Darf ich mich als Kampfsportler nicht verteidigen?
Hallo
Ich trainiere seit 7 Jahren unregelmäßig Kung Fu. Ich hab es dabei immerhin bis zum grünen Gurt gebracht. Und auch wenn ich in diesem Leben wohl kein Bruce Lee mehr werde, glaub ich das ich mich gegen einen wütenen Kneipenschläger ganz gut wehren kann.
In letzter Zeit hab ich allerdings 2 Geschichten gehört, bei denen ich mir nicht mehr so sicher bin.
Fall 1:
Ein Schwarzgurtträger einer anderen Schule beobachtet wie ein Straßendieb einer älteren Dame die Handtasche klaut.
Er rennt den Dieb hinterher und bringt diesen durch ein Tritt in die Beine zu Fall.
Dann kniet er sich auf den Dieb und kontrolliert diesem mit einem "Polzeigriff" bis die Polizei eintrifft.
Der Dieb hatt von dem Sturz Prellungen und Schürfwunden an Hand, Knie und Gesicht.
Vor Gericht wird mein Bekannter zu einer Geldstrafe von 1500€ wegen Körperverletzung verurteilt.
Begründung des Richters: Als Kampfsportler hätte er in der Lage sein müßen den Dieb auch ohne "Gewalt" zu stoppen.
Fall 2:
Ein Grüngurtträger gerät in einen Verkehrsstreit ohne Zeugen.
Im Laufe des Streits kommt es zu einer leichten Rangelei (Anfassen, Schubsen). Mein Kollege Abwehrtechnicken ein und sein Kontrahent lässt dann auch von ihm ab.
Später behauptet er mein Freund habe ihn ins Gesicht geschlagen, und sein Beweis ist eine leicht Rötung.
Um zu "beweisen" das diese Rötung nicht von einem Schlag sein kann berichtet er das er Kampfsportler ist und ein Schlag von ihm ins Gesicht mehr verursacht als nur eine leichte Rötung.(Was ich bestätigen kann, sein Punch is ne Bombe)
Am Ende wird er zu 800€ Strafe wegen Körperverletzung verurteilt. Weil der Richter der Aussage des anderen zu 100% folgt.
Begründung: Als Kampfsportler hätte er sich von vornerein gar nicht erst provozieren lassen dürfen.
Das macht mir ehrlich gesagt ein wenig Angst.
Muß ich mich in Zukunft zusammenschlagen lassen, nur weil ich in der Lage bin mich zu wehren? Das macht doch keinen Sinn.
Bevor ich mit dem Kampfsport anfing war ich ein wilder Junge, der in erster Linie durch blosse Kraft und roher Gewalt seine Kämpfe anging was mir auch ein Anzeige wegen schwerer Körperverletzung einbrachte. Die wurde eingestellt weil mein Gegner Polizeibekannter Hooligang war und vermutlich auch weil ich damals noch kein KF machte.
Heute bin ich durch mein Training in der Lage allein durch mein Auftreten eine Konfrontation zu vermeiden und seit ich trainiere hatte ich auch keinen Auseinandersetzung mehr.
Und selbst wenn ich heute eine Schlägerei hätte wäre ich in der Lage meinen Gegener zu überwältigen ohne ihn gleich ins Krankenhaus zu schicken.
Und ausgerechnet jetzt darf ich mich nicht mehr wehren?
Soll ich das nächste mal meinen Gegner unkontrolliert Halbtot prügeln um nicht in den Verdacht zu kommen Kampfsportler zu sein?
Nachdenckliche Grüße
Kai
13 Antworten
Was ist das für eine KungFu-Art bei der es Gürtel gibt?
Ich trainiere Wing Tzun und habe die Erfahrung gemacht - je besser man seine Kampfkunst beherrscht desto kleiner ist die Wahrscheinlichkeit, dass man sie je anwenden muss. Und im 1. Fall hat der Richter komplett recht - jeder der mit seiner Ausbildung soweit ist (und es richtig gelernt hat!) sollte in der Lage sein den Anderen auch mit "sanften Mitteln" zu beherschen!
Und auch im 2. Fall folge ich dem Richter: Jeder Der seine Kampkunst beherrscht wird es bei einem verbalen Streit schaffen den Kontrahen einfach auf Distanz zu halten, ohne das er dabei irgendwelche Schlagtechniken dazu braucht !!
Mein Stil is das Wun Hop Kuen Do von Dacasscos.
Im Fall 2 wurde mein Freund angegangen und er hat ja versucht den Gegener auf Distanz zu halten.
Hallo,
das ist eindeutig zuviel Text aber Du hast ihn immerhin gut und schön gegliedert. Notwehr ist Notwehr, ich bin selber Kampfsportler. belasse es aber beim Sport.
Du darfst im Rahmen deiner Möglichkeiten den Aggressor kampfunfähig machen, mehr aber auch nicht. Das darf niemand. Der Straftatbestand der Körperverletzung kann immer nur dem Angreifer zugeschuldet werden, ausgenommen Du verlierst die Kontrolle und gehst über die Selbstverteidigung hinaus.
Gruß
Mikaele
An Kampfsportler werden dabei höchste Anforderungen gestellt. Es ist immer ein absolutes Mindestmaß an Gewalt, wenn nicht gleich gar keine anzuwenden. Außerdem mußt Du, wenn die Zeit bleibt, 3 x warnen, daß Du Kampfsport machst, bevor Du selbst handgreiflich werden darfst, mußt Du trotzdem vorher alle anderen Möglichkeiten ausschöpfen. Studiere doch ein paar gefährlich aussehende Übungen ein, die Du so jemand zeigen kannst. Dann haut er vielleicht einfach ab!
Freue mich über Deinen positiven Werdegang und wünsch Dir noch viel Spaß mit Deinem schönen Sport!^^
Das ist natürlich Quatsch, dass man warnen muss !!! Man muss lediglich angemessen handeln, also mit dem geringst verletzenden Mittel, resp. Technik. Aber wenn jemand mit dem Messer auf mich einsticht, habe ich sicherlich keine Zeit zu warnen und werde bei diesem Angriff gegen mein Leben auch sicherlich eine so effektive Technik anwenden, dass der Angreifer keinen zweiten Versuch unternehmen kann.
Also generell würd ich sagen, dass es sich dabei um Einztelfälle handelt. Als Kampfsportler solltest du (du sagst es ja selbst) fähig sein Konflikte schon im Keim zu ersticken, allein durch selbstsicheres Auftreten. Die Fähigkeit Leute schwer verletzen zu können geht mit einer großen Verantwortung einher, der leider nicht viele gerecht werden. Solange du keine aktiven Angriffstechniken, sondern nur passive Verteidigungen anwendest bist du in der Regel nicht in Gefahr. Würd aber generell sagen: Einfach aus körperlichen Konflikten raushalten. Selbstverteidigung mit Kampfsport sollte nur absolute Notlösung sein.
ich hab mir das nciht richtig durchgelesen allerdings wenn man sich wehrt oder jemanden hilft darf man technisch gesehen mit waffen schießen .. laut militärdoktrin ist das unterstützt .. warum sollte man sowas nicht machen können ?!