Darf ich guthaben der heizkosten behalten?

11 Antworten

Da du zur Zeit der Ausreichung des Guthabens Transferleistungen bekamst bzw. bekommst, wird dir das Guthaben als Einkommen angerechnet. Bei Verheimlichung oder Nichtvorlage der Betriebskosten- bzw. Heizkostenabrechnung und damit des Guthabens, bekommst du arge Probleme Dir könnte Sozialbetrug angelastet werden mit Anzeige bei der Polizei etc.. Also schnellstens die Abrechnung vorlegen. Du bekommst eine Rückzahlungsaufforderung und einen Änderungsbescheid (es werden die Leistungen gekürzt, weil der Bedarf geringer wurde). Du bekommst die Aufforderung, Stellung zu nehmen. In der Antwort bitte um Ratenzahlung. Dem wird in der Regel stattgegeben.

Pflanzenfee  05.01.2016, 00:10

Hallo albatros,

deine Antwort ist leider nur halbrichtig. Die Abrechnung muss auf jeden Fall vorgelegt werden. Das Guthaben darf aber nicht als Einkommen angerechnet werden. Das Jobcenter sollte jedoch keine Rückzahlung fordern, sondern wird in der Regel die entsprechenden Leistungen, also Heizkosten und/oder Nebenkosten, so lange entsprechend kürzen, bis das Guthaben praktisch wieder ausgeglichen ist. Den Regelsatz dürfen sie aber nicht kürzen. Kosten der Unterkunft und Regelsatz sind verschiedene Leistungen, die nicht gegeneinander aufgerechnet werden dürfen. Dazu gibt es auch Gesetzestexte, aber den Link dazu finde ich im Moment leider nicht. Ich hoffe, ich konnte trotzdem helfen!?!

Wenn du erst die Aufforderung zur Mitwirkung bekommen hast,also das du die Jahresendabrechnung vorlegen / einreichen sollst und du das auch machst / gemacht hast,dann passiert dir weiter nichts,außer das dir dieses Guthaben auf eure KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) angerechnet wird !

Dies ist auch der Fall,wenn es sich bei diesem Guthaben um eines handelt,welches aus einer Zeit vor dem Leistungsbezug stammt.

Entscheidend ist hier nur der Zufluss ( Zuflussprinzip ),also wann z.B. das Guthaben auf deinem Konto eingegangen ist.

Hättest du angenommen deinen ALG - 2 Antrag am 10.06.2015 gestellt,dann würde der Antrag auf den 1.des Monats zurück greifen,wenn du das Guthaben also vor dem 01.06.2015 auf deinem Konto gehabt hättest,dann würde es Vermögen sein und bis auf Höhe des Schonvermögens nicht angerechnet.

Wenn es danach eingegangen wäre,dann würde es den KDU - Bedarf verringern,würde dann also entweder auf einmal angerechnet,wenn das Guthaben geringer als die KDU - wäre oder dann aufgeteilt,wenn die KDU - geringer als das Guthaben wäre.

Denn hättest du im Leistungsbezug eine Nachzahlung erhalten,dann hätte diese das Jobcenter auf formlosen Antrag auch übernommen,außer Nachzahlung für normalen Haushaltsstrom,der ist aus dem Regelsatz zu zahlen.

Dann hätte man ggf.ein zinsloses Darlehen beantragen können.

Was Dich erwartet?

Das Dir das Guthaben als Einkommen angerechnet wird.

Netterweise vermutlich häppchenweise über mehrere Monate.

§ 22 SGB II Bedarfe für Unterkunft und Heizung:

(1) Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind.

(3) Rückzahlungen und Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift; Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie beziehen, bleiben außer Betracht.

- http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/22.html

Pflanzenfee  05.01.2016, 00:35

Danke vielmals! Das ist die beste Antwort, die ich hier bisher gelesen habe! Danach hatte ich selbst gesucht.

Mein sachbearbeiteqr hat gesagt das ich das behalten darf also das guthaben aber dannach hat er gesagt eigentlich bezahlen wir die heizkosten,was soll das nun heissen?

Pflanzenfee  05.01.2016, 00:41

Sorry, aber das ist keine Antwort, sondern eine Frage. Lies dir meine Kommentare oder die Antwort von rosasparks durch, dann bist du vielleicht ein wenig schlauer.