Hallo. Ich ziehe in ca. 2 Monaten aus. Mein Vermieter hat schon einen Makler beauftragt, der morgen schon kommt. Er möchte sich die Wohnung anschauen und evtl. Fotos machen. Das möchte ich aber nicht! Kann und darf er trotzdem Fotos machen? Wenn ich den Fotos nicht zustimme, kann mir mein Vermieter da einen "Strick draus drehen"? Gibt es vielleicht ein Gesetz, worin das verankert ist ;O) ? Wäre lieb wenn mir das alles jemand beantworten könnte und würde. ;O) Danke schon mal und liebe Grüße
Darf ein Makler Fotos ohne mein Einverständnis ins I-Net stellen?
Antworten (10)
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6Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
Saarland60Saarland60
Fotos der Wohnungsmietfläche darf jemand - egal wer das ist - nur mit Deiner Erlaubnis machen. Eine Veröffentlichung käme selbstverständlich auch nur mir Deiner Erlaubnis in Frage.
Du kannst den Fototermin also verbieten, und irgend welche Nachteile hast Du natürlich nicht. Welche sollten das auch sein? Du ziehst doch ohnehin aus.
Das "Gesetz" ist ganz einfach die Unverletzlichkeit der Wohnung in Verbindung mit dem Schutz der Intimsphäre. Unanhängig von unserem Grundgesetz gibt es dazu auch wenigstens ein Urteil des Landgerichts Trier.
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willy800 Hallo, klipp und klar - der Makler oder Vermieter darf die Fotos der bewohnten, von Ihnen gemieteten Räume nicht ins Internet stellen.
Der Makler und Vermieter darf überhaupt nicht fotografieren, wenn Sie das nicht wollen.
Der Vermieter kann über den Makler die Außenansicht des Hauses ins Internet stellen und darauf verweisen, wo sich die zu vermietende oder die zu verkaufende Wohnung von der Fassadenansicht befindet.
Wenn der Makler oder Vermieter anfängt zu fotografieren, empfehle ich Ihnen von Ihrem Hausrecht gebrauch zu machen und Ihn bitten, die Wohnung wieder zu verlassen und zwar sofort.
Einfacher gesagt: Schmeissen Sie Ihn in sehr höflicher Art raus.
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reinersaamreinersaam
wieso sträubst du dich wenn der makler von deiner wohnung fotos machen will?
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heimwerkerheimwerker
Fotos der Wohnräume nur mit Genehmigung durch den Mieter. Eine gewisse Mitwirkung wäre aber wünschenswert. MfG
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DerHansDerHans
Der Makler will die Wohnung fotografieren. Nicht dich! Wenn die Bilder anonymisiert sind, kannst du da nichts gegen tun. Der Makler wird schon aus Eigeninteresse keine Adresse ins Internet stellen. Die Adresse bekommen Interessenter erst, wenn sie sich die Wohnung tatsächlich gemeinsam mit dem Makler ansehen. Nach Terminvereinbarung musst du das zulassen.
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wunhtxwunhtx
Solange der Makler nur die blanken Wände fotografieren will, ist dagegen nichts einzuwenden. Trotzdem der Hinweis, dass der Mieter selbstverständlich während seiner Mietzeit Aufnahmen in der Wohnung untersagen darf. Aufnahmen im Internet zu zeigen ist in der heutigen Zeit kritischer wie früher. Der Nachbar, bekannte oder Freunde können jederzeit an den Bildern die Wohnung erkennen. Auch wie diese eingerichtet ist. Dies gehört zur Privatsphäre des Mieters und ist geschützt. Daran denken, dass auch nach dem Auszug und der Neuvernmietung Spuren im Internet weiterhin bestehen.
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binpleitebinpleite
Fotos vom Objekt selbser darf der Makler mit Zustimmung des Eigentümers machen und veröffentlichen. Die von der Wohnung selbst nur mit deiner Genehmigung.
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diewildeHildediewildeHilde
Fotos vom Haus an sich darf er sicherlich machen und veröffentlichen. Jedoch gehe ich stark davon aus, daß du ein Veto-Recht hast, wenn deine Einrichtung veröffentlicht werden soll. Dies läßt sich ja bei Innen-Fotos nicht vermeiden, und da geht es doch an deine Persönlichkeitsrechte. Ich denke also, du kannst dich dagegen wehren.
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katti1980katti1980
ich vermute mal ganz stark, das du solange du da wohnst, hausrecht hast. also kannst du es ihnen untersagen. er kann gerne fotos machen wenn du ausgezogen bist.
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JBFletcherJBFletcher
Der "Ring der Deutschen Makler" mit Hauptsitz in Hamburg ist der Dachverband der Makler. Die können dir bestimmt eine kompetente Antwort geben. Du findest diese in google gelistet
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DrachentoeterDrachentoeter Klar, aber ob die stimmt oder nur die belange des Markler betrachtet werden, weiß man auch bei denen nicht. Ein kompetenten Rechtsrat der auch verlässlich ist bekommt man beim Anwalt.
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Momo1965Momo1965 Alternative: Anfrage beim Mieterschutzbund. Die stehen in jedem Fall auf der Seite des Mieters!
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DiplIngoDiplIngo Ich würde eher den Mieterschutzbund fragen. Der Maklerbund wird im Zweifel eine für seine Kunden (Makler) angenehme Antwort geben.
Er hat kein Vetorecht, er muß es expliziet erlauben, das ist ein himmelweiter unterschied. Wenn der Markler ohne genehmigung des Mieters, Bilder aus dessen Wohnung veröffentlich macht er sich Strafbar und ist sogar Schadensersatzpflichtig.