Darf ich die Zimmertür weiß streichen?
Als ich in der jetzigen Wohnung eingezogen bin, war keine Tür zwischen Schlafzimmer und Kinderzimmer. Jetzt soll endlich eine kommen. Die soll wohl Natur sein und ich muss sie noch streichen. Ich möchte die gerne weiß streichen aber mein Vermieter sagt nein, da es eine Art Landhaustür ist und die denn alt aussieht wenn ich die weiß streiche. Darf ich trotzdem die Tür streichen oder darf er mir das verbieten?
6 Antworten
Wenn Du die Tür gegen die Aussage Deines Vermieters weiß streichst mußt Du sie sie auf jeden Fall erneuern, wenn Du einmal ausziehst. denn er kann bestimmen, was in seiner Wohnung gestrichen werden darf u was nicht. Und eine Landhaustür ist immerhin auch gar nicht so billig, das überleg Dir gut.
Danke für den Stern
In einer Mietwohnung darfst du alles machen, was wieder rückgängig gemacht werden kann. Das müsstest du dann auf eigene Kosten später. Eventuell musst du sogar eine neue Tür bezahlen.
Nein, wenn dein Vermieter es verbietet, darfst Du sie nicht weiß streichen. Es ist nämlich seine Tür, Du könntest höchstenseine andere kaufen und die einsetzen.
Das darf er verbieten. Es ist seine Tür. Aber Du darfst sie aushängen, einlagern und eine andere Tür einhängen.
Der Vermieter hat die Frage doch beantwortet. Naturholztüren streicht man nicht weiß.