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Darf ein Bankangesteller von einem Kunden ein Geschenk annehmen?

gefragt von viragosviragos am 06.11.2009 um 10:53 Uhr

...nicht als Bestechung, sondern als Dank für eine schnelle und unkomplizierte Hilfe


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Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


anonym
beantwortet von Broilerbein am 6. November 2009 10:53
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Hilfreichste Antwort

Nein! Aber wo kein Kläger da kein Richter!

Kommentar von Broilerbein am 6. November 2009 10:59

Anmerkung: Geschenke dürfen generell nicht angenohmen werden egal ob Geld oder Sachgegenstände! Stellt euch vor ein anderer Kunde bekommt das mit! Der denkt dann, dass der Geschenkegeber dadurch Vorteile erhält!


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BeaT1
beantwortet von BeaT1 am 6. November 2009 10:54
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Ich denke mal Ja aber am besten fragst du dein Chef / oder in einer Bank nach :)


Qetan
beantwortet von Qetan am 6. November 2009 10:54
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Eigentlich nicht.


ChrisTralins
beantwortet von ChrisTralins am 6. November 2009 10:54
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In der Regel gibt es bei Banken ein Rundschreiben, dass alle Geschenke über 30 Euro gemeldet werden müssen. Darunter dürfte es kein Problem geben. Es ist aber kein Problem, den Bankangestellten danach zu fragen, ob er Geschenke annehmen darf oder nicht.


swallowtail
beantwortet von swallowtail am 6. November 2009 10:54
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Ja, Geschenke wie zum Beispiel eine Tafel Schokolade oder Kuchen (bei uns waren es öfter mal Krapfen) sind ok. Manchmal brachten sie auch Kaffee oder eine Kiste Getränke für uns.

Aber sonst nichts.


Kommentar von C1d83b48b0290af8cf908048b51bac77smallChrisTralins am 6. November 2009 10:55

Ja, speziell Bankangestellte freuen sich sehr über Süßes und Krapfen!

Kommentar von 7062398f9b68a7f5f19b7781093019b9smallreiterhexe am 6. November 2009 10:56

na, bei welcher Bank arbeiten wir denn??

Kommentar von C1d83b48b0290af8cf908048b51bac77smallChrisTralins am 6. November 2009 10:57

Sicher bei der Raiffeisenbank irgendwo im Bayerischen Wald.

Kommentar von Simple_avatar7smallviragos am 6. November 2009 10:59

ne, in Rußland...

Kommentar von 7062398f9b68a7f5f19b7781093019b9smallreiterhexe am 6. November 2009 11:00

ja ja die Raiffeisler .. ;-) kam mir doch gleich so bekannt vor!

Kommentar von Simple_avatar3smallswallowtail am 6. November 2009 11:02

Falsch getippt! Ich war bei einer Kreissparkasse, habe 2 Berufe gelernt.

Jetzt bin ich in der Altenpflege.

Kommentar von Simple_avatar7smallviragos am 6. November 2009 10:58

...bei keiner....

Kommentar von 7062398f9b68a7f5f19b7781093019b9smallreiterhexe am 6. November 2009 11:02

war auch an ChrisTralins gerichtet

Kommentar von Simple_avatar3smallswallowtail am 6. November 2009 11:02

Kreissparkasse. Gewesen.


reiterhexe
beantwortet von reiterhexe am 6. November 2009 10:55
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kommt auf die Größe des Geschenks drauf an, eine Flasche Wein oder Plätzchen werden immer gern geschenkt, da sagt auch niemand was


moon73
beantwortet von moon73 am 6. November 2009 10:55
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Steht ganz genau in deinem Arbeitsvertrag und in deinen Arbeitsanweisungen. Einfach mal reinschauen. In der Regel denke ich, dass ein Angestellter der Bank keine Geschenke annehmen darf, du kannst dem Kunden aber sagen, dass er das Geschenk doch bitte beim "Chef/Fialleiter" abgeben soll, da du es selbst nicht annehmen darfst.

Kommentar von Simple_avatar7smallviragos am 6. November 2009 10:56

ich arbeite nicht bei der Bank und kenne die Verträge nicht.....

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 6. November 2009 11:01

Ach so , du bist der , der sich erkenntlich zeigen will? Dann mach dir vorher nicht so einen Kopf und bring dem Angestellten doch einfach eine Kleinigkeit rum, ich denke Blumen, Schokolade etc.. sind immer o.k.


anonym
beantwortet von Engelchen1982 am 6. November 2009 10:57
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Eigentlich nicht...


anonym
beantwortet von Werniman am 6. November 2009 11:00
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Bestechung wäre es,wenn sich der Kunde dadurch einen Vorteil einräumen will,der ihm normalerweise nicht zustehen würde. Ist bei Bankgeschäften im Consumerbereich aber eher unüblich. Insofern sollte nichts gegen ein kleines Geschenk sprechen.


anonym
beantwortet von Schokolinda am 6. November 2009 11:05
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neben bestechung gibt es die begünstigung: es ist denkbar, dass jemand, weil er einen anderen nett findet, diesen begünstigt, vielleicht auch ohne sich groß was böses zu denken. also würde ich niemals geschenke annehmen, auch keine kleinen, um ja nicht in den verdacht zu geraten, dass ich mit einem beruflichen kontakt ein privates verhältnis hätte. beispiel aus einem anderen bereich: ein gutachten wurde vor bericht nicht anerkannt wegen verdacht der parteilichkeit/ begünstigung, weil es beim begutachtungsgespräch kaffee und kuchen gab, was der begutachtete angeboten hatte.


anonym
beantwortet von Shakotai am 6. November 2009 14:54
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Ein Dankeschön in Form einer Tasse Kaffee, einer Miniaturschachtel Schokolade / Pralinen wie sie im Handel angeboten werden, ein paar selbstgebackene Plätzchen etc. oder auch nur einen festen Händedruck kann man schon geben. Der Wert sollte nur im einstelligen Eurobereich bleiben. Es freut den Beschenkten und aufgrund der Miniatursummen wird niemand auf den Gedanken der Begünstigung kommen.


anonym
beantwortet von waltghaupt am 7. November 2009 11:08
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ganz einfach dem Filialleiter als Anerkennung der guten Arbeit des/der Angestellten X übergeben, dann kann es keine Schwierigkeiten geben und ist gleichzeitig beim Chef für X ein Pluspunkt.


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