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Darf Ich Meinen Geburtstag in meiner wohnung feiern???

gefragt von Theabine am 26.01.2009 um 0:43 Uhr

Ich Habe Meinen geburtstag in meiner wohnung gefeiert, Übrigens Feier ich wirklich nur ein mal im jahr!!! Es war 22:05 Als mein nachbar sich beim vermieter beschwert hat das es zu laut war, er wusste das gebutstag gefeiert wird! ich habe ein einziges lied fr meine mutter lauter gemacht und ansonsten war normale zimmer latstärke. meine frage ist, gibt es ein gerichtsurteil darüber das man ein geburtstag richtig in einer wohnung feiern darf. Lg Thea Aus Essen

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geburtstag x 3.093 feiern x 601

Lavendel53
beantwortet von Lavendel53 am 26. Januar 2009 00:47
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Wenn ihr bei Zimmerlautstärke feiert, kann keiner was dagegen haben. Ansonsten ein Recht auf Geburtagsfeier mit überhöhter Lautstärke hat man nicht.

Kommentar von A190836778b781d1e39181ae6eda0051smallheinmueck am 26. Januar 2009 00:48

Dieser Formulierung kann ich mich nur anschließen. :-)


anonym
beantwortet von Klabauter am 26. Januar 2009 00:46
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Um dem ganzen die Schärfe zu nehmen, geh morgen zum Nachbarn und sag ihm, daß es Dir leid tut, wenn er sich gestört fühlte. Das kostet Dich nix und den Nachbarn besänftigt es sicher. Gute Nachbarschaft ist so wertvoll.


Pianoman81
beantwortet von Pianoman81 am 26. Januar 2009 00:50
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Hallo! Kurz nach unserem Einzug in unsere neue Wohnung hatten wir eine Einweihungsfeier. Darauf hin ging ich mit je einer Flasche Wein zu den Nachbarn neben und über uns (wir sind im erdgeschoss). Haben uns dafür entschuldigt, dass es lauter wird, sie auch eingeladen. Reaktion war freundlich. Es kam zwar keiner, aber es hat sich auch niemand beschwert. Party ging bis 4 uhr.... Werde seitdem nett gegrüßt und habe einen guten Kontakt. Wie heißt es so schön: ein Lächeln ist die kürzeste Distanz zwischen 2 Menschen. Ein Gesetz, dass du feiern DARFST gibt es nicht, aber du kannst versuchen, den Kontakt zu den Nachbarn verbessern. Dann klappts auch mit der Party! Viel Erfolg!

Kommentar von BerlinerMitHerz am 26. Januar 2009 00:55

doch, es gibt eine erlaubnis zu feiern. aber nur zwischen dem 31.12 18:00h und dem 01.01 06:00h und das jedes jahr :-)

Kommentar von D6b06b4331f88b9ba16e9d70a6cd3d6dsmallPianoman81 am 26. Januar 2009 01:23

ja, gut, aber meinte: geburtstag... und da schaut es düster aus. ausgenommen: geburtstag an silvester!


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 26. Januar 2009 00:48
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Klar darfst du deinen Geburtstag feiern

und mit Verlaub gesagt:

wenn dein Nachbar zu feige ist, sich zuerst mal bei dir zu melden anstatt gleich zum Petzen zum Vermieter zu gehen, dann ist er menschlich gesehen ---------------------------- da sag ich lieber nix!


AlainTralins
beantwortet von AlainTralins am 26. Januar 2009 00:44
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Ich hätte an deiner Stelle die anderen Mitbewohner darüber informiert, dass es wirklich nur einmal im Jahr etwas lauter wird. Ich hätte denen eine Praline mitgegeben und niemand hätte sich beschwert. Bist wohl nicht so gern gesehen bei den Nachbarn.

Kommentar von Klabauter am 26. Januar 2009 00:46

Der fragliche Nachber wußte, daß gefeiert wird.

Kommentar von 55e352120b1bd7026c2f8996215ffbddsmallWEISTDUS am 26. Januar 2009 00:52

Nicht ärgern. Der hätte auf jeden Fall Meldung gemacht. Passieren kann Dir nix, wenn´s bei einmal bleibt.


simikra
beantwortet von simikra am 26. Januar 2009 00:44
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du kannst deinen Geburtstag feiern ich informiere immer vorher den vermieter und die nachbarn das es evtl etwas lauter werden könnte, dann gibts auch keinen Ärger


anonym
beantwortet von Mittelberger am 3. Februar 2009 20:42
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Man darf so laut feiern, dass sich keiner gestört fühlt. Dies kann auch mehrfach im jahr sein.


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 26. Januar 2009 06:01
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ab 22 Uhr ist Nachtruhe, gibt nur ein paar Ausnahmen, wo du auch mal länger laut bleiben darfst. Bin jetzt nicht ganz sicher, aber ich meine, bei einer Hochzeitsfeier wäre zum Beispiel es erlaubt und bei einem Geburtstag nicht.


anonym
beantwortet von BerlinerMitHerz am 26. Januar 2009 00:50
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es ist leider um diese zeit eine ruhestörung! gegenböse nachbarn kann man in diesem fall leider nichts machen. du kannst beim nächsten mal nur eines machen: schreibe eine mitteilung und hänge diese, gut leserlich im haus auf. am besten mehr als eine zbs. einen im fahrstuhl einen an der haustür und evenetuell direkt an der wonungstür. bitte darin die nachbarn um verstänis, das es durch eine kleine feier etwas lauter werden könnte..bla bla bla... dann hast du meisten ruhe. viel spass dann und hoffenmdlich eine störungfreie feier!


anonym
beantwortet von TheoRetisch am 26. Januar 2009 00:48
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Egal, was gefeiert wird. Bis 22:00 gilt, normale zuzumutende Lautstärke im Wohnblock, danach Ruhe. aber mach dir keinen Kopf, der Nachbar ist wohl ein Miesepeter. Du wirst nichts zu befürchten haben, viell. ein Anschreiben des Vermieters. Strafbar haste dich nicht gemacht. Gerichtsurteile gibt es sicher, aber deswegen zerrt dich niemand vor den Kadi. Jeder scheut die kosten. Gruss Theo


wj2000
beantwortet von wj2000 am 26. Januar 2009 00:44
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Natürlich, darfst du deinen Geburtstag feiern.


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