Darf ein Polizist mir während einer Durchsuchung auf dem revier in die unterhose fassen?

9 Antworten

Vielleicht war die reaktion nicht gerade aus dem Lehrbuch, aber vielleicht magst Du Dir ja auch mal die andere Seite an"lesen" vielleicht verstehst du das dann.

Stell Dir vor der Kollege schon alles Erlebt hat. Von zugekifften bespuckt beschimpf mit Nadeln bedroht und weis der geier was sonst noch. Sein Job ist es nunmal bei solche vergehen zu reagieren und ganz ehrlich vieles in dem Job ist dann einfach nur selbstschutz. Würdest Du nicht auch direkt zeigen wer der Boss ist, ehe das böse erwachen kommt?

Das er Dir in die Hose gefasst hat, nu ja wenn Du das Zeug da versteckst - die haben da nen Auge für...

Ich war ja nun nicht dabei, aber ich wäre auch vorsichtig wenn mir nen kiffer sagt er holt was aus der Hose, das würde ich auch lieber selber machen, wer weis denn schon was dabei zum vorschein kommt!

Das beantwortet zwar Deine Frage nicht, hilft Dir aber vielleicht dabei mal drüber nachzudenken. Wer ins Wasser geht, wird nunmal nass!!!

Da ist eine Menge gelaufen, was von der Polizei aus nicht in Ordnung war. Selbst den Beutel aus der Hose nehmen, während Du ihm angeboten hast, es selbst zu tun. Das Problem ist allerdings, dass Du Zeugen oder Beweise bräuchtest, um dagegen etwas zu unternehmen. Und da wird es in aller Regel haarig. Richter neigen gerne dazu einem Polizisten wesentlich mehr zu glauben, dass er alles richtig macht, als einem Drogenkonsumenten. Das Problem ist bekannt, und meist ist es so, dass Du da zwar was tun kannst, aber das hat in aller Regel meist kaum Erfolg. Willkommen in der Realität, und ich hoffe auch für Dich, dass das mit den Dienstnummernpflicht auf dem Kittel baldmöglichst kommt.

Schnute73  17.12.2011, 01:31

Was meinst Du welches Gesetz gibt Ihm das Recht den Beutel selber aus der Hose zu nehmen? Der Beamte kann nicht hellsehen ob er wirklich nur einen Haschbeutel da versteckt hat!!!!

Thandu  17.12.2011, 01:36
@Schnute73

Er kann aber vorher fühlen, ob er ne Waffe drin hat, oder ob der gefühlte Gegenstand sich anders anfühlt als eine Waffe. Und ja, Satzzeichen sind keine Rudeltiere einself ^^

Schnute73  17.12.2011, 01:44
@Thandu

Kann er, muss er aber nicht - Hauptsache die Bullen sind immer die Bösen.

Thandu  17.12.2011, 02:18
@Schnute73

Oh da ist einer mit Vorurteilen. Sowas aber auch xD

Still  17.12.2011, 10:11

Es ist vollkommen rechtskonform, dass der Polizist den Gegenstand der Durchsuchung selbst ergreift. Für einen 16-jährigen finde ich es schon ziemlich abgewixxt, Marihuana in der Unterhose zu verstecken. Da soll die Beschwerde über die "bösen Bullen" mal wieder vom eigenen Fehlverhalten + Schlauschwätzen ablenken.

Zu Deiner Frage, ja darf er.

Eine körperliche Durchsuchung von Personen bedeutet, es werden die Kleidung der Person, zudem auch die komplette Körperoberfläche abgesucht, es können auch die, wie heisst es so schön, "problemlos zugänglichen Körperöffnungen" abgesucht werden, also Nase, Ohren und Mund.

Deine Unterhose war da im Weg, sie stellte dar und verdeckte gleichzeitig einen Teil dessen, was da alles durchsucht wird.

Fesselung: Auch das ist zulässig. Einer von Euch ist bereits stiften gegangen, man kann sich an einer Hand abzählen, wie hcoh die Wahrscheinlichkeit ist, dass Du auch noch Fersengeld gibst.

Zudem aus Eigensicherungsgründen. Jemand zu transportieren, der während der Fahrt anfangen könnte, im Fahrzeug herum zu randalieren, das ist unklug. Aus diesem Grund alleine bereits kann und darf gefesselt werden, wer in einem Polizeifahrzeug transportiert wird.

Und den Rest, den kann ich mir lebhaft vorstellen. Vorlaute Bürschchen, die einen auf pseudocool machen und blöde Sprüche ablassen. Wer hat jemals gesagt, dass dabei ein Polizist freundlich zu bleiben hat?

Alleine Dein "Ich kenn mich aber aus" - und was danach kam war garantiert falsch.... Ja klar doch. Und dann hört der sich Deinen Sums an und macht wie geheißten? Der hat das viele Jahre lang gelernt, wenn Du soviel davon wüsstest, wie der bereits vergessen hat, wärst Du gut.

Wie es in den Wald reinschallt, irgendwann dreht der Polizist auf unfreundlich und dann hast Du erlebt, was passiert. Der kann das besser als Du. Der hat auch das gelernt, vorlauten Bürschchen den Marsch zu blasen.

Tu wie geheißen und sprich, wenn Du gefragt wirst, antworte dann auf faktischer Basis. Solange Du lieb und freundlich bleibst, zieht der freundlich sein Ding durch. Wenn Du aber meinst, den dicken Max zu markieren, dann stetzt der genau dem Treiben unversehens ein jähes Ende und zieht genauso sein Ding durch. Den kannst Du mein blöden Sprüchen nicht von seinem Tun ablenken oder umstimmen. Was dann passiert, passiert sowieso.

Denn der ist nicht dazu da, sich von Dir oder sonstwem auf dem Kopf rumtanzen zu lassen. Du brauchst auch nicht mit dem eine Diskussion anzufangen. Mach was man Dir sagt und gut ist. Und wenn Du meinst, dass der seine Kompetenzen überschritten hat, dann erhebe hinterher Einspruch, dann wird das überprüft.

http://dejure.org/gesetze/PolG/29.html

da sagt dir doch dann alles. um es kurz zumachen, die drohung hätte er sein lassen müssen, aber der rst ist legitim. zur eigensicherung (und aus anderen gründen)dürfen polizisten personen auch handschellen anlegen (ersatzweise andere fesselungsmittel, im volksmund die kabelbinder..haben zwar nen besonderen namen, fällt mir aber grade nicht ein, alzheimer light..). und nach dem o.g . link dürfen polizistn sehr wohl personen auch im geschlechtsbereich unterwsucnehn, aber nur gleichgeschlechtliche personen (nur in sehr wenigen ausnahmen, in besonderen situationen dürfen sie auch andersgeschlechtliche personen durchsuchen, bei gefahr im verzug o.ä.). so war das also alles, bis auf die drohungen gerexchtfertigt....und gegen die drohung kanst DU ne dienstaufsichtsbeschwerde einlegen, aber ob das was bringt, ist ne andere sache...

was die jedeermannsrechte betrifft, die braucht dei polizei nicht (den sie hat weitergehende befugnisse, die darüber hinausgehen), aber selbst die könnten sich ja drauf berufen, denn es sind ja JEDERMANNrecht...nur so zum nachdenken...

Am besten wendest du dich an einen Anwalt. War der andere die gane Zeit dabei und kann als Zeuge vorsprechen?... lass dich beraten.