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Darf ein Pfarrer meinen Kirchenaustritt weitererzählen?

Frage von rainerle38 rainerle38

Kann er das weitererzählen oder gibt es da sowas wie ein "Kirchen-Steuergeheimnis"?

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Antworten (9)

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    Antwort von Pestopappa Pestopappa

    Nein, das darf er nicht.

  • 3
    Antwort von Guppy194 Guppy194

    Der Pfarrer ist nicht berechtigt, über verwaltungsmäßige Vorgänge in seiner Gemeinde Auskunft zu geben; er unterliegt der Schweigepflicht; das hat natürlich nichts mit seiner kirchlichen Schweigepflicht zu tun, aber er darf in keinem Fall etwas weitergeben, auch nicht an Familienangehörige; anscheinend wurde die Antwort auf diese Frage vorher von Dir nicht gelesen; schade

    Kommentar von rainerle38 rainerle38rainerle38

    Ich habe Deine Antwort schon gelesen, wollte aber einfach nochmal eine breitere Meinung einholen!

    Kommentar von Guppy194 Guppy194Guppy194

    ok, alles wieder verziehen

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    Antwort von Angelflight Angelflight

    Das fällt nicht unter das Schweigegeheimnis, auch Pfarrer plappern gerne, wenn sie dürfen!

    Kommentar von Igitta IgittaIgitta

    Buh!!! Und dürfen dann die Pfärrer meine Beichte der ganzen Kirchgemeinde weiter verplappern???

    lol, lol, lol.

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    Antwort von hochglanz hochglanz

    Offenbar hast du große Angst vor diesem Schritt, überleg dir, ob der wirklich notwendig ist, erfahren wird es deine Mutter, wenn nicht vom Pfarrer, dann von einer anderen Person.

    Kommentar von rainerle38 rainerle38rainerle38

    Für mich selbst ist der Schritt einfach notwendig, da ich mit dieser Institution Kirche einfach nichts mehr anfangen kann. Mir geht es nur darum es für meine Mutter weniger schmerzhaft zu machen!

    Kommentar von Guppy194 Guppy194Guppy194

    dann sprich mit ihr vorher; wenn es für Dich so wichtig ist, dann mach es auch wenn es anderen nicht passt.

    Kommentar von rainerle38 rainerle38rainerle38

    Das ist wahrscheinlich der beste Weg! Danke für die Antworten! LG

  • 1
    Antwort von BELLA64 BELLA64

    Dürfen darf er das nicht, aber die Welt ist ein Dorf ........und auch Pfarrer plappern gerne...

  • 1
    Antwort von Kristall08 Kristall08

    Definitiv nein. Nur mit Deiner ausdrücklichen Erlaubnis.

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    Antwort von BonniedieZweite BonniedieZweite

    Wenn es so schlimm für dich ist das deine Mutter erfährt wenn du aus der Kirche austrittst dann lass es doch einfach....

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    Antwort von Nachtflug Nachtflug

    In diesem Fall besteht keine Schweigepflicht. Allerdings finde ich es nicht ganz legitim. Ein Pfarrer sollte diskret sein, muß aber nicht in diesem Fall. Übrigens steht es auch auf der Lohnsteuerkarte, der AG weiß Bescheid.

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    Antwort von venca venca

    Ne, fällt auf jedenfall nicht unters Beichtgeheimnis

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