Darf ich 1 Zimmer an meine Tochter/Schwiegersohn unentgeltlich "vermieten" oder muß ich fiktive Mieteinnahmen bei der Einkommensteuererklärung angeben?

8 Antworten

Unentgeldlich vermieten geht nicht. Du kannst die beiden als Familienmitglieder aufnehmen, dann gehören sie zu deinem Haushalt.

Wenn die Wohnung Dir gehört, sowieso, sonst den Vermieter vorher fragen.


naja wenn das sonst rechtlich klar geht kannste das natürlich kostenlos machen

Wenn Du das Zimmer an jemand vermietest - auch an einen Familienangehörigen - dann muss die Miete a) auch tatsächlich fließen und b) musst Du in Deiner Einkommenssteuererklärung "Einnahmen aus Vermietung/Verpachtung" angeben und versteuern.

Ich vermute jetzt mal unter uns, und da Du von fiktiver Miete sprichst, dass Deine Tochter/Schwiegersohn die Mietkosten irgendwo geltend machen wollen, z.B. bei der ARGE, diese Miete aber gar nicht an Dich zahlen sollen. 

Wenn das Auffliegt, und Du kannst mit einer Überprüfung fest rechnen wenn der Vermieter der eigene Vater ist, dann ist das mindestens Sozialbetrug und kann richtig teuer werden.  Von daher würde ich Dir dringend von solch einem Vorgehen abraten.

NSchuder  28.10.2015, 10:42

Hier ist nicht von "kostenlos" sondern von einer "fiktiven Miete" die Rede! 

Für eine kostenlose Vermietung eines Zimmers im Elternhaus würde sich niemand interessieren. Da macht ein Mietvertrag auch überhaupt keinen Sinn.

Sofern Sie für das z.B. eigengenutzte  Objekt keine Afa oder Zinsaufwendungen geltend machen können, brauchen Sie sich auch keine fiktive Miete anrechnen zu lassen. Erheben Sie einen Mietbeitrag von jemandem, dann sind solche Einkünfte aus Vermeitung und Verpachtung steuerpflichtig ohne dass sei auf der anderen Seite Zinsaufwand oder AfA gegenrechnen können.

in deiner eigenen wohnung darfst du tun und lassen was du willst. es ist dem finanzamt total egal wen du kostenfrei beherbergst. fürs finanzamt wird es erst interessant wenn du von irgendjemandem miete kassierst, die muss nämlich dann versteuert werden.