Darf ein Vermieter einen Chihuahua verbieten?
Hallo, ich wohne auf einem Gutshof in Mecklenburg- Vorpommern. Dort vermiete ich ein Bauernhaus mit 1000qm² Grundstück an eine Familie, die mit einem Rottweiler eingezogen sind. Im Mietvertrag steht: Tierhaltung nur nach Genehmigung des Vermieters. Auf die Frage, ob sie sich noch einen Labrador anschaffen dürfen habe ich mit "nein" geantwortet, da ich noch außerhalb des Guthofes ein anderes Objekt vermiete, wo die Hundehaltung untersagt ist, in der aber Leute wohnen, die einen Hund haben wollen! Nun haben sich die Mieter des Bauernhauses einen Chihuahua angeschafft, mit der Begründung: Der Chihuahua sei ein Kleintier und diese dürfe ich nicht verbieten... Ist ein Chihuahua ein Kleintier und darf ich denen den Chihuahua verbieten? Ich möchte das mit den Mietern am Liebsten privat und nicht vor Gericht klären! Deswegen frage ich auch in diesem Forum! Danke im Voraus
PS: Habe jetzt natürlich Angst, dass sich die Mieter des anderen Objets auch einen Chihuahua anschaffen
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kleintiere sind nur kaninchen, meerschweinchen, hamster usw. ein chihuahua ist ein hund und wenn der vermieter hunde verbietet darf kein hund einziehen, soweit ich weiß, darf der vermieter den bewohnern die wohnung ohne probleme kündigen.
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Wenn im Vertrag steht "Tierhaltung nur nach Absprache" darf er sich nicht mals einen Wellensittich ohne eure Erlaubniss holen und natürlich ist ein Chihuahua ein Hund, auc wenn die Dinger eher wie Ratten aussehen.^^
Kommentar von eichorneichorn 09.12.2010Wellensittiche sind in jedem Fall erlaubt.Für Sittiche brauchts keine Genehmigung
Kommentar von relaxanrelaxan 09.12.2010nur Chivis können nicht fliegen und haben 4 Beine
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Wenn es heißt die Tierhaltung dann zählt ein cihuahua auch dazu. Und es ist ein Hund und kein kleintier. Und das zählt wohl für alle Tiere sonst kann er sich ja jetzt alles zulegen was kleiner ist als ein Chihuahua und da gibt es noch sehr viel.
Kommentar von relaxanrelaxan 09.12.2010ein fettes DH
Kommentar von DerPostbote 09.12.2010was ist den mit DH gemeint ? oO
Kommentar von CookylinchenCookylinchen 09.12.2010@ Postbote Daumen hoch
Kommentar von DerPostbote 09.12.2010@ Cookylinchen danke :)
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die zahlen doch Hundesteuer also = EIN HUND!!!
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Wie sehr und wieoft willst du denn noch Menschen = Mietern das Leben schwer machen, in bezug auf die Anschaffung von Hunden?
Bei einem 1000 m² Grundstück dürfen sie sich nichtmal einen 2. Hund anschaffen, das finde ich schon mehr als eine Machtausübung. Die Mieter sollen pünktlich ihre Miete bezahlen und das ist ok, wenn das Geld fliesst, aber Ansprüche dürfen sie in ihrem Lebne nicht stellen, wie sie leben wollen und mit welchen Tieren.
Ich finde deine Einstellung absolut "vermessen" :-(
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Grundsätzlich ist ein Hund ein Hund. Und dieser fällt nicht unter die Kleintierregelung. Tatsächlich aber gab es in der Vergangenheit ein Urteil (hier allerdings Yorksihre Terrier), dass dem Mieter Recht gab. Dies ist aber ein Einzelfall und die einhellige Mehrheit in der Rechtsprechung sieht anders aus, so auch die Sicht des BGH. Einigkeit in der Rechtsprechung herrscht allerdings bei Kündigung. Der VM kann nicht einfach dem Mieter Kündigen, wenn dieser gegen das Hundeverbot verstößt oder sich diese nicht genehmigen lässt. Es muss eine umfassende Abwägung aller Interessen stattfinden. Nur wenn vom Tier eine Belästigung ausgeht, kann die Kündigung angedroht werden. Als Mittel bleibt dem Vermieter nur die Klage auf Unterlassung. MfG
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es gibt tatsächlich urteile, dass ein chihuahua nicht als hund gilt.
