Darf ich als Ferienarbeiter überstunden machen?
Hallo,
ich bin 18, fertig mit Abitur und arbeite 10 Wochen als Aushilfe (49 Tage). Da die Grenze ja bei 50 Tagen liegt, weiß ich nicht ob ich nun Überstunden machen darf bis die 50 Tage voll sind oder länger.
Bitte nicht unqualifiziert spekulieren, ich brauche gute Antworten, da das ja steuermäßig viel Unterschied macht, ob ich Angestellter oder Aushilfe bin.
Danke im Voraus :D
1 Antwort
http://www.lohn-info.de/gering_kurzfristige_beschaeftigung.html
Für Dich gelten 70 Arbeitstage sozialversicherungsfreies Arbeiten:
befristete Sonderregelung
Regelung vom 01.01.2015 bis 31.12.2018
Eine zeitlich geringfügige Beschäftigung (kurzfristige Beschäftigung) liegt nach § 115 SGB IV vor, wenn die Beschäftigung
innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt
oder im Voraus vertraglich begrenzt ist.
Und dabei kannst Du auch Überstunden machen.
Danke! :D