hi ich gehe nächstes jahr in den aktiven Dienst der Freiwilligen Fw und ich wollte fragen ob ich mit 16 (Feuerwehrmannanwärter) schon einsätze fahren darf. logisch allerdsings ist dass ich halt noch nicht in häuser oder so darf^^ aber generell techniche hilfeleistung geht unds normal löschangriff auch oder??
Die Fakten kurz und bündig: - es ist juristisch erlaubt - der Einsatzleiter trägt die Aufsichtspflicht - erlaubt heißt nicht, dass es nicht örtlich oder im Ermessen des Einsatzleiters anders gehandhabt wird - Du hast kein Recht darauf - Der Einsatzleiter hat die Verantwortung für Dich - Frage vor Ort nach, wie es in Eurer Wehr gehandhabt wird
Schau doch mal im Brand- oder Hilfeleistungsgesetz von Rheinland-Pfalz nach. Hier ist auch die Mitgliedschaft in einer FF geregelt.
Bei uns in Österreich( z.B. Tirol)darf man als sog. "Probefeuerwehrmann/frau" ab dem 15. Geburtstag auf alle Einsätze mitfahren. Natürlich nicht als Atemschutzträger oder Maschinist, denn dazu sind Lehrgänge nötig, die meist Altersbeschränkungen haben. Das ist sicherlich auch bei dir so. Aber frag bei deinem Jugendbetreuer oder Kommandanten nach. Kann mir aber nicht vorstellen, warum das mit 16 Jahren ein Problem sein sollte. greez
Kann mir aber nicht vorstellen, warum das mit 16 Jahren ein Problem sein sollte
Wegen der Haftung? Der Einheitsführer hat in dem Fall die Aufsichtspflicht für die Person, die kann er logischerweise nicht erfüllen..
soweit ich weiss ist man auch als feuerwehrmann anwärter während einem einsatz bzw im dienst versichert oder etwa nicht?
Ja, ab dem Eintritt ist man versichert (bei Übungen aber auch bei Einsätzen).
Welche Haftung? Der Einsatzleiter hat keinerlei Aufsichtspflichten gegenüber Minderjährigen- denn auch sie sind ausgebildete Feuerwehrmänner/frauen. Außerdem ist man ab dem Eintritt in die Einsatzmannschaft( variiert; bei uns wie gesagt ab 15) versichert.
Welche Haftung? Der Einsatzleiter bzw. Kommandant hat keinerlei Aufsichtspflichten gegenüber Minderjährigen ( natürlich hat er die volle Verantwortung ABER das ist für die Volljährigen auch so!!!Das hat nichts mit dem Alter zu tun!!!).Denn auch Minderjährige Feuerwehrmänner/frauen haben eine abgeschlossene Ausbildung. Da spielt das Alter keine Rolle, denn ab dem Eintritt in die Einsatzmannschaft(variiert; wie gesagt, bei uns ist es ab 15) ist man versichert.
Kommt auf Dein Bundesland drauf an, in Schleswig-Holstein nicht.
Rheinland-Pfalz
Kann ich auf die Schnelle nichts finden. Frag halt mal bei Deiner Wehrführung nach, was die sagen ist entscheidend..
Geistreiche am 1. November 2009 17:09 ja in rheinland pfalz darfst du ab dem 16ten lebensjahr in die aktive wehr eintreten.
einsätze fahren darfst du aber erst nach deiner grundausbildung, was du in der regel so im laufe deines 16ten lebensjahres machen wirst. (eigenerfahrung)

Natürlich nicht !!! Du besitzt ja keinen Führerschein und diese Einsätze sind wichtig da darf nichts schiefgehen oder unnötig Zeit in Anspruch nehmen.
Hat nichts mit Führerschein zu tun, eher mit haftungsrechtlichen Dingen..
hi mit einsätze fahren meine ich nicht sselber zu fahren sondern mitzufahren^^
SnapeUndDean am 28. Oktober 2009 22:00 Wo wohnst du denn ?
