Darf jemand meine Garage einfach so Fotografieren?

6 Antworten

Meiner Meinung nach dürfte Folgendes auch auf die Garage zutreffen.

Der Vermieter ist nicht berechtigt, anläßlich einer Wohnungsbesichtigung ohne Erlaubnis des Mieters in der Wohnung zu fotografieren oder eine Videoaufzeichnung anzufertigen, um deren Zustand festzuhalten. AG Frankfurt, Urteil vom 16. Januar 1998, Az: 33 C 2515/97 - 67, 33 C 2515/97, NZM 1999, 121-122

Ohne Deine Zustimmung darf z.B: der Vermieter nicht die Garage betreten oder fotografieren.

Es kommt darauf an von wo aus. Wenn derjenige sich auf einem öffentlichen Weg befindet und die Garage einsichtig ist darf er ohne weiteres deine Garage fotografieren und die Bilder auch veröffentlichen (Friesenhausurteil) .Wenn zum Fotografieren ein Hilfsmittel wie eine Leiter, ein Hochstativ oder ähnliches benötigt wird dann ist das Fotografieren unzulässig. Wenn er sich aber auf deinem Grund befindet kannst du ihm das Fotografieren generell untersagen.

Dies ist schlicht eine einfache Meinung, verbindlichen Rechtsrat darf dir nur ein Anwalt geben.

Wenn das Haus / die Garage von der Straße aus fotografiert wird, ist das legal und nennt sich Panoramafreiheit. Wenn dafür aber auf Leitern, Mauern, oder Bäume geklettert wurde, sieht das schon anders aus. Gute Fotografen klingeln auch und bitten um ein Bild - aber das ist eher die Ausnahme.

Sollte ein ungewünschtes Foto im Netz auftauchen, dann können rechtliche Schritte eingeleitet werden.

Man darf nicht dich ohne dein Einverständnis fotografieren, Gegenstände schon, solange sie nicht in deine absolute Privatsphäre gehören (Unterwäschenschublade z.B.), besonders dann, wenn sie in einem mehr oder weniger öffentlich zugänglichen Raum sind.

Wen du der Besitzer bist dan nicht ohne dein erlaubnis,auch bei Goggel konnte man es verbieten Aber Du Weiß ja nicht Wofür das foto gemacht wird es kann ja auch zb für ulautere sachebn benutzt werden