Darf ich meinen 19jährigen Sohn rausschmeissen?

9 Antworten

So leicht wird der Rausschmiss leider nicht! Da er noch keine 25 Jahre alt ist, müssen die Eltern die Kinder bis zum Erreichen des 25. Lebensjahres bei sich wohnen lassen. Aber nicht unter allen Umständen! Ich rate Dir daher, mal beim Jugendamt nachzufragen, was Du machen kannst. Evtl. den Jungen in eine Wohngruppe geben, wo er wohnen kann, aber auch gefördert wird. Es gibt wirklich Gründe, wo das Zusammenleben einfach unzumutbar ist. Das solltest ihm auch klar sagen. Da er zwar schon volljährig ist, aber eben noch nicht so lange, hol Dir wirklich Rat beim Amt. Ich hoffe, dass Du so alles in den Griff bekommst.

Du kannst den Unterhalt einklagen und dir auch per Klage vom Amt vorschießen lassen. Warum tust du das nicht/hast das nicht getan? Dann hättest du auch nicht derartige finanzielle Sorgen gehabt.

Dass dein Sohn perspektivlos und frustriert ist, ist doch logisch angesichts seines Werdegangs, an dem eure finanzielle Situation vermutlich nicht unschuldig ist.

Anstatt ihn rauszuschmeißen, solltest du lieber zusehen, dass er wieder motiviert und ermutigt wird - seinen Abschluss nachzuholen (das ist das Wichtigste) und im Anschluss daran auch eine Ausbildung zu machen.

Kinder rausschmeißen, wenn sie nicht so werden, wie es einem gefällt, weil man es selbst zum Großteil vermurkst hat - das ist ja eine tolle Einstellung. Sei gefälligst für deine Kinder da und verschaffe ihnen eine anständige Perspektive fürs Leben.

Libertyyy  12.08.2015, 07:31

guter letzter Absatz!

du musst seine erstausbildung finanzieren

ich weiß nicht, inwieweit du diese pflicht erfüllt hast

wenn du ihn rauswirfst, musst entweder du oder das amt für ihn aufkommen

wohl du, ich denke, er zählt als noch vor der erstausbildung

Kann ich ihn rausschmeissen

ghrundsätzlich ja

und wenn ja, wovon und wie kann er leben?

da er sich nicht konsequent um einen Ausbildungsplatz und/oder Arbeit bemüht besteht auch keine Unterhaltspflicht ... er wird sich dann eben ans Jobcenter wenden müssen und ggf. ALG II beantragen

es gibt ein elten not telefon. dort kann du sicher mehr erfahren

https://www.nummergegenkummer.de/cms/website.php

es gibt in jedem ort jugenhilfe aber auch das jugenamt kann helfen deren aufgabe ist es das kinders wohl zu sehen und sohn ist von alter wohl noch grenz fall.

auch das oberschulamt ( so hieß das mal bei uns) kann dir sicher viele schularten sagen die möglich sind..

er muss dann auch krankenversicherung bezahlen wenn er in keiner schulform mehr ist.

ja es wird zeit dass er erwachsen wird. und selbst für sich sorgt.