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Darf ein Polizist einen sich im Einsatz befindenen Soldaten verhaften und damit ...

Frage von Ironmade86 Ironmade86

seinem Posten entfernen? Weil bin ja Soldat und muß vieleicht bald ins Ausland und keienr konnte es so richtig sagen. Das zb die Afghanische Polizei einen Soldaten festnehem darf, aber galueb meines Erachtens darf das nur die Feldjäger

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Antworten (16)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von dawarnochwas dawarnochwas

    Die "ISAF" Soldaten stehen, soweit ich weiß, über den afghanischen Polizisten! Ein afghanischer Polizist kann dir also überhaupt nichts anhaben und er wird sich auch hüten, überhaupt einem ausländischen Soldaten Befehle zu erteilen, geschweige denn, einen von Ihnen festzunehmen. Aber wenn du in Afghanistan etwas tust, was den religiösen, sozialen oder ethischen Gepflogenheiten der Afghanen "grob" widerspricht, so mußt du davon ausgehen, daß du evtl. dafür bestraft oder abgemahnt wirst(aber auch nur von deinen Vorgesetzten)! Wenn es aber ans "Eingemachte" geht (sprich : "Islam, Ehre, Frau, Tochter,Mutter, Vater, Sohn, Familie überhaupt" usw..), dann kann es wirklich sehr, sehr gefährlich werden !

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    Antwort von MojitoTom MojitoTom

    Wenn Du in den Auslandseinsatz gehst, nimmst Du vorher an einem Lehrgang Landeskundemodul AFG teil.
    Dort kannst Du diese Frage stellen. Nur ist Deine Frage rein theoretisch. Denn Du wirst keine Gelegenheit bekommen, irgend etwas in AFG zu machen, damit die Polizei einen Grund hätte, Dich festzunehmen.
    Mit Deinen militärischen Aufgaben bist Du jedenfalls in jeder Hinsicht abgesichert. Selbst wenn ROE (Rule of Engagement) verletzt werden sollten, kümmern sich die deutschen Behörden um Dich.

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    Antwort von GBW01 GBW01

    Polizist = Zivilist. Kann er voll knicken ^^

    Feldjäger is der einzige der da durchgreifen darf und wenn du auf Wache sprich vergatter bist nicht mal der.

    Gruß

    OG dR

    Rauchbach^^

    Kommentar von Ironmade86 Ironmade86Ironmade86

    okay grüß SG Müller^^

    Kommentar von TazDevil TazDevilTazDevil

    Falsch, sofern derjenige in Deutschland unterwegs ist, hat die Polizei die gleichen Rechte wie bei allen anderen Staatsbürgern auch.

    Kommentar von GBW01 GBW01GBW01

    Falsch - als Wachsoldat der vergattert ist kann man sogar den Bundeskanzler einbuchten, wenn man will. Die Polizei hat da keinerlei Befugnis - es sind wie gesagt Zivilisten.

    Man ist sozusagen Gott in Uniform.

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    Antwort von valentine41 valentine41

    Warum fragst du das nicht deine Vorgesetzten, die können dir die Frage besser beantworten. Vor allem musst du doch wissen, wie du dich kann verhalten müsstest.

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    Antwort von fastlink fastlink

    In Afganistan, keine Ahnung. In Deutschland, so Du dienstlich unterwegs bist und dabei was anstellst, wirst Du festgenommen - und dann holt man die Feldjäger.

  • 1
    Antwort von Glatteis Glatteis

    Normalerweise müssen sich die an Deine Militärführung wenden, und die schicken dann einen Feldjäger aus.

