monja1995 am 28.07.2008 um 13:27 Uhr
Wir wohnen zur Miete. In unserem Wohnzimmer befindet sich eine sehr dunkle Decke aus Holzpaneelen. Da diese den Raum sehr niedrig erscheinen lassen, würden wir die Decke gerne weiß überstreichen. Ich meinte mal gelesen zu haben, dass nach einer gewissen Mietdauer das ohne nachzufragen gemacht werden darf. Allerdings bin ich mir da nicht so sicher. Wir sind jetzt 13 Jahre in dem Haus. Kennt jemand dazu einen Gesetzestext oder evtl. ein Urteil darüber?
Frage wiederholen, er hat es bestimmt vergessen. Decke streichen, auch du musst dich wohlfühlen. Ausserdem ist sie bestimmt, nach so langer Zeit verwohnt. Aufwertung einbringen, aber nicht so stark, sonst Mieterhöhung. Viel Glück.
Ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters würde ich da auf jeden Fall abraten. Eine überstrichene Holzdecke wieder in den Urzustand zu versetzen ist nicht möglich bzw. sehr aufwendig. Am besten Ortstermin vereinbaren und dem Vermieter erklären was ihr vorhabt. Und wenn sich euer Vermieter dann immer noch nicht bewegt habt ihr immer noch die Möglichkeit, euch eine zeitgemässe Wohnung zu suchen.
der vermieter erlaubt es euch bestimmt. wenn ihr das ordentlich macht wertet ihr die wohnung schließlich auf. wer möchte heut zu tage schon ne dunkle holdecke haben.
monja1995 am 28. Juli 2008 13:45 Der überlegt schon seit 2 Jahren, ob er es uns erlaubt :o(
versucht es ihm positiv zu verkaufen. hi hi mach doch mal ne umfrage würde mich auch mal interessieren wieviele leute es noch gibt welche braune holzdecken bevorzugen. wenn ihr später mal auszieht ist die wohnung mit weißer decke bestimmt einfacher zu vermieten. oder noch besser, ihr sagt dem vermieter das ihr euch nicht mehr wohlfühlt und ihr überlegt auszuziehen wenn die decke braun bleibt. und dann sollte er mal überlegen was besser ist. mieter die seit 13 jahren regelmäßog miete zahlen und die wenn sie sich solche mühe mit dem anstrich machen, sicherlich noch viele weitere jahre miete zahlen. oder es drauf ankommen zulassen und dann erstmal wieder einen passenden mieter zu finden.

Frag doch mal deinen Vermieter, ist der einfachste Weg. Ansonsten gilt: Wer viel fragt kriegt viel Antwort. Risiko: wenn du ausziehst hast du den Urzustand wieder herzustellen. Also Frage deinen Vermieter. Ostrichfan.
monja1995 am 28. Juli 2008 13:34 Danke für die Antworten, wenn ich das allerdings mache, dann warte ich die nächsten Jahre auf Antwort, denn die Frage stellten wir bereits schriftlich an den Vermieter und bekamen keine Antwort. Auch nicht, als wir anriefen hieß es nur, dass er sich das überlegen will (Er überlegt seit 2 Jahren). Dann werden wir die Decke wohl erstmal so lassen, wie sie ist.
rede mit dem vermieter, letztendlich ist die wohnung sein eigentum.
wenn er die dunkle decke behalten will und du diese ohne genehmigung weiß gestrichen hast, kann er bei auszug von dir verlangen, die decke wieder dunkel zu streichen.
Nur um es ganz einfach zu machen frag doch den Vermieter ob Du es darfst. Das macht sicherlich am wenigsten Ärger und kostet absolut nichts.
Ohne Erlaubnis des Vermieters (schriftlich!) würde ich das nicht machen.