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Darf ich mit Führerscheinklasse B (Jahr 2000) einen Verkaufsanhänger ziehen?

Frage von liloew liloew

Ich besitze nur den neuen B Führerschein (seit 2000) und möchte einen Verkaufsanhänger mit einem Bus (Renault Trafic von ca. 1999) ziehen. Reicht hierfür B oder brauche ich BE oder sogar C?

Der Anhänger hat ein zul. Gesamtgewicht von 1300 kg. Zugfahrzeug hat zul. Gesamtgewicht von 2,1 - 2,8 t und eine Leermasse von ca. 2136 kg.

Spielt es eine Rolle, ob der Anhänger nur 1 Achse hat und gebremst ist?

Ist es möglich, das zulässige Gesamtgewicht nachträglich zu verringern, z.B. durch Entfernung von Rückbank o.ä. und danach eine Umschreibung des Fahrzeugbriefes

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Antworten (3)

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    Antwort von maikaefer maikaefer

    Frag beim Straßenverkehrsamt oder bei deiner alten Fahrschule nach.

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    Antwort von aered3 aered3

    Du darfst mit dem neuen Führerschein der Klasse B den Verkaufsanhänger nicht ziehen, denn du überschreitest damit die 3,5 t Gesamtgewicht. Mit einem Führerschein der Klasse BE darfst du Anhänger bis 750 kg Gesamtgewicht ziehen. Wenn du damit fährst, machst du dich des Führen eines Fahrzeuges ohne gültige Fahrerlaubnis schuldig , welches zur Folge hat das du deine Fahrerlaubnis der Klasse B auch noch verlierst. Also bitte vorsichtig sein!!

    Kommentar von Hamster0815 Hamster0815Hamster0815

    Das ist so nicht richtig! Fahrelaubnisklasse B: Kraftfahzeuge - aussgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von micht mehr als 3.500 Kg und nicht mehr als 8 Stitzplätzen außer den Führersitz(auch mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 Kg oder einer zulässigen Gesamtmasse bis zur höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die Zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 Kg nicht übersteigt.)

    Informieren Dann Posten!!!

    Kommentar von aered3 aered3

    Erst rechnen dann tönen!!

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    Antwort von Wyatt Wyatt

    Der FS Klasse B ist für den beschriebenen Zweck ausreichend (rechtlich), jedoch sollte man vorher ein wenig das Fahrverhalten testen und besonders vorsichtig fahren. Das gedachte verringern des Gesamtgewichts bringt gar nichts, den entscheidend ist nur was in den Fahrzeugpapieren als "Zulässiges Gesamtgewicht" zugelassen ist.

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