Kommentar von relaxanrelaxan 09.12.2010und die hundesteuer???
Kommentar von kayaretzkayaretz 09.12.2010die hundesteuer hat den vermieter nicht zu interessieren. es geht hier darmu, ob durch ein tier die mietsache oder der komfort der anderen mieter in ungebührlicher weise beeinflusst wird. und ein chihuaua macht wohl noch weniger kaputt als ne katze oder ein hamster, der auch gern mal an türen knabbert.
Kommentar von DorfrockerDorfrocker 09.12.2010Das hast Du falsch verstanden.Wenn es denn tatsächlich solche Urteile geben sollte,hätte sich schon längst jemand beigemacht und gegen die Hundesteuer auf Chihuahua´s geklagt.Denn:kein Hund-keine Hundesteuer.(Bis jetzt ist mir allerdings nichts zu Ohren gekommen,daß das jemand gemacht hat.)Insofern klingt das alles doch recht abenteuerlich,Deine Aussage.
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Antwort von Mireau 24.11.2011
Hallo,
es stimmt. Ein Chihuahua, sowie alle anderen Zwergrassen, ist ein Kleintier. Somit ist die Haltung eines Chihuahuas nicht zustimmungspflichtig und generell erlaubt!
Hierzu gibt es Urteile vom Landgericht Kassel 1 S 503/96 WM 97, 260 und vom LG Düsseldorf 24 S 90/93 WM 93, 604.
Grundsätzlich ist es auf dem Land und vor allem in Einfamilienhäusern so, dass Hundehaltung zum vertragsgemäßem Gebrauch des Mietshauses gehört. Bei einem Verbot, muss der Vermieter triftige Gründe vorlegen. Nur Kampfhunde dürfen in jedem Fall abgelehnt werden. In Stadtwohnungen mit mehreren Mietparteien im Haus können auch Hunde mit normaler Größe ohne triftigen Grund abgelehnt werden. Chihuahuas sind allerdings überall erlaubt.
Gruß!
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Nur ein Hinweis:
Wenn tatsächlich nur "Tierhaltung verboten" im Mietvertrag steht, ist eine solche Klausel ungültig, jedenfalls wenn es sich um AGB (--> eine Musterformulierung) handelt und nicht um einen individuellen Vertrag oder individuellen Zusatz. Wenn Kleintiere wie Schildköten etc. nicht ausgenommen werden, gilt das als "unangemessene Benachteiligung" des Mieters und führt zur Unwirksamkeit der Klausel.
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es ist mir unverständlich wenn man schon auf dem land wohnt,warum tierverbot(haustier),wozu wohnt man dann auf dem land,die grundstücke sind doch groß genug,streich diesen text aus dein mietvertrag
Kommentar von DorfrockerDorfrocker 09.12.2010Ja,wozu... Das frag mal die Berliner,die in das Umland einfallen und dann den Alteingesessenen die Hühner bzw.Hunde verbieten lassen wollen!
Kommentar von Inga1605Inga1605 21.03.2011Aber in ihrer berliner Miet-Wohnung halten selbige dann sicher auch Schlangen, Echsen und Krokodile - also wie's ihnen gefällt?!!!
tja. mal wieder die antwort belohnt, die in den kram passt.
nein, die antwort die stimmt, ich kenne genug leute die chihuahuas haben und sich eine wohnung suchen, wenn in der wohnung keine hunde erlaubt sind kann man nur nachfragen ob ein kleiner hund wirklich nicht ok ist, wenn der vermieter GAR KEINE hunde will, hat man eben kein glück und muss sich was anderes suchen...
sorry aber diese Antwort ist Blödsinn und absolut falsch!
Ich stimme dir zu und zwar sind in Tonks Augen Mieter nur Kühe, die finanziell gemolken werden, aber ansonsten Sklaven ohne Rechte !!!