seinem Posten entfernen? Weil bin ja Soldat und muß vieleicht bald ins Ausland und keienr konnte es so richtig sagen. Das zb die Afghanische Polizei einen Soldaten festnehem darf, aber galueb meines Erachtens darf das nur die Feldjäger
Darf ein Polizist einen sich im Einsatz befindenen Soldaten verhaften und damit ...
Antworten (16)
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1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
dawarnochwas Die "ISAF" Soldaten stehen, soweit ich weiß, über den afghanischen Polizisten! Ein afghanischer Polizist kann dir also überhaupt nichts anhaben und er wird sich auch hüten, überhaupt einem ausländischen Soldaten Befehle zu erteilen, geschweige denn, einen von Ihnen festzunehmen. Aber wenn du in Afghanistan etwas tust, was den religiösen, sozialen oder ethischen Gepflogenheiten der Afghanen "grob" widerspricht, so mußt du davon ausgehen, daß du evtl. dafür bestraft oder abgemahnt wirst(aber auch nur von deinen Vorgesetzten)! Wenn es aber ans "Eingemachte" geht (sprich : "Islam, Ehre, Frau, Tochter,Mutter, Vater, Sohn, Familie überhaupt" usw..), dann kann es wirklich sehr, sehr gefährlich werden !
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3Antwort von
MojitoTomMojitoTom
Wenn Du in den Auslandseinsatz gehst, nimmst Du vorher an einem Lehrgang Landeskundemodul AFG teil.
Dort kannst Du diese Frage stellen. Nur ist Deine Frage rein theoretisch. Denn Du wirst keine Gelegenheit bekommen, irgend etwas in AFG zu machen, damit die Polizei einen Grund hätte, Dich festzunehmen.
Mit Deinen militärischen Aufgaben bist Du jedenfalls in jeder Hinsicht abgesichert. Selbst wenn ROE (Rule of Engagement) verletzt werden sollten, kümmern sich die deutschen Behörden um Dich. -
3Antwort von
GBW01GBW01
Polizist = Zivilist. Kann er voll knicken ^^
Feldjäger is der einzige der da durchgreifen darf und wenn du auf Wache sprich vergatter bist nicht mal der.
Gruß
OG dR
Rauchbach^^
Kommentar von
TazDevilTazDevil Falsch, sofern derjenige in Deutschland unterwegs ist, hat die Polizei die gleichen Rechte wie bei allen anderen Staatsbürgern auch.
Kommentar von
GBW01GBW01 Falsch - als Wachsoldat der vergattert ist kann man sogar den Bundeskanzler einbuchten, wenn man will. Die Polizei hat da keinerlei Befugnis - es sind wie gesagt Zivilisten.
Man ist sozusagen Gott in Uniform.
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2Antwort von
valentine41valentine41
Warum fragst du das nicht deine Vorgesetzten, die können dir die Frage besser beantworten. Vor allem musst du doch wissen, wie du dich kann verhalten müsstest.
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1Antwort von
fastlinkfastlink
In Afganistan, keine Ahnung. In Deutschland, so Du dienstlich unterwegs bist und dabei was anstellst, wirst Du festgenommen - und dann holt man die Feldjäger.
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1Antwort von
GlatteisGlatteis
Normalerweise müssen sich die an Deine Militärführung wenden, und die schicken dann einen Feldjäger aus.
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Ironmade86Ironmade86 genauso sehe ich es auch
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0Antwort von
bauigel2003bauigel2003
Um die Frage kurz und knapp zu beantworten: Nein! Im Falle eines Dienstvergehens oder einer begangenen (Wehr-)Straftat wird der verantwortliche Disziplinarvorgesetzte im Einsatzland ermitteln und dann entscheiden, ob disziplinar im Einsatzland geahndet werden kann oder der betroffene Soldat repatriiert wird, d.h. ins Heimatland zurückgeschickt wird. Dort wird der zuständige Disziplinarvorgesetzte weiter ermitteln und zu einem Entschluss (nach evtl. Rücksprache mit dem Rechtsberater) kommen. Festnahmen durch die Feldjäger sind auch eher ein Ausnahmefall (daran sind bestimmte Voraussetzungen unabdingbar zu berücksichtigen). Es ermittelt außerdem die Staatsanwaltschaft in Deutschland, entweder die neu eingerichtete Staatsanwaltschaft in Potsdam (die alle Fälle der Soldaten übernimmt, soweit sie nicht gegen den Dienstherrn gerichtet sind) oder die entsprechende Staatsanwaltschaft am Heimatort des Soldaten, wenn der Dienstherr unmittelbat davon betroffen ist.
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0Antwort von
DerTrollDerTroll
Im Ausland gilt das dortige Gesetz (zunächst einmal). Allerdings steht die Bundeswehr dort für dich ein. Also, wenn du festgenommen wirst, gib dich als Angehöriger einer Natostreitkraft aus. Dann kommst du zunächst in die Obhut deines Dienstherrn.
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0Antwort von
rudileinrudilein
Du bist Soldat. Und hast dann nur noch Befehle vom Militär zu befolgen,bzw gehorchen. Da können Tausend Polizisten/innen sein,und haben kein Recht dich zu verhaften.Bleibst aber erstmals in denen ihr Gewahrsam,grund dafür müssen Sie der Militärpolizei(Feldjägern)mitteilen warum !! Dann nehmen dich die Feldjäger mit,in welcher Einheit du bist.Und dann wird es Ernst für dich = Militärurteil für dich!!!
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pillepatsch Militärurteil?!
In Deutschland unterliegen Soldaten der zivilen Gerichtsbarkeit! Das gilt auch für Soldaten, denen eine Straftat zur Last gelegt wird, die sie im Ausland begangen haben sollen. Es gibt zwar Truppendienstgerichte, die sind jedoch nur für Entscheidungen nach der WDO und der WBO zuständig.
Art. 92 II GG lässt Werhstrafgerichte nur für den Verteidigungsfall, für Auslandseinsätze und für Matrosen, die sich auf einem Schiff auf hoher See befinden zu. Bis heute wurde allerdings weder die 2. oder 3. Möglichkeit umgesetzt^^
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0Antwort von
pillepatsch Wieso sollte ein afghanischer Cop dich nicht festnehmen dürfen?! Wenn er das nicht dürfte, könntest du ja vor seiner Nase nen Larry machen und er müsste tatenlos zusehen^^
Evtl. übergibt er dich später an die Feldjäger, die dann die Strafvervolgung wahrnehmen...
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0Antwort von
Bandito187 hier in deutschland nicht aber die afganen nehmen dich nicht fest die killen dich gleich
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LustgurkeLustgurke
Wenn ich als Soldat in Feindesland wäre, würde ich mich ungeachtet aller Befehle usw. nicht verhaften lassen. Von den den Feldjägern, ja.
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ErsterSchneeErsterSchnee
Das wird die afghanische Polizei herzlich wenig interessieren, ob das nur die Feldjäger dürfen oder nicht. Wenn sie Dich verhaften wollen, machen sie das auch erstmal. Und über Deinen Hinweis, daß das wohl nur die Feldjäger dürfen, werden sie allerhöchtens (und im besten Fall) amüsiert sein.
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Michel76Michel76
Wenn du da Blödsinn baust, kommst du in die Finger der dortigen Justiz. Egal ob du Soldat bist oder nicht.
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TangLangTangLang
^Sie dürfen festhalten - wie jeder Bürger. Das alleine reicht schon.
Sonst gibt es imer noch die Gefahrenabwehr
okay grüß SG Müller^^