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Darf ein Lehrer einem schüler sein eigentum (z.b. handy) über mehrere Tage weg nehmen?

Frage von cheeg cheeg

mir ist folgendes passiert: nachdem ich auf meinem handy die uhrzeit nachsah, wurde es mir vom lehrer weg genommen. ich habe dabei den unterricht nicht gestört... ist aber eigentlich auch egal. worauf ich hinaus will. es liegt jetzt bereits seit einem tagen in der schule, und man will es mir erst morgen wieder geben. kann das rechtens sein? ich meine es ist ein maßnahme die deutlich ins privat leben eingreift. ich verstehe, dass handys beschlagnahmt werden können, aber doch nicht über mehrere tage hinweg! es gibt ja genug gründe warum man erreichbar sein sollte. bei mir ist es so, dass ich die nr auf meiner arbeit angegeben habe, und evtl auf "abruf" erreichbar sein muss. das bin ich jetzt aber nicht, und möchte es auch nicht hinnehmen. bei mir an der schule ist es eingeführt worden, dass handys beschlagnahmt werden dürfen (in der hausordnung veranckert), aus sorge, dass lehrer gefilmt werden und bilder/videos ins internet gelangen. durchaus nachvollziehbar. aber ich verstehe nicht mit welchem recht sie es mir über tage wegnehmen, wäre es nur die schulzeit, hätte ich kein problem damit. gibt es eine möglichkeit, die zukünftige aufbewahrung in der schule zuverhindern, sprich die schule rechtlich zu belangen? evtl über die für nrw zuständige bezirksregierung/schulverwaltung in arnsberg?

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Antworten (7)

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    Antwort von Jan099 Jan099

    Gebs doch einfach nicht her oder klau es dir wieder, will er dich dann etwa anzeigen weil du dir dein Eigentum geklaut hast? ;-D

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    Antwort von Ast3150 Ast3150

    Der Lehrer darf das Handy wegnehmen, bis er nicht mehr mit dem Besitzer des Handys Schule hat. Er darf ausserdem nur das Handy selber beschlagnahmen, die SIM muss er zurückgeben. Wenn der Lehrer das Handy über mehrere Tage wegnimmt, ist das Diebstahl. Nur wenn das Handy stört, darf er es beschlagnahmen. (Eigentumsrecht, schützt das Eigentum vor staatlichen Eingriffen.)

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    Antwort von Nudelsternchen Nudelsternchen

    Streng genommen darf ein Lehrer dir das Handy nicht mal abnehmen , er kann von dir höchstens verlangen das du es ausschaltest.

    Lehrer sind aber befugt, dir Gegenstände aller Art für die Dauer der Unterrichtszeit wegzunehmen bzw. so lange aufzubewahren, bis keine Störung mehr zu befürchten ist. Natürlich bleibt der beschlagnahmte Gegenstand dein Eigentum und ist dir nach Unterrichtsbeginn wieder auszuhändigen!

    Einbehalten darf er/sie es nicht für länger, da es dein Besitz ist.

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    Antwort von Hellreser Hellreser

    Auch die Wegnahme von Gegenständen ist als erzieherische Maßnahme ausdrücklich zulässig, wenn sie zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Schulbetriebs erforderlich ist (§ 53 Abs. 2 SchulG). Eine prophylaktische Wegnahme von Gegenständen ist nicht zulässig. Die Störung muss entweder bereits eingetreten sein oder unmittelbar bevorstehen und auf andere Weise nicht zu beseitigen sein (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit).

    heißt im klartext: vorbeugend, kann und darf dir ein lehrer keine gegenstände entwenden. da er nicht in die zukunft sehen kann und somit auch nicht weiß, ob du im laufe der nächsten woche, des nächsten jahres oder des nächsten tages erneut eine störung des unterrichts mit dem beschlagnahmten gegenstand verursachen würdest, hat er keinerlei rechte dein handy einzubehalten und würde sich damit sogar in gewisser weise strafbar machen!

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    Antwort von Hellreser Hellreser

    Auch die Wegnahme von Gegenständen ist als erzieherische Maßnahme ausdrücklich zulässig, wenn sie zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Schulbetriebs erforderlich ist (§ 53 Abs. 2 SchulG). Eine prophylaktische Wegnahme von Gegenständen ist nicht zulässig. Die Störung muss entweder bereits eingetreten sein oder unmittelbar bevorstehen und auf andere Weise nicht zu beseitigen sein (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit).

    heißt im klartext: vorbeugend, kann und darf dir ein lehrer keine gegenstände entwenden. da er nicht in die zukunft sehen kann und somit auch nicht weiß, ob du im laufe der nächsten woche, des nächsten jahres oder des nächsten tages erneut eine störung des unterrichts mit dem beschlagnahmten gegenstand verursachen würdest, hat er keinerlei rechte dein handy einzubehalten und würde sich damit sogar in gewisser weise strafbar machen!

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    Antwort von fiete1 fiete1

    Es ist Dir erlaubt, Dein Handy mit in die Schule zu nehmen. Das ist vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht gedeckt, das das Grundgesetz einem jeden von uns vermittelt. Allerdings dürfen das Handy, der MP3 Player, Digitalkameras etc. nicht im Unterricht benutzt werden. Gegenstände, die den Schulunterricht stören können, dürfen vom Lehrer nämlich weggenommen werden. Das steht meist in dem Schulgesetz des Bundeslandes, in dem Du zur Schule gehst. So steht z.B. in § 53 des Schulgesetzes von Nordrhein-Westfalen, dass "erzieherische Maßnahmen" getroffen werden können. Dazu gehört auch die "zeitweise Wegnahme von Gegenständen". Diese müssen von der Schule aber verwahrt werden und sind Dir zurückzugeben, da sie dir schließlich gehören. In der Regel wird das noch am Ende des selben Tages der Fall sein. Denn die erzieherischen Maßnahmen müssen insbesondere verhältnismäßig sein. Da die Wegnahme dazu dient, dass Du den Unterricht nicht weiter störst, muss am Ende des Schultages das Handy zurückgegeben werden. Über mehrere Tage kann die Schule höchstens in schweren Fällen das Handy einbehalten. Geht das Handy verloren oder wird beschädigt, so muss die Schule den Schaden natürlich ersetzen.

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    Antwort von ErwinLindemann ErwinLindemann

    Die letzte Antwort ist nicht ganz richtig. Soweit in der Schulordnung (im Einverständnis mit Schüler- und Elternvertretern beschlossen!) verankert ist, dass Handys oder auch andere elektronische Geräte für eine bestimmte Zeit in der schule aufgehoben werden, ist die "Beschlagnahme" zu akzeptieren. Alle Schülerinnen und Schüler sind über diese "erzieherische" Maßnahme durch die schriftliche Schulordnung aufgeklärt und kennen die Folgen bei einem Fehlverhalten. Auch ein Widerspruch bei der Dienstaufsichtsbehörde wird hier nicht zu einem Erfolg führen, da das Handy ja nach der "erzieherischen Wirkdauer" unversehrt zurückgegeben wird. Vielleicht solltest du eher darüber nachdenken, dich einfach an die Schulordnung zu halten und dein Handy in der Schule auszuschalten und in deiner Tasche zu lassen!

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