In Baden-Württemberg auf jeden Fall nicht. Ich meine mal gehört zu haben, dass es in Bayern und in manchen neuen Bundesländern möglich ist, wenn man die Grundausbildung hat Einsätze mitzufahren.
Aber als Anwärter fehlt dir diese Ausbildung! Du bist also nicht einsetzbar!
Als Einsatzleiter würde ich niemanden unter 18 zum Einsatz mitnehmen! (Ausnahmen kann man schon konstruieren, haben dann aber nichts mit den typischen Einsätzen zu tun!)
Also erstmal hat der Dienstgrad "Feuerwehrmann/frau Anwärter/in" nichts mit der Grund- bzw. Truppmanausbildung zu tun. Man wird ja nicht gleich nach der Ausbildung zum Feuerwehrmann/frau ernannt. (siehe auch Googelsuche "Dienstgrade Feuerwehr)
In Niedersachsen kann allerdings sehrwohl bei Einsätzen mitfahren und auch eingesetzt werden. Allerdings (!!) nur zu einem Gewissen Teil. Zu meiner Zeit (ist schon 17 Jahre her) wurden wir bei Einsätzen bis maximal zum Verteiler eingesetzt. Tätigkeiten als Melder oder Funker waren auch möglich!
Allerdings solltest Du Dich vor Ort bei Deinem Ortsbrandmeister erkundigen. Er kann Dir da genauere Auskünfte geben.
Hoffe die Antwort war ein wenig hilfreich?
Wenn du die Truppmannausbildung Teil 1 und 2 erfolgreich abgeschlossen hast und bei der Einhaltung der Jugendschutzgesetze sehe ich keine Hinderungsgründe Einsätze mitzufahren. Grüße

Sorry, Leute, da ist keine Richtige Antwort dabei.
Gehen wir mal von Bayern aus (die Landesfeuerwehrgesetze der jeweiligen anderen Bundesländer beinhalten die korrekte Regelung):
In Bayern ist es zulässig, als 16 Jähriger bereits Einsätze mitzufahren, aber stets nur ausserhalb des Gefahrenbereiches. Voraussetzung ist dabei, dass der Feuerwehr-Anwärter (so heißt ein Jugendlicher) immer in Begleitung eines erfahrenen Feuerwehrmannes ist.
Das geht aber nur, wenn er die Feuerwehr-Grundausbildung - sprich regelmäßige Teilnahme an Übungen, der erfolgreiche Abschluss der Jugendleistungsspange und ein erfolgreiches Leistungsabzeichen (Löschgruppe oder Technische Hilfeleistung) - absolviert hat.
Für den Anwärter endet sein Einsatzgebiet am Verteiler. Absperrmaßnahmen auf Strassen oder im fließenden Verkehr sind nicht möglich. Alle Arbeiten finden nur im gesicherten Bereich statt.
In Bayern beginnt die Kreisausbildung mit Vollendung des 17. Lebensjahres, hier beginnt die Truppmann-Ausbildung. Da fahren bei uns die Burschen schon ein ganzes Jahr im Einsatzdienst mit.
Wenn das Fahrzeug vollständig besetzt ist, und weitere erfahrene Kräfte vorhanden sind, sind die Feuerwehranwärter die ersten, die hier Platz für die Feuerwehrmänner/frauen machen.
Soweit die generellen Vorgaben. Die Details, wie die örtliche Feuerwehr mit diesen Regeln umgeht, erfragst Du bitte beim örtlichen Feuerwehr-Kommandanten.
moosmutzelchen am 29. Oktober 2009 09:00 In Bayern gibts ja auch noch die Todesstrafe.
oschwab am 29. Oktober 2009 09:13 Tja, was soll ich da sagen... Unsachlicher Kommentar. DR
Sorry, Leute, da ist keine Richtige Antwort dabei.
