Darf man als "Ausstudierter" ausbilden?

5 Antworten

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Für die Ausbildung brauchst du einen Ausbilderschein. An manchen Hochschulen kann man den während des Studiums erwerben. Ansonsten muss man die AdA-Ausbildung mit IHK-Prüfung ablegen. Es ist aber auch möglich, dass die IHK (HWK) darauf verzichtet, wenn man einen Auszubildenden einstellen möchte. Als Angehöriger der Freien Berufe ist die Bescheinigung nicht nötig.

 

Jeder kann einen Betrieb leiten. Allerdings ist es vor allem im oft Handwerk nötig, einen Meister anzustellen.

Abhängig vom Beruf brauchst Du eine IHK Prüfung. Ausbildereignung.

Dort werden pädagogische und persönliche Eignung geprüft ( es gibt entsprechende Seminare dafür)

Die fachliche Eignung muss natürlich ebenfalls nachgewiesen sein. Wenn Du also z.B. BWL studiert hast, heißt das nicht, dass Du die fachliche Eignung besitzt einen Kaufmann für Groß und Außenhandel auszubilden. Wenn Du 5 Jahre in einem entsprechenden Betrieb arbeitest nimmt die IHK aber an, dass die fachliche Eignung vorliegt. Über 25 solltest Du auch sein!

Für einige Berufe wurde diese Verordnung gelockert um einfach mehr Azubis unterbringen zu können. Es hängt also vom Berufsbild ab welches Du ausbilden möchstest. Näheres dazu erfährst Du bei der zuständigen IHK.

 

hi coolecow.... im prinzip ja, betriebe leiten, ausbilden erst nach dem du eine dazugehörige ausbildung gemacht hast, (AUSBILDER VERORDNUNG) ,  frage mal bei deiner zuständigen industrie und handelskammer nach.

vg compaql

lehrlinge werden von meisteren ausgebildet, meisterr lernen ihr handwerk von entsprechenden lehrern auf der meisterschule. also nein (außerdem hast du nach dem studium ja nciht wirklich ahnung vom praktischen handwerk)

 

was das betriebe leiten angeht kenne ich mich nicht aus

So weit ich weiß brauchst du mindestens noch einen Ausbilderschein.