Darf die Polizei mit Tempo 120 und Blaulicht durch die Stadt fahren ?
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Ja, im Einsatz. Du darfst bei einem nachweislichen Notfall auch zu schnell fahren. Hat in deiner nähe ein Unfall stattgefunden oder jemand hat einen Schlaganfall oder einen Herzinfarkt erlitten, und es für Dich absehbar, dass Dein Weg mit dem Auto ins Krankenhaus weniger Zeit kostet als beim Unfallwagen, so darfst Du auch mit 80 durch die Stadt brausen, sogar rote Ampeln überfahren. Lebensrettung hat immer höhere Priorität als Verkehrsgesetze! Natürlich bist Du bei einem Unfall verantwortlich, wenn er von Dir verursacht wird. Ich bin mal mit einem Notfall verkehrt durch eine Einbahnstraße gefahren und wurde von Polizisten angehalten - keine Strafe. Alles Gute.
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Nicht um Pizza zu holen.
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Klar, wenns ein Notfall ist.
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Die müssen doch solche Fragen verhindern!
---Spass beiseite: Die dürfen das nur dann, wenn sie es müssen.
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Wenn es so wichtig ist dann ja. Wenn sie nur Hunger haben wohl eher nicht ;)
Kommentar von FugitiveFugitive 11.08.2012HA! Habe schon erlebt, wie die mit Blaulicht an mir in einem innerstädtischen Stau vorbei sind und 200 Meter weiter stand genau dieser Wagen an einer Imbissbude und beide Beamte haben sich was zu essen geholt. Viele nutzen das schamlos aus! Selbst im absoluten halteverbot stellen die sich hin und lesen zeitung im Wagen. Alles mögliche schon erlebt...
Kommentar von EFZUMTEEFZUMTE 11.08.2012Ich habe nie behauptet das sie das nicht tuen. Ich will aber auch keinem Unterstellen das er dies tut :)
Kommentar von freedefreede 12.08.2012@ fugitive:
Könnte aber auch sein, dass sie auf der Anfahrt zum Einsatz entlassen wurden... das sieht dann zwar blöd aus auber warum sollt ich mir nicht danach was zu Essen kaufen....
Hatte neulich auch einen Einsatz... Blaulicht an... über die Kreuzung... und dann kam die LFZ und hat unsere Fahrzeug aus dem Einsatz entlassen... also Blau wieder aus und ab zu McD.
Immer mal über den Tellerrand schauen!
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Im Einsatz dürfen sie noch schneller fahren. Sogar mit Martinshorn an.
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Also die Polizei darf beiweiten nicht alles !! Aber im Einsatz dürfen die da so durchmachen ;)
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darf sie passiert deshalb ein unfall(egal wer normalerweise schult ist) wird die polizei verantwortlich gemacht
ist aber ne ausnahme
dürften auch bei rot über die ampel
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Wenn es etwas wichtiges ist, natürlich
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Kommt auf die Verkehrslage und die Gesamtumstände an.
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Antwort von Brickstone 11.08.20121 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Die Polizei hat das Recht sich bei dringlichen Dienstfahrten über Strassenregeln hinwegzusetzten.
Um dieses Recht wahrzunehmen müssen jedoch das Signalhorn und das Blaulicht eingeschaltet sein. Überdies mussauch bei dringlichen Dienstfahrten die Verhältnismässigkeit gewahrt werden. Es darf zu keinem zeitpunkt eine Gefahr für die Bevölkerung generiert werden. Es muss zudem so gefahren werden, dass den anderen Verkehrsteilnehmern genügend Zeit gelassen wird, auf die Signale zu reagieren.
