1

darf ich mich an einer roten ampel kurz abschnallen???

Frage von Blacky1985 Blacky1985

z. B. wenn ich mal kurz den kindern auf der rückbank etwas aufheben muss?

bin mir da gerade nicht ganz sicher, weil ich meine fahrt ja nicht unterbreche sondern nur (an einer roten ampel) warte!

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (9)

  • 1
    Antwort von siggibayr siggibayr

    Ausnahmen von der Gurtpflicht sind in § 21a StVO definiert. In Deutschland braucht man sich deshalb bei Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit, beim Rückwärtsfahren und beim Haus-zu-Haus-Verkehr nicht anzuschnallen. Wenn bei Schrittgeschwindigkeit die Anschnallpflicht entfällt, dann wohl auch, wenn das Fahrzeug steht. Wir reden hier allerdings nur von der Vorschrift. Wenn ich verkehrsbedingt an einer roten Ampel stehe, dürfte ich mich zwar abschnallen, aus Gründen des Eigenschutzes würde ich aber darauf verzichten.

  • 0
    Antwort von tintini tintini

    Hallo, hier mal der Wortlaut des §21a der StVO:

    Sicherheitsgurte, Schutzhelme

     

    (1) Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein. Das gilt nicht ....   (und dann kommen die Ausnahmen)

     

    Es steht dort also ganz klar "während der FAHRT". Wenn Dein Fahrzeug steht, ist das nicht während der Fahrt. Also darfst Du Dich meiner Meinung nach abschnallen. Wie die anderen darauf kommen, dass man angeschnallt sein muss, solange der Motor an ist, weiß ich nicht. Im Gesetzestext steht jedenfalls nicht "während des Betriebs" o.ä.

     

    Den Vorschlag, Dein Kind auf den Beifahrersitz zu setzen halte ich für bedenklich. Das ist zwar erlaubt, Kinder dürfen auf jedem Sitz sitzen, auf dem sie ordnungsgemäß gesichert sind (Kindersitz), aber am sichersten ist es immer noch hinten.

     

    Du solltest Dich allerdings beeilen. Wenn Du beim Umschalten auf Grün noch nicht rechtzeitig wieder angeschnallt bist und deshalb die Fahrzeuge hinter Dir warten müssen, könnte man Dich wegen vermeidbarer Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer belangen.

    Der Einwand von Abibremer wäre auch noch zu bedenken. Also vorher in den Rückspiegel schauen, ob die Fahrzeuge hinter Dir schon stehen.

  • 0
    Antwort von abibremer abibremer

    nein! der gurt kann dich ja nur schützen, wenn er angelegt ist und gerade an roten ampeln ist der "standartunfall" der auffahrunfall und auch bei dem ist der angelegte gurt höchst nützlich. also nächste parkmöglichkeit nutzen, abschnallen, aufheben und dann angeschnallt weiterfahren.

  • 0
    Antwort von Mangoeistee Mangoeistee

    Wie schon von andren geschrieben, ist das Abschnallen verboten. Wenn du nur Beifahrer bist, dann setz dich doch zu deinen Kindern auf die Rückbank ;) oder wenn du selbst fährst, dann nimm z.B. dein jüngstes Kind nach vorn auf den Beifahrersitz.

    Kommentar von tintini tintinitintini

    1. Fällt dem älteren Kind dann trotzdem noch was runter

    2. Ist der sicherste Platz für Kinder hinten

    3. ist das Abschnallen NICHT verboten, da laut §21a StVO der Gurt WÄHREND DER FAHRT vorgeschrieben ist und nicht während des Betriebs.

     

  • 0
    Antwort von Joesch Joesch

    Nein.Das Auto befindet sich im teilnehmendem Straßenverkehr,auch wenn gerade "Rot"ist.

  • 0
    Antwort von Perona88 Perona88

    Solange das Fahrzeug in Betrieb ist, also der Motor an ist, darf sich keiner der Insassen abschnallen. Schaltest du den Motor aus, hälst du direkt vor einer Ampel mitten auf der Straße und das darf man auch nicht. Was erlaubt ist, ist, bei der nächsten Gelegenheit rechts ranzufahren und kurz zu halten.

    Kommentar von tintini tintinitintini

    Wo steht DAS denn? In §21a StVO heißt es "während der Fahrt", also darf sie sich abschnallen, wenn das Fahrzeug steht.

  • 0
    Antwort von WernerBartsch WernerBartsch

    Der gesunde menschenverstand sagt zwar JA klar, aber es gibt bestimmt Polizisten, die dann an die Scheibe klopfen... :-)

    Kommentar von tintini tintinitintini

    Warum sollten sie? DIE kennen den Wortlaut des §21a StVO und wissen, dass der Gurt "während der FAHRT" anzulegen ist.

    Also sagt nicht nur der gesunde Menschenverstand "Ja", sondern auch die StVO.

  • 0
    Antwort von Caro1992 Caro1992

    Nein, darfst du nicht. Der Motor läuft noch, somit herscht Gurtpflicht.

    Zumindest mein ich, dass es mien Fahrlehrer mir so gesagt hat..grübel

    Kommentar von tintini tintinitintini

    Das stimmt nicht. In §21a StVO heißt es "während der Fahrt".

  • 0
    Antwort von Caro1992 Caro1992

    Nein, darfst du nicht. Der Motor läuft noch, somit herscht Gurtpflicht.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.