Darf ich einen Minijob ausüben?
Guten Abend liebe Leute,
Ich, 19, bin diesen September von Zürich nach München umgezogen zwecks Abitur, das ich nächstes Jahr abschliessen werde. Ich bin zwar in der Schweiz geboren und aufgewachsen, jedoch besitze ich "leider" immernoch den philippinischen Pass, weshalb ich auch in Bern ein Visum beantragen musste. Nun zu meiner Frage: Auf dem Zusatzblatt meines Visums steht drauf:" Gültig gemäss Paragraph 16. Absatz 5 Aufenthg zum Schulbesuch am "meine Schule" in München. Aufenthaltszeige nach Einreise. ERWERBSTÄTIGKEIT NICHT GESTATTET. "Jetzt ist es so, dass ich nach gut 6 Wochen gemerkt habe, dass ich Freitag nachmittags Zeit hätte, nebenbei ein bisschen Geld zu verdienen. Eine Stelle (Minijob) bei Superdry könnte ich nämlich annehmen. Ist es überhaupt möglich, bei der Ausländerbehörde eine Arbeitserlaubnis zu holen, auch wenn es mein Visum dies gar nicht gestattet? So kann ich mir den Weg und die Warterei in der Ausländerbehörde sparen.
Besten Dank bereits im Voraus
Freundliche Grüsse
A.F.
2 Antworten
Ein Job, auch ein Minijob, ist eine Erwerbstätigkeit. Erkundige dich beim Ausländeramt. Du kannst nicht davon ausgehen, daß "ERWERBSTÄTIGKEIT NICHT GESTATTET. " irgendwie nicht gültig ist. Du darfst nicht arbeiten, heißt das. Wenn du trotzdem arbeiten willst, find raus, ob es Ausnahmen von dieser Regel gibt. Bei der Berhörde.
Danke fürs Sternchen!
Leider konnte ich nicht weiter antworten, da dieser Account einige Wochen aus welchen Gründen auch immer gesperrt war. Wende dich wegen dieser Frage an eine Stundetenvertrtung an der Uni, wenn du das inzwischen nicht schon getan hast.
Also soviel ich weiß bist du mit 18 selbstständig und darfst so ziemlich alles machen. Also du kannst nach meinem Wissen mit 19 schon einen "Minijob" annehmen.
Ich bin mir eben nicht so sicher, ob das gleiche auch nicht in einem Studentenvisum steht, denn diese haben die Erlaubnis, 120 Tage Vollzeit oder 240 Tage Teilzeit zu arbeiten, ohne eine Erlaubnis zu haben.