120 km/h in einem dicht besiedelten Wohnquartier sind schon ziemlich hart an der Grenze. Wenn jedoch Menschenleben in Gefahr ist (damit ist nicht der eingebildete Hungertod der Beamten gemeint ;) ) wäre bei geringem Verkehrsaufkommen und gut überschaubarer Strecke auch dieses Tempo legitim. Es kommt halt auf die internen Weisungen an. Wir ein Beamter wärend einer dringlichen Dienstfahrt geblitzt, muss er sich je nach gemessenen Tempo rechtfertigen.
Kommentar von freedefreede 22.08.2012Falsche Antwort!
Das Recht sich über Verkehrsregeln hinwegzusetzen ergibt sich aus dem § 35 StVO. Datu braucht man kein Blaulicht und Horn!
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Die Polizei und Feuerwehr darf mit dem Blaulicht und der Sirene die Verkehrsregeln missachten (Über rote Ampeln, zu schnell fahren usw.). Notärzte und Krankenwägen eigentlich nicht aber durch gesetzliche Vernetzungen dürfen sie es im Prinzip auch. Also immer brav Platz machen.
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Das darf nicht nur die Polizei.Alle Einsatzkräfte dürfen das in einem Notfall.Und nicht bnur das.Der brave Bürger muß ihnen Vorfahrt gewähren
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Wenn die Polizei sich im Einsatz befindet,was sie mit Martinshorn und Blaulicht kundtut, dann hat sie Sonderrechte und darf,sofern es die Situation erlaubt,auch 120 km/h fahren. Trotz der Sonderrechte muss der Fahrer aber auf den Verkehr achten und darf nicht einfach rücksichtslos fahren.
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Sie fragt vorher dich....und fahren dann mit dem Bobby-Car.
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Ja! Mit Blaulicht und Sirene und wenn diese Geschwindigkeit angemessen ist und dabei kein anderer besonders gefährdet wird! Die Polizei hat Sonderrechte.
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Antwort von Fiatboy 11.08.20121 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Ja, wenn sie niemanden gefährden...
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Mit Blaulicht und Martinshorn darf die Polizei die gültigen Verkehrsregeln missachten.
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Offiziell nicht. Die Höchstgeschwindigkeit für einen Notfall ist für die Polizei glaube ich um die 70 km/h.
Aber wer hindert sie dran trotzdem schneller zu fahren?! ;)
Kommentar von EFZUMTEEFZUMTE 11.08.2012Jain
Kommt auf den Vorfall drauf an wenn z.B. die nationale Sicherheit in Gefahr ist können die auch gerne mal schneller Fahren.
Kommentar von GuteAntwortNettGuteAntwortNett 11.08.2012Das ist ein verbreiteter Irrtum. Die Beamten dürfen in Notfällen so schnell fahren wie sie können, ohne andere Menschen zu gefährden. Martinshorn und Blaulicht müssen dabei eingeschaltet sein.
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Bei einem Notfall unbedingt. Muss ja schließlich schnell vor Ort sein
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Antwort von marimausi 11.08.20121 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Ja die dürfen in Notfällen alles, da es hier oft um Menschenleben geht, aber sie müssen natürlich aufpassen und haben gewisse regeln trozdem einzuhalten, damit kein unfall passiert!
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Die Polizei darf alles !!! - WIRKLICH ALLES
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Antwort von liongirllion 11.08.20121 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
wenn was passiert ist ja. oder meinstz du die innenstadt?
@Kami, als ich ca 1976 meinen Führerschein machte, hatte ich leider auch mal ein Fahrrad übersehen.
Die Fahrerin rutschte mir unter mein Nummernschild. Schnittwunden. Da habe ich damals die Patientin selbst in die Klinik zur Versorgung gebracht.
Mir wurde zwar ein "Verfahren" angehängt, aber ich bekam dadurch noch mildernde Umstände.
Schnell fahren darf die Polizei, wenn es notwendig ist, aber Gelegenheit ausnutzen, darf die auch nicht. Aber wer wollte schon eine Beamtenbeleidigung wegen irgendeiner Kritik daran riskieren. Das wird dann teuer.