Darf man als 48jähriger Sex mit einer 14jährigen haben?

16 Antworten

 Mit 16 können die Eltern noch dagegen vorgehen. Das würde vor Gericht allerdings nur ein Ergebnis erzielen, wenn die Tochter sagen würde, dass sie es nicht wollte. Würde sie behaupten es gewollt zu haben, könnten die Eltern tatsächlich nicht viel unternehmen, außer es gebe einschlägig gegenteilige Beweise. 

 Es gibt bei diesem Altersunterschied allerdings keinen Grund mit einer Sechzehnjährigen zu schlafen, außer man wird sie wirklich lieben. Anderenfalls, wenn man das Ganze als Spiel betrachten würde, kommt sowas rein moralisch gesehen schon gar nicht infrage. 

Hacker48  10.08.2016, 00:08

Ich glaube, wenn ein Gutachter zu dem Schluss kommt, dass er ihre fehlende Selbstbestimmung / Reife ausgenutzt oder sie genötigt bzw. erpresst oder sie manipuliert hat, dann reicht das auch. :)

CataleyaDavis  10.08.2016, 00:08

 Ich meine natürlich statt 16 immer 14! Verzeihung! 

vanillakusss  10.08.2016, 00:12

Mist, aus Versehen einen Pfeil nach oben gegeben......

Nein, selbst wenn das Mädel behauptet es freiwillig getan zu haben, wird das verfolgt. Ih hatte das in meiner Familie, da war das Mädchen 14 Jahre alt, der KiFi war knapp 30. 

Der Vater des Mädchens hat ihn angezeigt und der Typ hat sich wieder ins Ausland getrollt.

BrightSunrise  10.08.2016, 00:26
@vanillakusss

Beschäftige dich bitte mit dem §182 StGB.

vanillakusss  10.08.2016, 01:18
@BrightSunrise

Musste ich, leider.

Also, eine meiner Verwandten war nicht ganz auf der Höhe, gelinde gesagt. Sie kam nicht gegen ihre Tochter an und die machte was sie wollte.

Als sie dann, mit 14 Jahren, ihren viel älteren Freund über Nacht mitbringen könnte, hat deren Mutter sogar da Bett gewechselt, sie schlief im Kinderzimmer, ihre Tochter und der Gestörte, im Ehebett.  

Als der Vater des Mädchens das erfahren hat, hat er sofort das Jugendamt eingeschaltet und den Mann angezeigt.

Es war egal, dass das Mädel sagte, alles sei freiwillig und mit wissen der Mutter geschehen.

Dass meine Verwandte nicht belangt wurde hat nur an ihrer psychischen Situation gelegen.

Also, so wird es gehandhabt, auch vom Jugendamt. Und das ist gut so.

http://www.rechtsindex.de/strafrecht/3879-informationen-zu-den-gesetzlich-festgelegten-altersgrenzen-des-legalen-beischlafs

Zitat -->

Auch ohne Ausnutzung einer Zwangslage, Bezahlung von Geld oder
Ausbildungs- Erziehungs- und Betreuungsverhältnisses macht man sich
strafbar, wenn man als 21 jähriger (und älter) sexuelle Handlungen an
einem Jugendlichen zwischen 14 und 16 Jahren vornimmt und dabei die
fehlende Fähigkeit des Jugendlichen zur sexuellen Selbstbestimmung
ausgenutzt hat sowie seitens der Eltern ein Strafantrag gestellt wurde.

Die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung meint dabei dass der
Jugendliche in der Lage ist, seine Veranlagung und sexuelle Ausrichtung
sowie die Bedeutung und Tragweite der konkreten sexuellen Handlung und eine etwa hierdurch drohende Gefährdung zu erkennen.

Hallo Tesz56

Ab 14 Jahren ist Sex auch mit Erwachsenen prinzipiell legal aber um solche Alterskombinationen wie im vorliegenden Fall zu verhindern gibt es im Sexualstrafrecht den Paragraphen 182 Absatz 3



§ 1823) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen und dabei die ihr gegenüber fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Deswegen kann man allgemein sagen, ab 14 ist zwar legal aber wenn der jünger Sexualpartner von einem ab 21 Jährigen, die Vollendung des Lebensjahres zählt hier, ausgenuzt wird, dann kann das bestraft werden

Dieses Gesetz wurde extra dafür maßgeschneidert um gegen Pädophile vorzugehen die sich "legale" 14 Jähriger suchen und bisher wurden auch ausschließlich solche Fälle verurteilt, wenn du also nicht glaubhaft machen kannst das es sich um eine echte Liebesbeziehung handelt, dann hast du mit deinen 48 Jahren definitiv ein Problem

Darkmalvet, UserMod Light   10.08.2016, 00:59

Anmerkung: Ich konnte meine Antwort aufgrund eines Zitierbugs nicht zuende schreiben, der Rest kommt hier:

Gesellschaftlich ist sowas überhaupt nicht toleriert und in jedem Fall würde die Justiz versuchen dich dranzukriegen, da du bereits 48 bist und nicht erst 24 wirst du wahrscheinlich auch ein Problem haben eine Liebensziehung nachzuweisen so dass du wieder aus dieser Sache rauskämest.

Deswegen würde ich dir dringend raten die Finger von ihr zu lassen

LG

Darkmalvet

Ab und über 14 Jahre sind folgende Alterskombinationen erlaubt: 

» Du bist 14 oder 15. Dein Sexpartner ist 14 oder älter aber unter 21.

» Du bist 16 oder älter aber unter 21 und Dein Sexpartner ist mindestens 14. 

» Du bist 21 oder älter. Dein Sexpartner ist mindestens 16. 

» Nach dem beide Sexpartner 18 Jahre oder älter sind! 

Wenn eine/r 14 oder älter ist und der/die andere über 21 Jahre, wird das von dem Gesetzgeber her geduldet, wenn beide angeblich eine echte Liebesbeziehung verbindet. Dann können selbst die Eltern wenig dagegen ausrichten.

http://www.bravo.de/dr-sommer/das-sex-gesetz-235211.html

BrightSunrise  10.08.2016, 00:12

u16 und ü21 wäre strafbar, wenn der Ältere die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung des Jüngeren ausnutzt. Ob sie sich in einer Liebesbeziehung befinden, tut nichts zur Sache.

hhah sowohl gesetzlich als auch moralisch verboten

Thisisjonas  10.08.2016, 00:03

Moralisch ja, Gesetzlich nein

MafiaLP2307  10.08.2016, 00:05
@Thisisjonas

ne, erst ab 16 darf man mit volljährigen menschen sex haben

cba321  10.08.2016, 00:10
@MafiaLP2307

Falsch, vom Gesetz her ab 14. Solange man den Jugendlichen nicht ausnutzt.

MafiaLP2307  10.08.2016, 00:12
@cba321

falsch, da darf partner 2 aber nicht älter als 18 oder 21 sein

(eins von beiden)

BrightSunrise  10.08.2016, 00:17
@MafiaLP2307

Lies dir bitte den §182 StGB durch. Ab 14 ist Sex mit jedem möglich, der auch mindestens 14 Jahre alt ist.

MafiaLP2307  10.08.2016, 00:21
@BrightSunrise

da gehts ja nur um missbrauch..

BrightSunrise  10.08.2016, 00:32
@MafiaLP2307

Und nun...?

Welcher § belegt denn deine These?

MafiaLP2307  10.08.2016, 00:42
@BrightSunrise

hab keinen paragraph sondern leider nur ne quelle, die keinen paragraphen angibt :/

BrightSunrise  10.08.2016, 00:44
@MafiaLP2307

Na dann zeig mal her.