zu verbieten ?

Von innen kannst Du Deine gemieteten bzw. zur Mietsache gehörenden Räume "dekorieren" wie Du willst. Das kann der Vermieter Dir nicht verbieten.

Verbieten kann er aber ständige Partys.

Was genau heißt eigentlich meines Mietshauses?

Creepers 
Fragesteller
 17.04.2014, 17:55

Also zum einen finden keine regelmäßigen Partys statt, sondern halt zu besonderen Anlässen halt.

Mein Vermieter hat 2 Häuser die Ihm gehören, sie stehen zsm auf einem Großen Grundstück. seines an der Haupstrasse und meines etwas längs dahinter. Indem 2tem Haus wohnen halt wir, dies hat 3 Zimmer und ist insgesamt 120m² Benutzerfläche und 80m² Wohnfläche.

anitari  17.04.2014, 18:04
@Creepers

Ah ja, dann stört die Alu-Folie wohl eher den persönlichen Geschmack des VM als die Ansicht des Objektes.

Wie gesagt, von innen darfst Du nach Deinem ganz persönlichen Geschmack dekorieren.

Creepers 
Fragesteller
 17.04.2014, 18:12
@anitari

Ja das stört Ihn , weil er es halt hässlich findet. Aufjedenfall vielen Dank für die vielen Infos

Grüße

Hey Leute , erstmal vielen Dank für die schnellen antworten. Ja geeinigt habe ich mich schon mit ihm, ich meint halt erst zu Ihm , welche Farbe es denn sein soll, nicht das ihm das Muster oder ähnliches wieder nicht passt :D Es kommt halt nen Rollo dran, aber mich hätte jetzt zu gerne Interessiert , ob er sich überhaupt so etwas erlauben darf, da er sich über alles mögliche aufregt :)

Liebe Grüße

Nun meine frage lautet, hat der Vermieter das Recht dazu , mir dieses zu verbieten ? Im Mietvertrag steht nichts drin.

Sofern die Mietsache dadurch keinen Schaden nimmt, kann der Vermieter weder etwas vorschreiben noch verbieten.

Das gilt aber nur innerhalb der gemieteten Wohnung. Ein Sichtschutz oder ein Rollo, was außerhalb der Wohnung am Fenster angebracht ist, kann untersagt werden.

Ja geeinigt habe ich mich schon mit ihm, ich meint halt erst zu Ihm , welche Farbe es denn sein soll, nicht das ihm das Muster oder ähnliches wieder nicht passt :

Da lässt sich doch bestimmt auch eine Einigung finden.

MfG

Johnnymcmuff

Man darf seine Räumlichkeiten auf diese Weise abdunkeln. Mit der gleichen Begründung könnte er ansonsten Vorhänge oder Gardinen verbieten, das rote Laternchen, dass ich so süß finde, der Vermieter aber der Meinung ist, es sähe aus, als würde in seinem Haus ein Bordell betrieben.

Eine andere Frage ist, ob es sich lohnt darauf zu beharren und das Verhältnis womöglich auf Dauer ins "Miese" zu fahren.

pfauser  17.04.2014, 17:38

das rote Laternchen...

und ein kleines Bild vom Führer, gut sichtbar im Fenster

glaubst du das muß der Vermieter akzeptieren

in der Wohnung kannst du so ziemlich alles machen was du willst

wenn es aber die Aussenansicht des Hauses verändert, nicht

die Alufolie kommt weg ....