...nicht als Bestechung, sondern als Dank für eine schnelle und unkomplizierte Hilfe

Ich denke mal Ja aber am besten fragst du dein Chef / oder in einer Bank nach :)

In der Regel gibt es bei Banken ein Rundschreiben, dass alle Geschenke über 30 Euro gemeldet werden müssen. Darunter dürfte es kein Problem geben. Es ist aber kein Problem, den Bankangestellten danach zu fragen, ob er Geschenke annehmen darf oder nicht.
Ja, Geschenke wie zum Beispiel eine Tafel Schokolade oder Kuchen (bei uns waren es öfter mal Krapfen) sind ok. Manchmal brachten sie auch Kaffee oder eine Kiste Getränke für uns.
Aber sonst nichts.
ChrisTralins am 6. November 2009 10:55 Ja, speziell Bankangestellte freuen sich sehr über Süßes und Krapfen!
reiterhexe am 6. November 2009 10:56 na, bei welcher Bank arbeiten wir denn??
ChrisTralins am 6. November 2009 10:57 Sicher bei der Raiffeisenbank irgendwo im Bayerischen Wald.
ne, in Rußland...
reiterhexe am 6. November 2009 11:00 ja ja die Raiffeisler .. ;-) kam mir doch gleich so bekannt vor!
Falsch getippt! Ich war bei einer Kreissparkasse, habe 2 Berufe gelernt.
Jetzt bin ich in der Altenpflege.
...bei keiner....
reiterhexe am 6. November 2009 11:02 war auch an ChrisTralins gerichtet
Kreissparkasse. Gewesen.

kommt auf die Größe des Geschenks drauf an, eine Flasche Wein oder Plätzchen werden immer gern geschenkt, da sagt auch niemand was

Steht ganz genau in deinem Arbeitsvertrag und in deinen Arbeitsanweisungen. Einfach mal reinschauen. In der Regel denke ich, dass ein Angestellter der Bank keine Geschenke annehmen darf, du kannst dem Kunden aber sagen, dass er das Geschenk doch bitte beim "Chef/Fialleiter" abgeben soll, da du es selbst nicht annehmen darfst.
ich arbeite nicht bei der Bank und kenne die Verträge nicht.....
moon73 am 6. November 2009 11:01 Ach so , du bist der , der sich erkenntlich zeigen will? Dann mach dir vorher nicht so einen Kopf und bring dem Angestellten doch einfach eine Kleinigkeit rum, ich denke Blumen, Schokolade etc.. sind immer o.k.
Bestechung wäre es,wenn sich der Kunde dadurch einen Vorteil einräumen will,der ihm normalerweise nicht zustehen würde. Ist bei Bankgeschäften im Consumerbereich aber eher unüblich. Insofern sollte nichts gegen ein kleines Geschenk sprechen.
neben bestechung gibt es die begünstigung: es ist denkbar, dass jemand, weil er einen anderen nett findet, diesen begünstigt, vielleicht auch ohne sich groß was böses zu denken. also würde ich niemals geschenke annehmen, auch keine kleinen, um ja nicht in den verdacht zu geraten, dass ich mit einem beruflichen kontakt ein privates verhältnis hätte. beispiel aus einem anderen bereich: ein gutachten wurde vor bericht nicht anerkannt wegen verdacht der parteilichkeit/ begünstigung, weil es beim begutachtungsgespräch kaffee und kuchen gab, was der begutachtete angeboten hatte.
Ein Dankeschön in Form einer Tasse Kaffee, einer Miniaturschachtel Schokolade / Pralinen wie sie im Handel angeboten werden, ein paar selbstgebackene Plätzchen etc. oder auch nur einen festen Händedruck kann man schon geben. Der Wert sollte nur im einstelligen Eurobereich bleiben. Es freut den Beschenkten und aufgrund der Miniatursummen wird niemand auf den Gedanken der Begünstigung kommen.
ganz einfach dem Filialleiter als Anerkennung der guten Arbeit des/der Angestellten X übergeben, dann kann es keine Schwierigkeiten geben und ist gleichzeitig beim Chef für X ein Pluspunkt.
Anmerkung: Geschenke dürfen generell nicht angenohmen werden egal ob Geld oder Sachgegenstände! Stellt euch vor ein anderer Kunde bekommt das mit! Der denkt dann, dass der Geschenkegeber dadurch Vorteile erhält!