Darf die Tochter der Vermieterin bei einer Wohnungsbesichtigung ohne mein Einverständnis dabei sein?

8 Antworten

Ich mache mal ein Gegenbeispiel: Die Vermieterin beauftragt einen Makler, einen neuen Mieter zu finden. Dann kommt der Makler mit zu Wohnungsbesichtigung und nicht die Vermieterin. Daher siehst du, dass die Vermieterin sehr wohl jemand bevollmächtigen darf, auch aus der Familie.

Ein Recht, dass nur die Vermieterin kommt, gibt es nicht.

Die Tochter ist für dich eine unbeteiligte Dritte, die du nicht in deine Wohnung hinein lassen musst. So lange dein Mietvertrag läuft, bestimmst DU, wer wann in deine Wohnung kommt.

Besichtigungen haben sich vorher anzumelden und sich nach DEINEM Terminplan zu richten.

Andererseits könntest du dann Interessenten ja auch gleich ihre neue angenehme Nachbarschaft vorstellen.

Nun ja, die Vermieterin kann eine Person ihres Vertrauens mit der Durchführung von Besichtigungen mit Mietinteressenten beauftragen/bevollmächtigen.

Diese Vollmacht, im Original, muß Dir auf Verlangen vorgelegt werden.

Um die Terminvereinbarung mit Interessenten muß sich die VMn schon selbst kümmern. Das ist nicht Deine Aufgabe. Schließlich bist Du Mieter der Wohnung und kein Makler.

Zu Besichtigungsterminen überhaupt:

1. Mußt Du nicht mehr als 1 - 2 a ca 45 pro Woche dulden.

2. Müssen die Termine rechtzeitig mit Dir abgestimmt/abgesprochen werden.

3. Der Vermieter hat sich nach Deinem Zeitplan zu richten, nicht Du nach seinem.

4. Besichtigungen an Sonn- und Feiertagen sind tabu.

5. und letztens:

Leg selbst 1 - 2 Termine pro Woche, wenn möglich einen am Samstag, fest und teile diese dem VM, nicht der Tochter (außer sie hat eine Vollmacht), nachweisbar mit.

Und gleichzeitig die Weitergabe Deiner Tel.-Nummer untersagen.

anitari  09.07.2015, 11:07

Nachtrag:

Du darfst natürlich eine Person Deines Vertrauens "einladen" bei den Besichtigungen dabei zu sein.

Die Vermieterin darf jemanden beauftragen, dies für sie zu tun, auch ihre Tochter

Schauen Sie in Ihren Mietvertrag. Dort ist vorgesehen, dass der Vermieter oder dessen Beauftragter, folglich auch die Tochter, dessen Rechte wahrnehmen darf.

Das Mieterleben ist eines der Härtesten, vor allem wenn die "Flodders" im haus leben.