Darf ich mir einen Temporären Sichtschutz ans Balkongeländer machen?
Ich habe das nervige Problem, dass mein Balkon gleich am Küchenfenster meines Nachbars ist. Ich möchte aber im Sommer auf den Balkon mich Sonnen, frühstücken sitzen und andere tolle sachen tun, ohne dass mir mein Nachbar auf den Teller gucken oder auf den Busen gucken kann. Außerdem soll der sichtschutz gleichzeitig als "Katzennetz" dienen.
Nun die alles entscheidene frage, darf ich einen hohen Aichtschutz(180 cm oder so) temporär(das heißt nur für die Zeit wie ich auf dem Balkon bin und mache und tue und ihn dann wieder entferne, wenn ich nicht mehr auf dem Balkon sitze) auf dem Balkon Montieren( ohne beschädigung der Mietsache) ohne davon meinen Vermieter in kenntnis zu setzten? Ich darf schon kein permanentes Katzennetz Montieren, weil dies angeblich die Fassade vom Haus verschandelt. Von unten sah man es kaum bis gar nicht, aber egal.
kann ich das machen? oder sollte ich da doch lieber meinen Vermieter fragen?
3 Antworten
Alles, was die Fassade des Hauses verändert, bedarf der Zustimmung des Eigentümers.
Natürlich kannst du einen Sonnen- und Sichtschutz aufstellen, den du jeweils wieder entfernen kannst.
Jedweder Sichtschutz ist dir wegen Veränderung der Gestaltung der Außenfassede ohne Duldung des Vermieters untersagt, selbst wenn der nur vorrübergehend bestünde. Auch stundenweise stört diese "Wagenburgmentalität".
Insbesondere im Wohnungseigentumsrecht ist anerkannt, dass keinerlei Veränderungen ohne Mehrheitsbeschluss zulässig sind, die das aüßere Erscheinungsbild des Gebäudes verändern.
Du darfst einen Sonnenschirm ungefragt schräg aufstellen, sofern die Sonne scheint und der damit als Sonnenschutz dient :-)
G imager761
NEIN.
Wenn im Mietvertrag keinen festen Schutz , dann auch nicht für ein paar Stunden. Denn auch der muss befestigt werden.
Es gibt Stellwände. Auch ein Sonnenschirm ist nicht genehmigungspflichtig