    Kommentar von Ironmade86 Ironmade86Ironmade86

    genauso sehe ich es auch

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    Antwort von bauigel2003 bauigel2003

    Um die Frage kurz und knapp zu beantworten: Nein! Im Falle eines Dienstvergehens oder einer begangenen (Wehr-)Straftat wird der verantwortliche Disziplinarvorgesetzte im Einsatzland ermitteln und dann entscheiden, ob disziplinar im Einsatzland geahndet werden kann oder der betroffene Soldat repatriiert wird, d.h. ins Heimatland zurückgeschickt wird. Dort wird der zuständige Disziplinarvorgesetzte weiter ermitteln und zu einem Entschluss (nach evtl. Rücksprache mit dem Rechtsberater) kommen. Festnahmen durch die Feldjäger sind auch eher ein Ausnahmefall (daran sind bestimmte Voraussetzungen unabdingbar zu berücksichtigen). Es ermittelt außerdem die Staatsanwaltschaft in Deutschland, entweder die neu eingerichtete Staatsanwaltschaft in Potsdam (die alle Fälle der Soldaten übernimmt, soweit sie nicht gegen den Dienstherrn gerichtet sind) oder die entsprechende Staatsanwaltschaft am Heimatort des Soldaten, wenn der Dienstherr unmittelbat davon betroffen ist.

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    Antwort von DerTroll DerTroll

    Im Ausland gilt das dortige Gesetz (zunächst einmal). Allerdings steht die Bundeswehr dort für dich ein. Also, wenn du festgenommen wirst, gib dich als Angehöriger einer Natostreitkraft aus. Dann kommst du zunächst in die Obhut deines Dienstherrn.

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    Antwort von rudilein rudilein

    Du bist Soldat. Und hast dann nur noch Befehle vom Militär zu befolgen,bzw gehorchen. Da können Tausend Polizisten/innen sein,und haben kein Recht dich zu verhaften.Bleibst aber erstmals in denen ihr Gewahrsam,grund dafür müssen Sie der Militärpolizei(Feldjägern)mitteilen warum !! Dann nehmen dich die Feldjäger mit,in welcher Einheit du bist.Und dann wird es Ernst für dich = Militärurteil für dich!!!

    Kommentar von pillepatsch pillepatsch

    Militärurteil?!

    In Deutschland unterliegen Soldaten der zivilen Gerichtsbarkeit! Das gilt auch für Soldaten, denen eine Straftat zur Last gelegt wird, die sie im Ausland begangen haben sollen. Es gibt zwar Truppendienstgerichte, die sind jedoch nur für Entscheidungen nach der WDO und der WBO zuständig.

    Art. 92 II GG lässt Werhstrafgerichte nur für den Verteidigungsfall, für Auslandseinsätze und für Matrosen, die sich auf einem Schiff auf hoher See befinden zu. Bis heute wurde allerdings weder die 2. oder 3. Möglichkeit umgesetzt^^

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    Antwort von pillepatsch pillepatsch

    Wieso sollte ein afghanischer Cop dich nicht festnehmen dürfen?! Wenn er das nicht dürfte, könntest du ja vor seiner Nase nen Larry machen und er müsste tatenlos zusehen^^

    Evtl. übergibt er dich später an die Feldjäger, die dann die Strafvervolgung wahrnehmen...

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    Antwort von Bandito187 Bandito187

    hier in deutschland nicht aber die afganen nehmen dich nicht fest die killen dich gleich

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    Antwort von ziuwari ziuwari

    das sagt dir dein vorgesetzter....

    so ist das doch bei der fahne oder?

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    Antwort von Lustgurke Lustgurke

    Wenn ich als Soldat in Feindesland wäre, würde ich mich ungeachtet aller Befehle usw. nicht verhaften lassen. Von den den Feldjägern, ja.

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    Antwort von ErsterSchnee ErsterSchnee

    Das wird die afghanische Polizei herzlich wenig interessieren, ob das nur die Feldjäger dürfen oder nicht. Wenn sie Dich verhaften wollen, machen sie das auch erstmal. Und über Deinen Hinweis, daß das wohl nur die Feldjäger dürfen, werden sie allerhöchtens (und im besten Fall) amüsiert sein.

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    Antwort von Michel76 Michel76

    Wenn du da Blödsinn baust, kommst du in die Finger der dortigen Justiz. Egal ob du Soldat bist oder nicht.

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    Antwort von TangLang TangLang

    ^Sie dürfen festhalten - wie jeder Bürger. Das alleine reicht schon.

    Sonst gibt es imer noch die Gefahrenabwehr

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