Darf ich mir einen Temporären Sichtschutz ans Balkongeländer machen?

3 Antworten

Alles, was die Fassade des Hauses verändert, bedarf der Zustimmung des Eigentümers.

Natürlich kannst du einen Sonnen- und Sichtschutz aufstellen, den du jeweils wieder entfernen kannst.

Jedweder Sichtschutz ist dir wegen Veränderung der Gestaltung der Außenfassede ohne Duldung des Vermieters untersagt, selbst wenn der nur vorrübergehend bestünde. Auch stundenweise stört diese "Wagenburgmentalität".

Insbesondere im Wohnungseigentumsrecht ist anerkannt,  dass keinerlei Veränderungen ohne Mehrheitsbeschluss zulässig sind,  die das aüßere Erscheinungsbild des Gebäudes verändern.

Du darfst einen Sonnenschirm ungefragt schräg aufstellen, sofern die Sonne scheint und der damit als Sonnenschutz dient :-)

G imager761

NEIN.

Wenn im Mietvertrag keinen festen Schutz , dann auch nicht für ein paar Stunden. Denn auch der muss befestigt werden.

DerHans  21.02.2016, 17:28

Es gibt Stellwände. Auch ein Sonnenschirm ist nicht genehmigungspflichtig