Darf ich als Beschuldigter Aktenzeichen/Akteneinsicht fordern bei der Polizei?

11 Antworten

Hallo, du selbst hast keine Möglichkeit Akteneinsicht zu erhalten. Das kann ein Rechtsanwalt erwirken. Solltest Du keinen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen und nicht bei der Polizei erscheinen, dann wird das in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft als Einlassung gewertet. Wäre das selbe wie ein Geständnis. Du hast das Recht das Du als Beschuldigter nicht zur Polizei gehen musst. Noch nicht mal um zu sagen das du ohne Anwalt nichts sagst. Jedoch kann ein Anwalt im Vorfeld schon einiges klären. So das es eventuell gar nicht zu einer Gerichtsverhandlung kommt.

RobertLiebling  27.01.2015, 08:16
Wäre das selbe wie ein Geständnis.

"Nichts sagen" ist ein rechtliches Nullum - also insbesondere kein Geständnis.

andnic  27.01.2015, 08:18

Was wäre dann eine Einlassung?

andnic  27.01.2015, 08:20

Gehst du nicht zur Polizei und nimmst auch keinen Anwalt, dann wird in der Anklageschrift mit Sicherheit "die Einlassung" des Angeklagten da stehen

Akteneinsicht bekommst du selbst nicht. Das kann aber dein Anwalt beantragen - dann bekommt er die Akte zugeschickt und kann sich schlau lesen.

Ein Aktenzeichen ist quasi die Nummer zu deinem Fall.

Akteneinsicht ist eben die Einsicht in die Akte.

TheBadBoyy 
Fragesteller
 26.01.2015, 01:54

Woher kriege ich einen Anwalt ohne das ich dafür bezahlen muss ? ( Bin 16 Jahre alt, Beschuldigter)

Sonnenstern811  26.01.2015, 01:57
@TheBadBoyy

Wer sollte ihn sonst bezahlen? Deine Eltern.

TheBadBoyy 
Fragesteller
 26.01.2015, 01:58
@Sonnenstern811

Nehm wir an, ich SAGE nichts! einfach nichts.

wird mir dann keiner zugestellt vom staat ? also kostenlos ? es ist doch nicht immer kostenpflichtig und vorallem mit 16 doch nicht oder ?

schmiddihb  26.01.2015, 02:03
@TheBadBoyy

DU persönlich kannst keinen Anwalt beauftragen. Das müssen die Erziehungsberechtigten machen. Man kann Prozesskostenhilfe beantragen. Genauer kann ich dir das leider nicht sagen.

Ist aber auch toll, dass du dich ein paar Stunden vorher mit dem Thema beschäftigst :-) Warum haben deine Eltern bis jetzt denn nichts unternommen? Die könnten morgen ja einfach mal bei einem Anwalt anrufen (www) und den Ablauf erfragen.

schmiddihb  26.01.2015, 02:05
@TheBadBoyy

Angeben zur Person musst du machen.

Es gibt Pflichtverteidiger - aber das müssen alles deine Eltern regeln.

TheBadBoyy 
Fragesteller
 26.01.2015, 02:10
@schmiddihb

Es geht darum um eine Vorladung bei der Polzei ' schwerer Fall des Diebstahl, verdacht auf hehlerei' Ich möchte aber wissen, was die beweise gegen mich sind bevor ich sage jetzt 'ja es stimmt, habe ich getan alles' etc. war jetzt nur ein beispiel

schmiddihb  26.01.2015, 02:17
@TheBadBoyy

Ja ja, das verstehe ich schon.

Bei Diebstahl und Hehlerei ist die Beweislage eigentlich nicht so schwierig zu erahnen, die hast was geklaut und wolltest es vermutlich unter Wert weiterverkaufen. Da wird es zumindest für den Diebstahl Zeugen/Geschädigte geben.

Nicht das ich dir das raten möchte, aber rein theoretisch kannst du bei der Polizei lügen - wichtig ist die Gerichtsverhandlung. Da darf nicht mehr gelogen werden. Wenn du nichts sagen möchtest, ist das dein Recht. Du musst morgen nicht sagen, ob du es warst oder nicht.

Der ermittelnde Sachbearbeiter wird sich allerdings morgen von dir nicht in die Karten gucken lassen.

TheBadBoyy 
Fragesteller
 26.01.2015, 02:25
@schmiddihb

Danke dir!

Beispiel: eine Personhat ein Handy geklaut um es zu verkaufen, in Facebook den verkäufer gefunden. ' beweis wäre' Facebook verlauf. Und es gab ein Treffen es waren 2 Personen von den Käufern und der Verkäufer war alleine.

Ist von den 2 Käufern der eine dann der Zeuge ? Ich mein, man könnte doch sagen, stimmt garnicht, ich kenne die nicht bla bla etc. Und was man sagen könnte noch, mein Facebook Account wurde seit langem gehackt, daher nutze ich meinen alten Facebook Account. Wäre das gut ?

schmiddihb  26.01.2015, 02:34
@TheBadBoyy

Gerne.

Wie gesagt, ich würde dir nicht raten, bei der Polizei zu lügen. Das macht sich nicht gut und kommt bei Gericht auch wohl nicht so gut an.

Natürlich kann der zweite Käufer Zeuge sein - aber aber auch der erste, auch wenn er die Ware gekauft hat. Da spielt ja alles eine Rolle, auch vielleicht dein Facebook-Verlauf und andere Dinge, an die wir beide im Moment gar nicht denken.

