Ich habe gestern ein Auto mit normalem Nummernschild aber CD Aufkleber gesehen. Das CD steht ja für Diplomat. Darf das jeder auf sein Auto kleben oder kann man da Ärger kriegen?

Das Auto muss nicht unbedingt einem Diplomaten gehören, sondern kann auch ein Fahrzeug seines Stabs sein (CD = Corps diplomatique). Ansonsten ist der genormte Aufkleber für Privatleute "verboten" (wie sollen die armen Politessen sonst wissen, dass ein Aufschreiben zwecklos ist...ggg).

CC- und CD-Schilder sind ausschließlich den Angehörigen von diplomatischen und konsularischen Vertretungen vorbehalten.
Näheres in § 60 Abs. 7 StVZO. Danach ist es unzulässig, an Kfz Kennzeichen anzubringen, die mit amtlichen Kennzeichen verwechselt werden können. Amtliche Kennzeichen sind auch die nach der IntVO zugelassenen Kenn- und Nationalitätszeichen.
Für die Zeichen CD (Angehörige diplomatischer Vertretungen) und CC (Angehörige konsularischer Vertretungen) sind Ausnahmegenehmigungen durch den Bundesminister für Verkehr erforderlich.Auch die Anbringung von diesen Schildern oder Aufklebern ähnlichen Schildern ist wegen der großen Verwechslungsgefahr unzulässig.
Der StVZO-Verstoß ist mit 10 Euro Verwarnungsgeld bedroht. Was jedoch wesentlich schwerer wiegt, ist, dass im Missbrauchsfall eine Strafanzeige wegen Missbrauchs von Abzeichen gem. § 132a Strafgesetzbuch drohen kann.

Diese Aufkleber sind keine Amtlichen Kennzeichen, also man darf sich gerne sein Auto damit pflastern, obwohl das früher nicht so war. (In der DDR mußte man den passenden Aufkleber haben, sonst wurde man bestraft!) Ich hatte mein altes Auto mit allen bereisten Läderaufklebern verziert und hatte desween nie Probleme.
gri1su am 26. August 2007 21:23 Deine Aussage ist NICHT richtig. Die missbräuchliche Nutzung solcher Schilder/Aufkleber kann sehr erhebliche Folgen haben.
Indy72 am 26. August 2007 22:21 Seit es bei uns die amtl. Kennzeichen mit Landeskennung gibt, sind diese ollen Aufkleber ohne weitere Aussage, nicht mehr als ein Papst-Afkleber o.ä. Wie gesagt, auf meiner ollen Karre hatte ich die Landesaufkleber von DK, F, B, NL, GB, SK, CZ, E, CH, I, PL, L... Es hatte sich in keinem der Besuchten Länder weder die Polizei, noch die Grenzschätzer noch der deutsche TÜV dran gestört!
die alten Aufkleber gelten natürlich nach wie vor, da es immer noch zahlreiche Autos mit alten Nummernschilder gibt!

Diplomatsangehörige haben doch eh ein anderes Nummernschild oder? Damit ist es ja Blödsinn, zu einem normalen deutschen Kennzeichen so einen Aufkleber dranzumachen.