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Darf ein Lehrer einem schüler sein eigentum (z.b. handy) über mehrere Tage weg nehmen?

gefragt von cheeg am 04.05.2009 um 17:13 Uhr

mir ist folgendes passiert: nachdem ich auf meinem handy die uhrzeit nachsah, wurde es mir vom lehrer weg genommen. ich habe dabei den unterricht nicht gestört... ist aber eigentlich auch egal. worauf ich hinaus will. es liegt jetzt bereits seit einem tagen in der schule, und man will es mir erst morgen wieder geben. kann das rechtens sein? ich meine es ist ein maßnahme die deutlich ins privat leben eingreift. ich verstehe, dass handys beschlagnahmt werden können, aber doch nicht über mehrere tage hinweg! es gibt ja genug gründe warum man erreichbar sein sollte. bei mir ist es so, dass ich die nr auf meiner arbeit angegeben habe, und evtl auf "abruf" erreichbar sein muss. das bin ich jetzt aber nicht, und möchte es auch nicht hinnehmen. bei mir an der schule ist es eingeführt worden, dass handys beschlagnahmt werden dürfen (in der hausordnung veranckert), aus sorge, dass lehrer gefilmt werden und bilder/videos ins internet gelangen. durchaus nachvollziehbar. aber ich verstehe nicht mit welchem recht sie es mir über tage wegnehmen, wäre es nur die schulzeit, hätte ich kein problem damit. gibt es eine möglichkeit, die zukünftige aufbewahrung in der schule zuverhindern, sprich die schule rechtlich zu belangen? evtl über die für nrw zuständige bezirksregierung/schulverwaltung in arnsberg?

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schulrecht x 73 schulordnung x 8 beschlagnahmung von handys x 1

anonym
beantwortet von Jan099 am 9. Oktober 2009 21:50
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Gebs doch einfach nicht her oder klau es dir wieder, will er dich dann etwa anzeigen weil du dir dein Eigentum geklaut hast? ;-D


anonym
beantwortet von Ast3150 am 29. Juni 2009 16:18
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Der Lehrer darf das Handy wegnehmen, bis er nicht mehr mit dem Besitzer des Handys Schule hat. Er darf ausserdem nur das Handy selber beschlagnahmen, die SIM muss er zurückgeben. Wenn der Lehrer das Handy über mehrere Tage wegnimmt, ist das Diebstahl. Nur wenn das Handy stört, darf er es beschlagnahmen. (Eigentumsrecht, schützt das Eigentum vor staatlichen Eingriffen.)


Nudelsternchen
beantwortet von Nudelsternchen am 5. Mai 2009 12:00
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Streng genommen darf ein Lehrer dir das Handy nicht mal abnehmen , er kann von dir höchstens verlangen das du es ausschaltest.

Lehrer sind aber befugt, dir Gegenstände aller Art für die Dauer der Unterrichtszeit wegzunehmen bzw. so lange aufzubewahren, bis keine Störung mehr zu befürchten ist. Natürlich bleibt der beschlagnahmte Gegenstand dein Eigentum und ist dir nach Unterrichtsbeginn wieder auszuhändigen!

Einbehalten darf er/sie es nicht für länger, da es dein Besitz ist.


anonym
beantwortet von ErwinLindemann am 5. Mai 2009 20:36
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Die letzte Antwort ist nicht ganz richtig. Soweit in der Schulordnung (im Einverständnis mit Schüler- und Elternvertretern beschlossen!) verankert ist, dass Handys oder auch andere elektronische Geräte für eine bestimmte Zeit in der schule aufgehoben werden, ist die "Beschlagnahme" zu akzeptieren. Alle Schülerinnen und Schüler sind über diese "erzieherische" Maßnahme durch die schriftliche Schulordnung aufgeklärt und kennen die Folgen bei einem Fehlverhalten. Auch ein Widerspruch bei der Dienstaufsichtsbehörde wird hier nicht zu einem Erfolg führen, da das Handy ja nach der "erzieherischen Wirkdauer" unversehrt zurückgegeben wird. Vielleicht solltest du eher darüber nachdenken, dich einfach an die Schulordnung zu halten und dein Handy in der Schule auszuschalten und in deiner Tasche zu lassen!


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