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Darf ich mit dem Führerschein mit 17 ein geleastet Auto von VW fahren?

Frage von hannagyfa hannagyfa

Hallo Leute, ich habe gerade mein Führerschein bestanden und habe meinen Opa eingetragen. Er hat ein geleastet Auto von VW und sagt ich darf. Es deshalb nicht fahren, stimmt das?? Denn er sitzt doch trotzdem neben mir

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Antworten (8)

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    Antwort von ofi21 ofi21

    Das begleitende fahren hat nichts mit dem Auto zu tun, sondern nur damit, dass die eigetragene Person neben dir sitzt.

    Allerdings sollte man sich bei der Autoversicherung melden und das angeben, denn bei vielen Versicherungen darf nur eine bestimmte Person das Auto fahren.

    Hab ich bei meiner Tochter auch so gemacht.In meinem Auto durften keine Personen unter 25 fahren. Versicherung angerufen,die haben begleitendes fahren eingetragen und meine Versicherungsgebühr kostet jetzt 5 Euro mehr im Jahr.

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    Antwort von jsc0852 jsc0852

    Ist eine Frage, was im Leasingvertrag steht oder was in den Versicherungsbedingungen.

    Wenn er i einem der Verträge als Alleinfahrer eingetragen ist oder seine Frau als weiteren Fahrer angegeben hat, dann dürfen auch nur die beiden das Auto führen.

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    Antwort von faband faband

    dein opa muss bei der kfz-versicherung angeben, dass du damit faehrst..... ( versicherungsschutz )

    den leasinggeber interessiert das nicht !

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    Antwort von Evchen123 Evchen123

    Das hat eigentlich nichts mit dem Leasingvertrag, sonder mit der KFZ-Versicherung zu tun. Wenn dein Opa nur sich als Fahrer eingetragen hat, dann dürfest du auch mit 18 nicht damit fahren! Außerdem sind die Versicherungesbeiträge bei einem unter 18-Fahrer so exorbitant höher, dass ich ihn da voll verstehen kann, wenn er das nicht ändert!

    Kommentar von ofi21 ofi21ofi21

    Stimmt nicht, ich hab bei meiner Versicherung angerufen und es kostet ganze 5 (fünf) Euro im Jahr! mehr.

    Ich bin bei einer großen bekannten Versicherung und wenn es bei denen nur 5 € mehr kostet, wird es bei anderen Versicherungen bestimmt nicht so viel mehr sein.

    5 Euro sind mit Sicherheit keine exorbitante Summe!.

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    Antwort von klinger1959 klinger1959

    Da kann dein Opa schon recht haben. Im Kleingedruckten des Vertrages steht sicher mehr .

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    Antwort von RatsucherZYX RatsucherZYX

    Wenn er nach Leasing-Vertrag als Fahrer eingetragen ist, dann darfst Du eben nicht. Da spielt Dein Führerschein keine Rolle.

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    Antwort von BBausKL BBausKL

    Selbstverständlich darfst du fahren. Da hat dein Opa nicht Recht. Allerdings sollte er vorsichtshalber der Versicherung melden, dass ein Fahranfänger gelegentlich fahren wird.

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    Antwort von larry2010 larry2010

    Es kann sein, das bei der Versicherung Fahranfänger als Fahrer ausgeschlossen sind oder nur dein Opa als Fahrer eingetragen ist.

    Ob bei Leasingautos generell Fahranfänger ausgeschlossen sind, weiss ich nicht.

    Aber ich habe hier schon öfters gelesen, das Personen unter 21 keine Autos bei Liehfirmen ausleihen dürfen.

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