Darf ich mit einem Staplerschein Roller fahren?

6 Antworten

Nein, der "Staplerschein" ist keine Fahrerlaubnis im Sinne der Fahrerlaubnisverordnung. Er ist eine privatrechtliche Berechtigung zum betrieblichen Führen insbesondere von Gabelstaplern (aber auch anderer Flurförderzeuge) nach Vorschriften der Berufsgenossenschaften in den Mitgliedsbetrieben. (aus Wikipedia).

Allein mit einem "Staplerschein" darf man daher im Straßenverkehr überhaupt kein fahrerlaubnispflichtiges Kraftfahrzeug führen.

Anmerkung:

Zum Führen eines Staplers im öffentlichen Straßenverkehr würde man eine Fahrerlaubnis der Klasse L oder T benötigen (je nach Bauart des Staplers). Der Stapler muss dabei natürlich den Vorschriften der StVZO entsprechen.

Für einen "Roller" (gemeint ist vermutlich ein Kleinkraftrad) benötigt man hingegen eine Fahrerlaubnis der Klasse M.

Nein, der Staplerschein gilt nur auf privatem Gelände. Selbst wenn Du einen Stapler auf öffentlichen Straßen fahren wolltest, müßtest Du einen entsprechenden Führerschein haben. Wenn Du den (offiziellen) Staplerschein gemäß Vorschriften der BG gemacht hast, solltest Du das eigentlich wissen.

Nein! Es heißt Staplerschein, nicht Rollerschein!

Du darfst mit dem Staplerschein ja auch nur auf privatem Gelände fahren und nicht etwa am Straßenverkehr teilnehmen. Sähe auch irgendwie komisch aus.......

Nein, aber die Frage hat durchaus einen gewissen Unterhaltungswert

juenni11 
Fragesteller
 22.04.2012, 08:11

Sorry aber ich konnte es auch nicht glauben. Nur habe ich dies jetzt schon sehr oft gehört und wollte mal nachfragen ob sich was geändert hat.

nur wenn du den roller als stapler umbaust,lach,dein staplerschein ist sowas wie sachkundenachweis und den brauchst für den sicheren betrieb von gabelstapler.also mach den rollerschein