Darf ich neben meinem Hauptjob & Ehrenamt mit Aufwandsentschädigung noch einen Mini-Job auf 450 Eurobasis ausüben?
4 Antworten
Ehrenamtliche Mitarbeit, Arbeits-, Beschäftigungs- und ...
www.buergergesellschaft.de/.../ehrenamtliche-mitarbeit-arbeits-beschaeftigungs-und-d...wenn ich das richtig "überflogen" habe geht`s in diesem Beitrag lediglich um das Beispiel: Hauptjob & zusätzlich Ehrenamt, mich interessiert jedoch ob ich dann noch zusätzlich einen Mini-Job (450 EUR) ausüben darf. Das ganze Paragraphenzeugs ist leider so gar nicht meins :-(
trotzdem erstmal Danke!
http://www.finanztip.de/ehrenamtspauschale/
Der Rest klären mit dem Finanzamt. Ein Antwort springt den Platz hier auf.
Klar ist: Brav melden und von eventuelle Steuerfreibeträge profitieren oder die Finger davon lassen. ;-) <-
1. Eherenamt fällt unter die Ehrenamtspauschlahe (haben die anderen ja auch schon genannt).
2. Ein Minijob ist daneben zulässig. Kein Problem.
wenn dein Arbeitgeber das erlaubt, dann ja.