Darf ein Hausverwalter für die Bescheinigung beim Finanzamt lt. § 35a EStG Gebühren verlangen?

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Das würde ich auch so sehen, gehört zur Abrechnung dazu und sollte daher über die normalen Verwaltergebühren abgedeckt sein. Es sei denn, im Verwaltervertrag wurde etwas anderes vereinbart. Bist du Wohnungseigentümer in einer WEG?