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Darf ein Lehrer in der 3. Klasse unangemeldete Klassenarbeiten schreiben, die benotet werden?

Frage von lillibutz lillibutz

Wir Eltern haben Probleme mit der Deutschlehrerin unserer Tochter, die in die 3. Klasse geht. Sie vermittelt den Lernstoff nur unzureichend und leider haben sich mehrere Kinder mit der neuen Lehrerin verschlechtert. Nun hat sie gestern unangemeldet eine Klassenarbeit in Form einer Nacherzählung geschrieben, die auch benotet werden soll. Darf sie dies? Das Thema wurde auch nicht wirklich geübt - einmal gab es eine Nacherzählung als Hausaufgabe auf und diese wurde nicht einmal eingesammelt. Ich wäre dankbar für Antworten! LG, Lillibutz

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Antworten (10)

  • 3
    Antwort von Indy72 Indy72

    Kurztests über den aktuellen Lernstoff sind auch ohne Vorankündigung erlaubt. Die Benotung ist (ausser bei Mathe und Naturwissenschaften) immer höchst persönlich und daher subjektiv. Sie soll jedoch wohlwollend sein und den pädagogischen Aspekt berücksichtigen.

    In Ihrem Falle wollte die Lehreren wohl wissen, ob sie sich vorbereitet haben (z.B. die aufgegebene Lektüre gelesen) und ob sie das zum Ausdruck bringen können.

    An sich aus Ihrer schilderung nichts Unkorrektes zu erkennen. Wenn der eine Lehrer etwas höhere Maßstäbe setzt, dann ist das nun mal hinzunehmen. Da der trend zum Bundesweit vergleichbaren Lernstoff geht, muss auch der Lernerfolg erfasst werden und die Noten müssen nicht nur seine Ausprägung in der Gruppe, sondern auch übergreifend darstellen.

    Ich war jahrelang Schulsprecher, daher meine ich zu wissen, dass diese Kurztests auch nicht für das ganze Halbjahr ausschlaggebend sind. Sie werden wohl zur Disziplinierung eingesetzt.

    Kommentar von Heeeschen HeeeschenHeeeschen

    Sehr gut Indy - sehe ich absolut auch so; diese Tests sind m. E. nur in dieser Form überhaupt sinnvoll.

  • 1
    Antwort von oldpaed oldpaed

    Klassenarbeiten werden "in der Regel" angekündigt; gerade in der Grundschule kann davon abgewichen werden (Angstvermeidung). Eine Regelung gesetzlicher Art (in der ASCHO) zur vorherigen Ankündigung gibt es dazu nicht mehr (vgl. z. B. Land NRW: Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe 1 = APO-S1, § 6). Wenn die Lehrperson das Thema "Nacherzählung" im Unterricht behandelt hat, kann sie also eine Arbeit darüber -auch unangekündigt- schreiben. Die Hausaufgabe muss nicht unbedingt "eingesammelt" und korrigiert werden bzw. worden sein; sie kann durchaus "nur" im Unterricht aufgegriffen und besprochen worden sein; somit wurden Hilfen zur Anfertigung einer Nacherzählung vermutlich gegeben. - Dass eine Lehrperson den Lernstoff "unzureichend" vermittelt, dies Urteil steht den Erziehungsberechtigten so einfach nicht zu; und ein Lehrerwechsel kann zeitweilig sowohl zu Verbesserungen als auch zu Verschlechterungen führen, das ist "normal". Außerdem: Es läuft gerade ein kurzes erstes Halbjahr seinem Ende entgegen. Keine Panik! Und dann kommt noch das 4. Schuljahr. Also: Die Kollegin darf das, und mit der Beurteilung von Lehrerleistungen sollte man/frau vielleicht doch vorsichtiger sein!

    Kommentar von Albrecht AlbrechtAlbrecht

    Eine solche gründliche und kenntnisreiche Antwort lese ich immer gerne.

    Kommentar von oldpaed oldpaedoldpaed

    Danke.

  • 1
    Antwort von oldbag1 oldbag1

    Es gibt überall Gute und Schlechte, auch bei den Lehrern, obwohl ich in den letzten 4-5 Jahren verstärkt feststelle, dass das Anprangern von Lehrern zum Volkssport wird. Was das konkrete Problem angeht würde ich auch sagen, erstmal das Gespräch mit der Lehrerin suchen. Ggf. gibt es Missverständnisse, die sich so ausräumen lassen. An der prinzipiellen Berechtigung, Tests oder Klassenarbeiten unangekündigt zu schreiben, habe ich aber keinen Zweifel.

    Kommentar von Indy72 Indy72Indy72

    Meine Denke!

  • 1
    Antwort von Blondi Blondi

    Ich glaub schon, dass sie das darf.Klassenarbeiten müssen nicht angekündigt werden.Warum besprechen Sie dies nicht mit dem Elternsprecher, der Verbindungsmann zur Schule ist.Man sollte nicht solange warten.

  • 1
    Antwort von anjanni anjanni

    Ich kann Dir die Frage nicht direkt beantworten. Aber wenn es darüber Regelungen gibt, dann kann man das bestimmt in der ASchO (Allgemeine Schulordnung) nachlesen. Die gibt's als Buch.

    Ihr könntet auch mit dem Schulleiter sprechen.

    Kommentar von Indy72 Indy72Indy72

    Korrekt! Nur ganzstündige Tests müssen angekündigt werden, die den aktuellen Stoff übergreifen. So ist es zumindest in Hessen.

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    Antwort von Tofte58 Tofte58

    Meinst du eine Klassenarbeit ? oder eine 45 min. KK ? Wenn es eine KK ist dann darf sie sie bewerten! Klassenarbeiten müssen von der 2-12(13) Klasse mindestens 1 Woche vorher angesagt werden!

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    Antwort von Niklaus Niklaus

    Solche Eltern sind der Grund, warum viele Lehrer vorher in Rente gehen müssen.

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    Antwort von demosthenes demosthenes

    Warum denn nicht?

    Wenn die lieben Kleinen im Unterricht aufgepasst haben, dann muss das doch wohl auch ohne grosse Ankündigung zu schaffen sein.

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    Antwort von dreadkopp dreadkopp

    klassenarbeiten müssen immer angekündigt sein. nur tests und kurzkontrollen dürfen unangekündigt geschrieben werden

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    Antwort von kiramarie kiramarie

    Klassenarbeiten in den Hauptfächern, müssen soweit ich informiert bin, angekündigt werden. So ist es selbst bei meinen grösseren Söhnen, die in die 6. u. 9. Klasse gehen.So wusste mein Sohn schon zu Schuljahresbeginn, wann er welche Deutscharbeiten schreibt.Tests dagegen wohl nicht, diese werden aber auch anders bewertet (wie eine Hausaufgabe). Um ganz sicher zu gehen, schau mal bei google unter Schulrecht nach. Da steht mit Sicherheit alles ganz genau.

    Kommentar von Indy72 Indy72Indy72

    Angekündigt werden müssen nur ganz- oder mehrstündige Klassenarbeiten. Kuztests über den Aktuellen stoff bedürfen keinerlei Vorankündigung, weil sie doch nichts anders sind, als wenn die Lehrkraft die Schüler abgefragt hätte.

    Kommentar von kiramarie kiramariekiramarie

    Ich denke aber, dass es sich bei oben beschriebener Nacherzählung um eine einstündige Klassenarbeit handelt u. nicht um einen Kurztest,bei dem mal eben etwas abgefragt wird.

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