Tu dir bitte selbst den Gefallen und rede morgen normal mit dem Sachbearbeiter. Ich kenne natürlich deine "Vorgeschichten" nicht, aber viel wird da wohl nicht passieren. Wenn du dich jetzt in Lügen verstrickst und Märchen erzählst, ist das einfach für deinen weiteren Verlauf richtig beschissen. Aus Erfahrung kann ich sagen, dass wenn man ehrlich an die Sache herangeht, läuft es "runder" und das zahlt sich später für dich aus.

Alles Gute

RobertLiebling  27.01.2015, 08:15
@schmiddihb
Man kann Prozesskostenhilfe beantragen

Nur im Zivilverfahren, nicht im Strafverfahren!

herzi92  26.01.2015, 02:00

beratungsgutschein holen :-) bzw geh erstmal zum Anwalt oder ruf an, er erklärt dir dann alles weitere.

Das Aktenzeichen ist nur die Vorgangsnummer, unter der das Verfahren läuft. Hol Dir nen Anwalt. Der kann Akteneinsicht beantragen und erhält nach Abschluss der Ermittlungen die Möglichkeit sich die Akte durchzulesen.

Solltest aber nicht auf dumme Gedanken kommen und gegen den/die Anzeigende/n vorgehen oder sonstwas! Sonst kommt direkt die nächste Straftat und das macht sich auch in dem jetzigen Verfahren nicht gut im Bezug auf die Strafe

Durch eine Änderung in der Strafprozessordnung ist es mittlerweile dem Beschuldigten möglich, Einsicht in die Akte zu erlangen.

§ 147 VII StPO: „(7) Dem Beschuldigten, der keinen Verteidiger hat, sind auf seinen Antrag Auskünfte und Abschriften aus den Akten zu erteilen, soweit dies zu einer angemessenen Verteidigung erforderlich ist, der Untersuchungszweck, auch in einem anderen Strafverfahren, nicht gefährdet werden kann und nicht überwiegende schutzwürdige Interessen Dritter entgegenstehen. [...] “

Des Weiteren dazu:

§ 147 V StPO: „(5) Über die Gewährung von Akteneinsicht entscheidet im vorbereitenden Verfahren und nach rechtskräftigem Abschluß des Verfahrens die Staatsanwaltschaft, im übrigen der Vorsitzende des mit der Sache befaßten Gerichts. Versagt die Staatsanwaltschaft die Akteneinsicht, [...], so kann gerichtliche Entscheidung [...] beantragt weiden. [...].“

Aus dieser Änderung ergibt sich nun erstmalig in der Geschichte des (deutschen) Strafprozessrechts ein Anspruch des Beschuldigten auf Einsicht in die Ermittlungsakte, und zwar, ohne dass es dazu einen Verteidiger bedarf.

Zur Umsetzung:

Nachdem der Beschuldigte von der Strafverfolgungsbehörde informiert wurde, dass gegen ihn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, empfiehlt sich ein Schreiben an die Ermittlungsbehörde. Zum Beispiel: In der Strafsache gegen mich - Aktenzeichen XY - beantrage ich, bevor ich mich zur Sache äußern möchte, Akteneinsicht gem. § 147 Absatz VII StPO und bitte höflichst um Mitteilung, in welcher Form mir die Einsicht in die Akte(n) gewährt werden soll.

Verweigert die Staatsanwaltschaft die Akteneinsicht nach Ansicht des Beschuldigten zu Unrecht, könnte man folgendes antworten:

In der Strafsache gegen mich - XY - beantrage ich, nachdem mein Antrag auf Einsicht in die Ermittlungsakte(n) mit Schreiben der Staatsanwaltschaft vom [Datum] abgelehnt wurde, eine gerichtliche Entscheidung gem. § 147 V StPO (neue Fassung). Zur Begründung führe ich aus: [Hier sollte der Beschuldigte seine Ansicht formulieren, aus welchen Gründen er meint, dass die Einsicht in die Akte zu Unrecht verweigert wurde.]

Allerdings sei auch darauf hingewiesen, dass oft nur der geschulte juristische Blick den Akteninhalt richtig zu interpretieren im Stande ist. Im Zweifel ist es immer ratsam, sich an einen erfahrenen Strafverteidiger zu wenden, bevor durch Missverständnisse beim Lesen der Akte größerer Schaden entsteht.

TheGrow  26.01.2015, 08:26

Super Antwort,

Gab dafür einen Daumen hoch von mir :-)

Ruffy1990  26.01.2015, 08:32
@TheGrow

Vielen Dank^^

Du musst noch nicht mal dort erscheinen. Wenn du ohnehin nicht aussagen willst, kannst du dir den Weg genau so gut sparen.

Sie vermerken es und weiter wird es dann vor dem Richter gehen. Oder du bekommst und akzeptierst einen Strafbefehl.

TheBadBoyy 
Fragesteller
 26.01.2015, 02:09

Hast recht, aber die Polizistin meinte neulich am Telefon wenn ich nicht erscheine, kommt sie vorbei und es wird unangenehm vorallem bei ner Vorladung nur..

Sonnenstern811  26.01.2015, 04:02
@TheBadBoyy

hast du auch noch andere Hobbys als Leute zu verarschen?