Durch ein Malheur bin ich mit dem Einkaufskarton durch die geschlossene Wohnungshaustüre gestolpert, hierbei ging die Türzarge zu Bruch.
Der Hausverwalter bot mir an die Reparatur durch eines seiner Subunternehmen durchführen zu lassen und den Schaden in meinem Auftrag bei meiner Haftpflichtversicherung abzuwickeln. Ich erteilte ihm den Auftrag, die Türe wurde repariert.
Zwischenzeitlich erhielt ich eine Rechnungskopie der Reparaturkosten die aber nicht an mich sondern an ein anderes seiner Unternehmen adressiert war. Gleichzeitig wurde die Schadensabwicklung bestätigt, sofern ich ich meine Versicherungsunterlagen zur verfügung stelle, (dem kam ich nach) anderenfalls würde die Reparatur mit der nächsten Jahresabrechnung erfolgen.
Februar kam dann die Nebenkostenabrechnung mit einer Position: Rechnung Galabau (Sein Subunternehmen) RG Nr xxx Betrag xxx in einer Summe - und sonst nix.
Ich schrieb die Verwaltung nochmals an, mit der Bitte mir eine ordentliche Rechnung auf MEINEN Namen auszustellen, damit ich wenigstens dieLohnkosten steuerlich absetzen kann. Die Versicherung habe ich schon innerlich abgehakt, da der Schaden schon über ein Jahr zurückliegt.
Vorgestern kam eine erneute Mahnung mit Inkassoandrohung, wieder keine Rechnungsänderung, nur Ignoranz.
Meine Frage also:
Auch wenn ich den Schaden an meiner Mietwohnung verursacht habe, habe ich doch als Auftraggeber das Recht auf eine ordentliche Rechnung die auf meinen Namen lautet und nicht über die Nebenkostenabrechnung eingetrieben werden soll, oder liege ich da falsch? Letztendlich möchte ich ja nur die Lohnkosten steuerlich gelten machen, was mit einer Drittrechnung aber nicht geht. Vermutlich ist die Rechnung ja schon beim Finanzamt abgerechnet worden...