Darf ich einen Falschparker der auf meinen priv. Parkplatz steht zuparken?

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zuparken darfst Du ihn nicht und wenn Du ihn abschleppen lässt musst Du die Rechnung bezahlen ( rechtlich gesehen ) ich persönlich würde ihn zuparken und würde meine Rufnummer bei ihm hinterlassen und würde ihn lange warten lassen mit dem wegfahren. das wäre ihm vielleicht eine Lehre.

McLory 
Fragesteller
 16.12.2012, 10:38

Ok, zuparken geht nicht und Abschleppen wäre meiner Meinung nach eine zu harte Strafe für den Falschparker, außerdem müsste ich es bezahlen!

Die Idee das Auto trozudem zuzuparken und meine (Ruf)Handynummer zu hinterlassen ist für mich genial! Denn so hätte ich das wichtigste Problem gelöst, ich hätte einen Parkplatz für mein Auto. Der Fahrer hätte durch einen Telefonanruf keine zu harte Strafe, aber doch eine kleine Lehre und wenn ich meine Handynummer aufgeschrieben hätte, hätte er nachts meine Familie nicht aus dem Bett klingeln müssen!

Ich habe eine Garage (die Erste, ganz vorne zu den Häusern). Und es gibt immer einige Leute, die sich genau da vorstellen, weil alle Parkplätze belegt sind, da ich 2 Autos habe, ein Privates und ein Firmauto, habe ich es so gemacht, mit dem einen Auto hinten ganz dicht ran und mit dem anderen an die eine Seite (die andere Seite war die Garage), der jenige konnte also nicht mehr vor und zurück. Aus meinem Küchenfenster konnte ich alles beobachten, nach 30min kam der Typ und war verwundert, er kam irgendwie ins Auto und hat 30min lang gehupt, war mir aber scheiß egal. Dann bin ich runter, ohne ein Wort zu sagen, habe die Autos weggefahren und seit dem stand nie wieder ein Auto vor meiner Garage. Ob das erlaubt ist oder nicht weiß ich nicht, aber auf jeden Fall hat es geholfen.

Darf man in diesem Fall das Auto zuparken

Nein. Nötigung.

könnte man es abschleppen lassen?

Ja, aber auf eigene Kosten. Danach musst Du Dir das Geld vom Falschparker per Zahlungsaufforderung/Klage zurückholen.

Fürs Abschleppen bin ich nicht, da verdienen nur die Falschen

Nein.

der Falschparker hat einen viel zu großen Schaden

Dann überlegt er es sich aber beim nächsten Mal zweimal. Das ist ganz nebenbei ja auch der Sinn der Gebühren.

Was meint Ihr kann man in solchen Situationen machen?

Anzeige wegen Besitzstörung bzw. Hausfriedensbruch. Sonst s.o.

Irubis  14.12.2012, 16:16

Abgesehen vom letzten Satz: DH.

Anzeige wegen Besitzstörung bzw. Hausfriedensbruch.

Hausfriedensbruch auf einem nicht eingefriedeten Parkplatz ist nicht möglich. Besitzstörung ist keine Straftat, anzeigen bringt somit gar nichts.

FordPrefect  14.12.2012, 16:31
@Irubis

Stimmt; da der Parkplatz wohl gerade nicht eingefriedet ist, scheidet Hausfriedensbruch aus. Wobei das übrigens nicht zwingend umlaufend gefasst sein muss; es reicht ggfs. schon aus, wenn der Stellplatz neutral erkennbar auf Privatgrund steht und der gewöhnliche Zugang blockiert ist (weswegen manche den Stellplatz bei Abfahrt mit irgendwas vollstellen, Fahrrad o.ä.)..

du kannst den halter über das kennzeichen bei der polizei ausfindig machen und ihm wegen falschparken eine private rechnug zukommenlassen. oder abschleppen lassen, vorher aber mit der polizei reden.

NegierigEr  14.12.2012, 20:04

Das Kennzeichen bekommt man wahlweise von der Zulassungsstelle oder dem Kraftfahrtbundesamt. Die Polizei ist keine Auskunftsstelle und führt auch keine Rechtsberatung durch.