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Darf ein Pfarrer meinen Kirchenaustritt weitererzählen?

gefragt von rainerle38 am 02.11.2008 um 21:08 Uhr

Kann er das weitererzählen oder gibt es da sowas wie ein "Kirchen-Steuergeheimnis"?


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Pestopappa
beantwortet von Pestopappa am 2. November 2008 21:08
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Nein, das darf er nicht.


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 2. November 2008 21:12
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Der Pfarrer ist nicht berechtigt, über verwaltungsmäßige Vorgänge in seiner Gemeinde Auskunft zu geben; er unterliegt der Schweigepflicht; das hat natürlich nichts mit seiner kirchlichen Schweigepflicht zu tun, aber er darf in keinem Fall etwas weitergeben, auch nicht an Familienangehörige; anscheinend wurde die Antwort auf diese Frage vorher von Dir nicht gelesen; schade

Kommentar von rainerle38 am 2. November 2008 21:17

Ich habe Deine Antwort schon gelesen, wollte aber einfach nochmal eine breitere Meinung einholen!

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 2. November 2008 21:28

ok, alles wieder verziehen


Angelflight
beantwortet von Angelflight am 2. November 2008 21:09
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Das fällt nicht unter das Schweigegeheimnis, auch Pfarrer plappern gerne, wenn sie dürfen!

Kommentar von C742c15dd1dd4418b9dca0d4b0c3e8c8smallIgitta am 3. November 2008 04:26

Buh!!! Und dürfen dann die Pfärrer meine Beichte der ganzen Kirchgemeinde weiter verplappern???

lol, lol, lol.


Kristall08
beantwortet von Kristall08 am 2. November 2008 21:10
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Definitiv nein. Nur mit Deiner ausdrücklichen Erlaubnis.


BELLA64
beantwortet von BELLA64 am 2. November 2008 21:10
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Dürfen darf er das nicht, aber die Welt ist ein Dorf ........und auch Pfarrer plappern gerne...


anonym
beantwortet von hochglanz am 2. November 2008 21:18
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Offenbar hast du große Angst vor diesem Schritt, überleg dir, ob der wirklich notwendig ist, erfahren wird es deine Mutter, wenn nicht vom Pfarrer, dann von einer anderen Person.

Kommentar von rainerle38 am 2. November 2008 21:24

Für mich selbst ist der Schritt einfach notwendig, da ich mit dieser Institution Kirche einfach nichts mehr anfangen kann. Mir geht es nur darum es für meine Mutter weniger schmerzhaft zu machen!

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 2. November 2008 21:29

dann sprich mit ihr vorher; wenn es für Dich so wichtig ist, dann mach es auch wenn es anderen nicht passt.

Kommentar von rainerle38 am 2. November 2008 21:33

Das ist wahrscheinlich der beste Weg! Danke für die Antworten! LG


venca
beantwortet von venca am 2. November 2008 21:09
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Ne, fällt auf jedenfall nicht unters Beichtgeheimnis


Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 2. November 2008 21:10
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In diesem Fall besteht keine Schweigepflicht. Allerdings finde ich es nicht ganz legitim. Ein Pfarrer sollte diskret sein, muß aber nicht in diesem Fall. Übrigens steht es auch auf der Lohnsteuerkarte, der AG weiß Bescheid.


BonniedieZweite
beantwortet von BonniedieZweite am 2. November 2008 21:11
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Wenn es so schlimm für dich ist das deine Mutter erfährt wenn du aus der Kirche austrittst dann lass es doch einfach....


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