darf ein vereinsvorstand mit dem Kassier verwandt sein

10 Antworten

Wenn es lt. eurer Satzung nichtuntersagt ist, dann dürfen Mitglieder des Vereinsvorstandes natürlich miteinander verwandt sein. Bei der Wahl dieser Mitglieder durch die Vereinsmitglieder während einer Versammlung können nach Wahlvorschlägen zwar diesbezügliche Bedenken vorgetragen werden und evtl. auch diskutiert werden, aber wenn sich die Mehrheit für eine bestimmte Person einigt, so ist sie dann natürlich auch gewählt, ob nun mit irgend jemandem verwandt, verheiratet oder verschwägert. Wie schon ein Experte schrieb, ist der "Vorstand" ein Gremium und keine Einzelperson innerhalb dieses Gremiums. Nur die Gesamtheit von z.B. 1. Vorsitzendem, 2. Vorsitzendem, Geschäftsführer, Kassierer, usw. bildet den satzungsmäßigen Vorstand. Gibt es Bedenken hinsichtlich der Kassenführung, sollten diese auf der Mitgliederversammlung klar angesprochen werden. Vorsicht mit der Streuung von Gerüchten !!!

Also eine gesetzliche Regelung, die eine solche besetzung von Funktionen verbietet, gibt es nicht. Kann eigentlich auch kein Problem sein, da es zwischen einem Kassierer und dem Vorstand kein direktes Abhängigkeitsverhältnis gibt. Wenn es hier Angst wegen des Vereinsvermögens geben sollte, so wäre dies unabhängig von eventuellen Verwandschaftsverhältnissen intern zu klären, bis zu welcher Höhe oder für welche Art von Verträgen der Vorstand handeln kann, ohne die Mitgliederversammlung einzubeziehen.

Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften bzgl. der Verwandtschaftsverhältnisse zwischen Amtsträgern in Vereinen.

Solche Angelegenheiten können allerdings in der Vereinssatzung geregelt werden. Enthält auch die Satzung kein entsprechendes Verbot, dann ist Verwandtschaft zwischen Amtsträgern zulässig.

Nachti ^^

solltest du Beweise haben wegen veruntreuung von Geldern haben, so melde dies dem Vereinsleiter/besitzer, ansonsten gibt es kein Gesetz was verbietet, dass sich die Vereinsleute gut verstehen oder gar verwandt sind.

MfG TamirWestcliff

shoemaker  07.10.2010, 02:09

Der Vereinsleiter ist doch der Vorstand mit dem der Geldmensch verwandt ist.

JotEs  07.10.2010, 05:06
@shoemaker

"Vorstand" ist ein Vereinsorgan. Es ist eine Unsitte, die einzelnen Mitglieder des Vorstandes als "Vorstand" zu bezeichnen.

Vereinsbesitzer gibt es gar nicht. Ein Verein gehört niemandem, er ist eine selbstständige Körperschaft.

wenn nichts anderes in den Statuten steht ,ja