Wie bitte? Natürlich ist meine Antwort richtig, nämlich dass letztendlich die jeweilige Wehrführung entscheidet, ab wann mitgefahren werden darf. Und den Gefahrenbereich durch einen Verteiler markieren zu wollen halte ich auch für eher unpraktisch. (Wie soll ein Punkt einen dreidimensionalen Raum definieren?)
Außerdem hatte er nach Rheinland-Pfalz gefragt, da sind bayrische Regelungen wenig hilfreich..
oschwab am 30. Oktober 2009 10:25 Mit der Wehrleitung hast Du natürlich recht. Sorry, das kam falsch rüber.
Zum Verteiler als Markierung des Gefahrenbereiches: Der Verteiler stellt quasi die vordere Grenze des Sicherheitsbereiches dar - eine gedachte Linie. Alles was vor dem Verteiler ist (=Schlauchmaterial und Strahlrohre) ist unsicher, alles was hinter dem Verteiler ist (=Förderleitung, Pumpen und Material) ist demnach sicher. Klar ist das nur ein Punkt, aber beim Brand sehr plakativ und das merkt sich jeder "Jugendliche nur bis zum Verteiler".
Was ist der Gefahrenbereich? Der Verteiler ist ein Punkt, und kann daher keinen Bereich abgrenzen!
Meine Antwort ist auch richtig!
Es ist ganz schön Personalaufwendig wenn ich jedem "Anwärter" einen Feuerwehrmann zur Seite stelle und dann kann ich ihn noch nicht einmal wirklich einsetzen.
Ein Feuerwehrmann muss voll einsatzfähig sein. Klar, man unterscheidet schon durch Zusatzausbildungen, aber was für sinnvolle Arbeiten gibt es, die man so machen könnte?
oschwab am 30. Oktober 2009 10:28 Der Gefahrenbereich wird durch eine gedachte Linie am Verteiler begrenzt, da der Verteiler stets ausserhalb positioniert wird. Der Spruch "Jugendliche nur bis zum Verteiler" ist prägnant und funktioniert. Sicher ist es personalaufwändig. Aber dadurch lernt der Anwärter, wie ein Einsatz abläuft und wie er das theoretisch erworbene Wissen aus den Übungen im Einsatz anwenden kann. Es gibt viele Tätigkeiten, die unterstützend und logistischer Art sind, die ein Jugendlicher ohne weiteres machen kann. Bei Brandeinsätzen kann er die Überwachung der Atemschutzgeräteträger per Funk machen (Flaschendruck und Einsatzzeit), Meldungen überbringen oder dokumentieren oder bei einer Hilfeleistung bei der Gerätentnahme und -vorbereitung unterstützen. Zu tun gibts vieles, aber sehen muss man die Arbeit auch.
ich kann auch nur von bayern berichtet aber oschwab hat eigentlich schon alles wichtige gesagt
nein geht nicht wegen der versicherung aber am aktiven dienst teilnehmen geht
In Niedersachsen darfst Du ohne Truppmann 1 im Einsatz nur bis zum Verteiler, außerdem handhaben wir bei uns in der Wehr so, das Unerfahrene und Neuzugänge aus der JF nach möglichkeit gemeinsam mit einem erfahrenen Kamerad in den Einsatz gehen.

ja in rheinland pfalz darfst du ab dem 16ten lebensjahr in die aktive wehr eintreten.
einsätze fahren darfst du aber erst nach deiner grundausbildung, was du in der regel so im laufe deines 16ten lebensjahres machen wirst. (eigenerfahrung)
ja das weiss ich auch aber ich habe mal mit meinem vater gesprochen der seit 20 jahren im aktiven wehrdienst ist und er meinte ich dürfte schon mitfahren und mein wehrleiter hat auch nichts dagegen dass seine anwärter mitfahren, da wir tagsüber sowieso max 2-4 leute im einsatz sind grins sonst sind alle auf arbeit
bei uns in Bayern ist des so, ab 16 bis zum Verteiler hin, ist aber von Wehr zur wehr unterschiedlich
vielen dank=)