Filips am 12.06.2009 um 14:30 Uhr
Angenommen ich hätte von einem Unbekannten aus Versehen Geld auf mein Konto überwiesen bekommen. Dürfte die Bank dann dieses Geld ohne meine Zusage von meinem Konto abbuchen?

Wenn ein Buchungsfehler der Bank vorliegt wird diese Buchung rückgängig gemacht. Sollte der fremde Deine Daten angegeben haben bei der Überweisung darf sie das eigentlich nicht.

Ja klar es steht dir nicht zu und die Fehlüberweisung kann zurück gebucht werden.

Nein. Wenn es ein Buchungsfehler deiner eigenen Bank war, korrigiert Sie das, da Sie selbst die Prüfung vornehmen kann. Kommt die Überweisung von einer Fremdbank und steht bereits auf deinem Konto muß bei dir nachgefragt werden. Rückrufe vom Absender bzw. Absenderbank sind nur möglich, wenn die Überweisung noch im Umlauf ist und das Empfängerkonto (dein Konto) noch nicht erreicht hat.
Nein, denn jede Geldbuchung die auf deinen Konto erfollgt ist, gehört dir. Wurde die Überweisung "storniert" bevor die Überweisung auf deinen Konto gebucht ist, dann ist die Bank berechtigt, das Geld wieder zurück zu leiten. Sobald das Geld aber auf deinem Konto ist, gehört es dir und du kannst damit machen was du willst.
Zwar hat hier die Bank wahrscheinlich einen kleinen Fehler gemacht, aber wer würde sich darüber aufregen, das sie moralisch richtig gehandelt haben?

Die Bank darf von Deinem Konto Geld abbuchen, wenn a. eine offensichtliche Fehlbuchung erfolgte, die so rückgängig gemacht wird b. Abbuchungsaufträge erteilt wurden, die Du gegeben hast oder andere in betrügerischer Absicht Dir unterschieben (deshalb sollen die Kontoauszüge kontrolliert werden und Merkwürdigkeiten gemeldet werden) c. Kontoführungsgebühren für Transaktionen gemäß AGBs der Bank Sonderfall: es wird ein Arrest bewirkt, dann kann die Bank Dein Konto sperren und Du hast keinen Zugriff auf Deine Gelder bis zur juristischen Klärung des Sachverhaltes (Gericht)

Die Bank darf von Deinem Konto Geld abbuchen, wenn a. eine offensichtliche Fehlbuchung erfolgte, die so rückgängig gemacht wird b. Abbuchungsaufträge erteilt wurden, die Du gegeben hast oder andere in betrügerischer Absicht Dir unterschieben (deshalb sollen die Kontoauszüge kontrolliert werden und Merkwürdigkeiten gemeldet werden) c. Kontoführungsgebühren für Transaktionen gemäß AGBs der Bank Sonderfall: es wird ein Arrest bewirkt, dann kann die Bank Dein Konto sperren und Du hast keinen Zugriff auf Deine Gelder bis zur juristischen Klärung des Sachverhaltes (Gericht)

Ja. Wurde ja auch ohne deine Zusage versehentlich draufgebucht.
Kleine Notiz von der Bank wäre nett (warum, wieso,...) aber kein Muss.
Jau, darf sie. Wenn du dich nicht meldest und das Geld auf deinem Konto lässt bekommst du ein Problem.

ja, und auch wenn jemand eine Buchung rückgängig macht
eigentlich "Nein". Aber sei lieber froh, dass deine Bank so gehandelt hat. Wenn du unrechtmäßig erworbenes Geld nicht zurückgibst, droht dir eine Klage.
Nonsens, es ist in den AGBs geregelt, dass die bank falsche Buchungen korrigieren darf.