Darf ich meine Einganstür dekorieren wie ich möchte?

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Wo kein Kläger, da kein Richter. Erlaubt ist es aber nicht, es gibt dazu auch Urteile. Trotzdem machen viele Mieter das. Andererseits kann man auch sagen, es ist erlaubt, was nicht verboten ist. Aber schau nochmal in MV, HO und AVB rein, was da eventuell dazu ausgeführt ist. Jedenfalls hast du keinen Anspruch auf diese „Verschönerung“.

Es wird immer wieder Leute geben, die sich daran mokieren, wenn sich jemand die Wohnungstür schön dekoriert. Habe bei mir einen Weihnachtskranz und später einen normalen Türkranz drangemacht und der Vermieter hat mich aufgefordert, diesen wieder abzumachen. Versuche es einfach wirst ja sehen ob Du diese Deko dann dran lassen kannst.

Nach Jahreszeit dekorieren darfst Du, aber blöde Sprüche würde ich eher sein lassen. Da könnte sich jemand beleidigt fühlen, Eltern könnten es nicht toll finden wenn die Kinder das dann nachplappern, ... Von innen kannst Du Deine Sprüche natürlich aufhängen. Aber die Tür darf nicht beschädigt werden, sonst darfst Du den Schaden bezahlen.

Von aussen nicht, wenn der Vermieter das nicht erlaubt.

Na klar kannst du das dekorieren wie du möchtest. Allerdings würde ich nichts auf die Tür etc kleben, da gerade bei Holztüren, die nach der Zeit nachdunkeln, unschöne Ränder entstehen. Wem es nicht gefällt der soll halt wegschauen :-)