Darf die Ausländerbehörde einfach so an der Echtheit eines Passes zweifeln?

7 Antworten

§ 48 Aufenthaltsgesetz

(1) Ein Ausländer ist verpflichtet,

1.seinen Pass

, seinen Passersatz oder seinen Ausweisersatz und2.seinen Aufenthaltstitel oder eine Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung

auf Verlangen den mit dem Vollzug des Ausländerrechts betrauten Behörden vorzulegen, auszuhändigen und vorübergehend zu überlassen, soweit dies zur Durchführung oder Sicherung von Maßnahmen nach diesem Gesetz erforderlich ist.

Es gehört sogar zu den Aufgabe der Ausländerbehörde. Sie ist oft die erste Anlaufstelle bei Behörden in Deutschland, um die Echtheit der Dokumente feststellen zu können. Das kann mitunter ein paar Tage dauern, wenn noch Spezialisten der Polizei hinzugezogen werden müssen.

In Belgien und den Niederlanden werden bereits Dokumentenscanner zur Echtheitsprüfung grundsätzlich eingesetzt.

Der Pass ist dann allerdings zeitnah wieder auszuhändigen, wenn die Echtheit nicht mehr angezweifelt wird.

Dürfen sie.

Dafür bekommt der Paßinhaber ein Ersatzpapier für die Dauer der Einbehaltung.

Bist Du ein Betroffener?

Ja, Zweifeln darf sie in jedem Fall und dann muß sie dem auch nachgehen.

Können sie auf jeden fall...wie soll man sonst auf gefälschte pässe stoßen? Wo ist denn dein problem dabei wenn die den kontrollieren?