darf ich den zahlungryhtmus der miete vom 1. eines monats auf den 15.ändern

8 Antworten

wenn du das mit dem Vermieter abspricht, dann geht das!!! Auch wenn er nicht zusagt, was will er machen!!! Immer bis zum 15. des Monats eine Mahnung schicken??? Bestimmt nicht. Vor allem wenn es nicht anders geht. Wird er sich darauf einlassen. Es sei denn es gibt Mietschulden oder anderen Ärger?? Wenn nicht mehr als die 2 Wochen, die Miete im Verzug ist, geht das... Auch wenn der Vermieter etwas motzig wird... Ihn aber mit der Tatsache konfrontieren, dass es nicht anders geht und er somit bescheid weiß

NEIN! Laut Gesetz muss die Miete bis spätestens am 3. eines jeden Monats überwiesen sein. Warum willst Du das nur wissen? Wenn Du Probleme hast, dann rede lieber für genug mit Deinem Vermieter. Solche Leute kenne ich zur genüge. Erst später zahlen und dann gar nicht mehr!. Mittlerweile kann ich mit meinen mahnbescheiden die Wohnung tapezieren.

sammy1 
Fragesteller
 02.06.2008, 23:32

stelle hier die frage nicht für mich sondern für einen freund von selber natürlich nicht weshalb hole ich mir denn info hier.laut mieterbund wo ich mal früher drin war darf man das einmal im jahr abändern mit absprache des vermieters wollte hier nur wissen ob ich da recht behalten habe als absicherrung

Eigenmächtig darf das der Mieter nicht bestimmen/ändern. Wenn du den Tag der Fäligkeit der Miete ändern möchtest, so wende dich an den Vermieter. Dann muss auch noch der Mietvertrag geändert werden.

Eigentlich zahlt man immer zum 1.. Wenn Dein Vermieter zustimmt, kannst Du ihn ändern.

du kannst alles ändern - so lange dein Vermieter zustimmt. Also, diese Frage gehört eigentlich an den Vermieter gestellt.