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Darf die Stadt einen Baum auf unser Grundstück pflanzen?

gefragt von Fischfrau am 04.04.2007 um 15:10 Uhr

Hintergrund: Eine Buche mußte von der Stadt gefällt werden wg. Verkehrssicherheit,... war wohl krank.Sie stand halb auf unserem Grundstück (Vorgarten) halb auf städtischen Grundstück (Teerdecke).Nun will die Stadt (oder muß?) einen neuen Baum pflanzen,...auf unserem Grundstück! Ich möchte aber gar keinen neuen Baum, schon gar nicht auf unserem Grundstück.Kennt sich jemand aus? Hatte an anderer Stelle im Internet mal gefragt, da kam aber nichts bei raus.


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komaberl18m
beantwortet von komaberl18m am 4. April 2007 15:16
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Worauf berufen die sich denn? Grundsatz: Dein Eigentum, daher nein. Aber: Baumschutzverordnung sagt: Wenn ein bestimmter Baum gefällt wird, muss ein gleichwertiger wieder gepflanzt werden. Gibt es Paragraphen o.ä.? Die Baumschutzverordnungen machen die Kommunen, daher kann man das pauschal nicht beantworten. Aber es muss ja einen Bescheid o.ä. an dich als Eigentümer geben: Dem auf jeden Fall wiedersprechen, dann müssen Sie spätestens begründen warum und man kann dagegen vorgehen.


anonym
beantwortet von maren am 4. April 2007 15:15
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Nein, aber recht kompetenten Antworten auf Rechtsfragen gibts eigentlich immer im Forum von 123recht.net. versuchs da mal, da kennt sich bestimmt jemand mit Kommunalrecht aus! :)


baumschuetzer
beantwortet von baumschuetzer am 4. April 2007 17:58
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Die Stadt darf das nur mit Deiner Zustimmung. Wenn die Stadt einen Baum auf Dein Grundstück pflanzt, wird dieser automatisch Bestandteil des Grundstücks. Damit gehört der Baum Dir und Du kannst Ihn wieder entfernen. Rechtlich gesehen ist der Baum wenn er gepflanzt wird wie ein Bauwerk zu betrachten, da er fest mit dem Grundstück verbunden ist. Der Grundstückseigentümer ist somit auch der Baumeigentümer.


bommel65
beantwortet von bommel65 am 5. April 2007 10:04
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Ich denke, da kommt der Aspekt des "Gemeinwohls" wieder mal rein. Die Stadt muss wieder nachpflanzen, beim Straßenbau z. B. beidseits der Straße, aber beim Austausch (da gefällt / verfault / verrottet) normalerweie wieder an die gleiche Stelle. Damit wird verhindert, daß die Vegetation von Baumaßnahmen "verdrängt" wird. Das Argument, der Baum stünde dann auf deinem Grundstück und könne somit auch gefällt werden trifft nicht immer zu. In manchen Neubau-Gegenden gibt es sogar Auflagen, mindestens einen Baum auf dem Grundstück zu halten - bei meiner Schwester z. B. ist es ein Apfelbaum. Setze dich doch mal mit den Behörden in Verbindung - vielleicht verzichten sie ausnahmsweise darauf?


baumschuetzer
beantwortet von baumschuetzer am 4. April 2007 17:59
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Die Stadt darf das nur mit Deiner Zustimmung. Wenn die Stadt einen Baum auf Dein Grundstück pflanzt, wird dieser automatisch Bestandteil des Grundstücks. Damit gehört der Baum Dir und Du kannst Ihn wieder entfernen. Rechtlich gesehen ist der Baum wenn er gepflanzt wird wie ein Bauwerk zu betrachten, da er fest mit dem Grundstück verbunden ist. Der Grundstückseigentümer ist somit auch der Baumeigentümer.



demosthenes
beantwortet von demosthenes am 5. April 2007 13:01
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Was heisst hier "halb auf dem Grundstück ..."?

Stand er ursprünglich vielleicht mal ganz darauf und ist dann nur immer dicker geworden und hat sich auf die Strasse ausgedehnt?

Generell kann die Stadt Dir keinen Baum so ohne weiteres auf das Grundstück stellen, denn das wäre ein "enteignungsgleicher Eingriff", zu dem es einer Rechtsgrundlage bedarf.

Ausserdem wäre es dann "Dein" Baum, Du wärst also auch in Zukunft für herunterfallende Äste und die Standsicherheit verantwortlich.


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