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Darf die Bank ohne meine Zusage Geld von meinem Konto abbuchen?

gefragt von FilipsFilips am 12.06.2009 um 14:30 Uhr

Angenommen ich hätte von einem Unbekannten aus Versehen Geld auf mein Konto überwiesen bekommen. Dürfte die Bank dann dieses Geld ohne meine Zusage von meinem Konto abbuchen?


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Scorpionin71
beantwortet von Scorpionin71 am 12. Juni 2009 14:32
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Hilfreichste Antwort

Wenn ein Buchungsfehler der Bank vorliegt wird diese Buchung rückgängig gemacht. Sollte der fremde Deine Daten angegeben haben bei der Überweisung darf sie das eigentlich nicht.


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GerdaG
beantwortet von GerdaG am 12. Juni 2009 14:30
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Ja, darf die Bank.


merci27
beantwortet von merci27 am 12. Juni 2009 14:31
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Ja klar es steht dir nicht zu und die Fehlüberweisung kann zurück gebucht werden.


ameise99
beantwortet von ameise99 am 12. Juni 2009 15:30
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Nein. Wenn es ein Buchungsfehler deiner eigenen Bank war, korrigiert Sie das, da Sie selbst die Prüfung vornehmen kann. Kommt die Überweisung von einer Fremdbank und steht bereits auf deinem Konto muß bei dir nachgefragt werden. Rückrufe vom Absender bzw. Absenderbank sind nur möglich, wenn die Überweisung noch im Umlauf ist und das Empfängerkonto (dein Konto) noch nicht erreicht hat.


switchy66
beantwortet von switchy66 am 12. Juni 2009 14:31
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Ja, is ja nicht deins, oder?



whopper
beantwortet von whopper am 12. Juni 2009 14:31
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Ja natürlich


Ssmith89
beantwortet von Ssmith89 am 12. Juni 2009 14:32
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ja klar


Chriss23
beantwortet von Chriss23 am 19. Juni 2009 09:31
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Nein, denn jede Geldbuchung die auf deinen Konto erfollgt ist, gehört dir. Wurde die Überweisung "storniert" bevor die Überweisung auf deinen Konto gebucht ist, dann ist die Bank berechtigt, das Geld wieder zurück zu leiten. Sobald das Geld aber auf deinem Konto ist, gehört es dir und du kannst damit machen was du willst.

Zwar hat hier die Bank wahrscheinlich einen kleinen Fehler gemacht, aber wer würde sich darüber aufregen, das sie moralisch richtig gehandelt haben?


ohjeohje
beantwortet von ohjeohje am 4. Juli 2009 21:13
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Die Bank darf von Deinem Konto Geld abbuchen, wenn a. eine offensichtliche Fehlbuchung erfolgte, die so rückgängig gemacht wird b. Abbuchungsaufträge erteilt wurden, die Du gegeben hast oder andere in betrügerischer Absicht Dir unterschieben (deshalb sollen die Kontoauszüge kontrolliert werden und Merkwürdigkeiten gemeldet werden) c. Kontoführungsgebühren für Transaktionen gemäß AGBs der Bank Sonderfall: es wird ein Arrest bewirkt, dann kann die Bank Dein Konto sperren und Du hast keinen Zugriff auf Deine Gelder bis zur juristischen Klärung des Sachverhaltes (Gericht)


ohjeohje
beantwortet von ohjeohje am 4. Juli 2009 21:13
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Die Bank darf von Deinem Konto Geld abbuchen, wenn a. eine offensichtliche Fehlbuchung erfolgte, die so rückgängig gemacht wird b. Abbuchungsaufträge erteilt wurden, die Du gegeben hast oder andere in betrügerischer Absicht Dir unterschieben (deshalb sollen die Kontoauszüge kontrolliert werden und Merkwürdigkeiten gemeldet werden) c. Kontoführungsgebühren für Transaktionen gemäß AGBs der Bank Sonderfall: es wird ein Arrest bewirkt, dann kann die Bank Dein Konto sperren und Du hast keinen Zugriff auf Deine Gelder bis zur juristischen Klärung des Sachverhaltes (Gericht)


missisZahni
beantwortet von missisZahni am 12. Juni 2009 14:32
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Ja. Wurde ja auch ohne deine Zusage versehentlich draufgebucht.

Kleine Notiz von der Bank wäre nett (warum, wieso,...) aber kein Muss.


Irontoni
beantwortet von Irontoni am 12. Juni 2009 14:32
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Jau, darf sie. Wenn du dich nicht meldest und das Geld auf deinem Konto lässt bekommst du ein Problem.


KBB0815
beantwortet von KBB0815 am 12. Juni 2009 14:33
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ja, und auch wenn jemand eine Buchung rückgängig macht


Paintybear
beantwortet von Paintybear am 12. Juni 2009 14:38
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Klaro...


anonym
beantwortet von clausrutan am 12. Juni 2009 14:39
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eigentlich "Nein". Aber sei lieber froh, dass deine Bank so gehandelt hat. Wenn du unrechtmäßig erworbenes Geld nicht zurückgibst, droht dir eine Klage.


Kommentar von Simple_avatar4smallImmotom am 12. Juni 2009 21:19

Nonsens, es ist in den AGBs geregelt, dass die bank falsche Buchungen korrigieren darf.


MarcSu
beantwortet von MarcSu am 12. Juni 2009 17:39
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Das nennt sich ganz einfach Kontoberichtigung.


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